Einkommenssteuer: Wertverlust des Autos absetzen

vom 14.06.2008, 20:05 Uhr

Wer ein Auto erwirbt und dieses innerhalb eines Jahres wieder veräußert der kann den entstandenen Verlust / Wertverlust mit privaten Spekulationsgewinnen verrechnen da das Auto ebenfalls ein Wirtschaftsgut ist und somit in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden kann.

Den Veräußerungsverlust bei dem Verkauf eines Autos der dadurch entsteht kann also wie bei Grundstücken oder Immobilien angerechnet werden - die Grundlage hierfür bietet eine Vorschrift aus dem Einkommenssteuergesetz nach der private Verkaufserlöse die aus dem Verkauf anderer Wirtschaftsgüter steuerlich berücksichtigt werden können solange dieser Verkauf binnen eines Jahres nach Erwerb getätigt wurde. Sinn der Regelung ist Spekulationsgewinne steuerlich zu erfassen - dabei werden eben auch Gewinne und Verluste verrechnet.

Allerdings: Bleibende Verluste werden dadurch nicht im ersten Jahr angerechnet sondern die Steuerlast mindern kann man durch die Verrechnung mit Spekulationsgewinnen aus dem Vorjahr oder indem man diese Verluste unbegrenzt in die Zukunft vortragen kann.

Bisher unterlagen Gebrauchsgüter des täglichen Lebens nicht dieser Vorschrift und ein Verlustvortrag wurde bisher abgelehnt - aus dem Grund, dass hier Wertsteigerungen von vornherein ausgeschlossen sind. Aber durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az IX R 29/06) wurde diese Regelung, also die Ausnahme der Gebrauchsgüter, nichtig da dies nicht so im Gesetz erfasst wurde.

Es ist laut BFH nicht Sache der Gerichte ein Gesetz um „selbstverständliche“ Regelungen und Ausnahmen zu ergänzen wenn diese seitens des Gesetzgebers nicht vorgesehen sind. Ein Gebrauchtwaren sei demnach ebenfalls unstrittig nach Vorschrift ein anderes Wirtschaftsgut.

Übrigens: Wertpapiere werden von der Regelung zu den Spekulationsgewinnen ab 2009 nicht mehr erfasst.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das ist ja ein sehr interessanter Aspekt, denn ich habe auch schon mal zwei Autos weniger als ein Jahr besessen, aber auf die Idee den Wertverlust bei Verkauf von der Einkommensteuer abzusetzen bin ich bisher auch noch nicht gekommen. Hat das schon mal jemand genau so praktiziert und funktioniert das denn wirklich so wie beschrieben?

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3765 » Talkpoints: 34,02 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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