Autounfall: Statt Geld von Versicherung - Verkauf?

vom 15.07.2012, 14:27 Uhr

Hier Autounfall: Wann "wirtschaftlichen" Totalschaden? habe ich ja danach gefragt, was ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Mein Onkel wartet nun auf den Bescheid von der Versicherung, was er bekommt. Er war an dem Unfall nicht schuldig und der Totalschaden wird wohl von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Mein Onkel meint, dass es vielleicht sogar besser wäre, wenn er das Schrottauto noch verkauft. Da würde oft mehr bei raus kommen, als was die Versicherung bezahlt. Kann man das so ohne weiteres machen, einfach das Auto verkaufen, auch wenn die Versicherung schon eine Zusage gemacht hat? Was ist dann mit dem Differenzgeld? Ist das Gewinn für meinen Onkel?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Dein Onkel kann beides haben. Denn die Versicherung zahlt bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wert des Autos. Das kann sich dein Onkel direkt auf sein Konto überweisen lassen. Danach kann er das Auto auch einfach verkaufen, selbst es Schrott ist. Es ist schließlich sein Besitz und er darf darüber verfügen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Dein Onkel kann beides haben. Denn die Versicherung zahlt bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wert des Autos. Das kann sich dein Onkel direkt auf sein Konto überweisen lassen. Danach kann er das Auto auch einfach verkaufen, selbst es Schrott ist. Es ist schließlich sein Besitz und er darf darüber verfügen.

Hm, da habe ich aber andere Erfahrung gemacht. Wenn die Versicherung einen Sachverständigen an das Auto lässt, dann wird dieser den Schaden quittieren und auch den Wert aufschreiben. Die Versicherung ging bei uns damals hin und hat dann einen Brief geschrieben, wo drin stand, was man von der Versicherung erwarten kann. Etwas weiter unten stand dann aber, dass man sich an einen bestimmten Autohändler wenden sollte (Adresse stand dabei). Dieser würde Unfallwagen aufkaufen und nach Sichtigung würde er xy bezahlen.

Man konnte also selber wählen, wie man es macht, ob man es einfach durch die Versicherung regelt oder ob man das Auto verkauft und sich noch mit einem Händler auseinander setzt. Sobald die Versicherung gezahlt hat, geht das Auto in den Besitz der Versicherung über. Danach dürfte der Onkel von MissMarple nichts mehr mit dem Auto machen. Aber wenn der Onkel sich für den Verkauf entscheidet, dann muss er diesen Verkauf noch abwickeln.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe, zumindest im Unternehmensbereich, gerade in der letzten Zeit die gleichen Erfahrungen wie Diamante gemacht. Nach Besichtigung durch einen Gutachtet wurde der Wert ermittelt und dann wurden durch die Versicherung mehrere Fahrzeugankäufer aufgelistet, die das Fahrzeug zu einem bestimmten Betrag aufkaufen würden. Wir haben uns dann meist für den Ankäufer mit dem besten Angebot entschieden, das Fahrzeug wurde bar bezahlt und dann sofort vom Ankäufer mitgenommen.

Hätten wir uns für die Regelung über die Versicherung entschieden, hätte das Fahrzeug danach nicht mehr verkauft werden dürfen, da es dann auch Eigentum der Versicherung gewesen wäre.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Das mit dem "Verkaufszwang" wäre wirklich ungeheuerlich. Da ist man Opfer eines unverschuldeten Unfalls und soll vom Versicherer des Unfallverursachers genötigt werden können, mit dem übrig gebliebenen Schrott machen zu müssen, was die fordern. Ich würde erwarten, dass die Versicherung und der Gutachter (bzw. die Gutachter) sich auf einen Wiederbeschaffungswert einigen. Dieses Geld (mit einem Abzug) wird dem Unfallopfer überwiesen. Und anschließend darf/kann das Unfallopfer selbst entscheiden, was mit dem Wagen gemacht wird.

Der Gutachter wieder schreibt dann auch entsprechende Angebote auf - inkl. Adressen von potentiellen Käufern/Verwertern. Aber hier ist es in aller Regel so, dass der Gutachter den Preis "niedrig" ansetzt (zu Gunsten des Unfallopfers). Und der hier angegebene Preis wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Es wundert mich auch, wieso das Fahrzeug nach Begleichung des Schadens dem Versicherer gehören soll. Denn die Versicherung ist für die Schadensregulierung zuständig. In einem solchen Fall, wenn wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wird eben nicht die Reparatur komplett gezahlt, sondern nur der Wert des Fahrzeuges ohne Unfall. Würde man nun das Fahrzeug doch reparieren lassen, dann müsste man eben die Mehrkosten selbst tragen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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