Investition in Auslandsfond - Anzeigepflicht beim Finanzamt

vom 07.06.2008, 20:40 Uhr

Wer eine Investition in einen geschlossenen Fonds bei einem Anbieter im Ausland tätigt muss dies seinem Finanzamt an seinem Wohnsitz unbedingt innerhalb eines Monats mitteilen. Ansonsten kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden - das gilt auch bei unvollständigen oder verspäteten Angaben hinsichtlich eines Auslandsfonds.

Selbst wenn der Anbieter aus dem Ausland im Gegensatz zu deutschen Anbietern oder Bankberatern im Fondsprospekt nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat dass eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Finanzamt besteht so muss dies erfolgen da der Fiskus im Gegensatz zu konventionellen Auslandkonten keine Möglichkeit hat etwas von potentiellen Gewinnen aus Auslandsfonds zu erfahren.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich habe schon einige Male in irgendwelche Fonds investiert und mir über diese Thematik bisher eher gar keine Gedanken gemacht. Meistens legen die Fondsgesellschaften doch eh in allemöglichen Sparten ihr Fondsvermögen an, wo man als Laie doch sowieso nicht durchblickt. Manches Fondskapital wird vielleicht im Inland und anderes wiederum im Ausland angelegt. Das muss mich doch gar nicht interessieren, solange ich die Zinsabschlagssteuer abführe, oder?

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3765 » Talkpoints: 34,02 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Der Beitrag handelte von geschlossenen Fonds, also solche, die nicht an der Börse gehandelt werden. So etwas gibt es beispielsweise für Private Equit oder vermutlich auch für Immobilien.

Wenn der Fonds über das normale Wertpapierdepot auf der Bank läuft, dann führt die normalerweise auch die Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge ab. Mir wäre nicht bekannt, dass man in einem solchen Fall noch etwas tun muss.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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