Ehrenamtliche Tätigkeit sozialer Bereich - Führungszeugnis?

vom 10.01.2012, 23:55 Uhr

A möchte gerne im sozialen Bereich ehrenamtlich tätig werden und hat sich bei der Tafel beworben. A würde auch in anderen Bereichen, wie der Suppenküche, der Bahnhofsmission oder irgendwoanders gerne tätig werden. A ist männlich und 45 Jahre alt. A ist durch Krankheit Frührentner und bekommt aber genügend Rente um über die Runden zu kommen. Deswegen würde er gerne ehrenamtlich arbeiten.

Nun hat A Bescheid bekommen, dass er für die Arbeit im sozialen Bereich, wo er gerne helfen möchte, auf jeden Fall ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss. Für A kein Problem. Aber A fragt sich, ob es denn wirklich immer so üblich ist, dass man ein Führungszeugnis vorzeigen muss. Denn gerade in den sozialen Bereich arbeiten doch oft auch Leute die Sozialstunden ab, die sie bei Gericht aufgebrummt bekommen haben. Ist es üblich ein polizeiliches Fürhungszeugnis vorweisen zu müssen, wenn man in diesen Bereichen ehrenamtlich arbeiten will? Warum ist das so?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Da man auch im ehrenamtlichen Bereich etwas mit Geld zu tun hat und teilweise eine Kasse führen muss, kann ich mir schon vorstellen, dass man die Mitarbeiter überprüft, um zu wissen, wen man vor sich hat. Auch geht es ja teilweise um Kinderbetreuung im sozialen Bereich und man will sich vielleicht damit absichern, niemanden als Mitarbeiter zu bekommen, der schon Delikte gegen Kinder oder sonstige Gewaltdelikte begangen hat.

Sicherlich ist es lobenswert, wenn dein Bekannter sich sozial engagieren möchte, aber das alleine zeigt ja noch nicht, dass er ein guter Mensch ist. Es könnte ja rein theoretisch ein Kinderschänder sein, der sich auf diese Art und Weise einen Zugang zu Kindern verschaffen möchte.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich kenne es bisher nur vom Deutschen Kinderschutzbund, das ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird. Allerdings weiß ich das nur von der hier ansässigen Ortsgruppe. Ob dies Bundesweit so gemacht wird, kann ich nicht sagen. Allerdings geht wohl der Trend in diese Richtung, das man sich absichern will, weil zu viele Menschen leider ihre Position ausgenutzt haben.

Es stimmt zwar auch, das diverse Straftäter auch Sozialstunden ableisten müssen. Aber diese machen sie dann in Bereichen, wo sie weder mit Geld, noch mit Waren, welche sie interessieren, zu tun haben. Außerdem wird auch das polizeiliche Führungszeugnis verlangt, um auszusieben, wer echtes Interesse und das auch langfristig hat. Denn es ist immerhin mit Kosten und Wegen verbunden, ein solches zu beantragen. Und er schon weiß, das dort etwas drin steht, was eine Ablehnung nach sich zieht, wird sich dann nicht mehr melden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich wundere mich auch ein wenig, wieso in so einem Fall ein polizeiliches Führungszeugnis gebraucht wird. Denn selbst wenn in diesem Zeugnis Straftaten aufgelistet worden wären, wäre das definitiv kein Grund, hier die Mitarbeit oder das Einbringen seiner Freizeit zu beschränken! Wieso sollte man einem ehemaligen Straftäter ehrenamtliches Engagement verbieten wollen? Zumal es hier um Hilfstätigkeiten geht?

Richtig ist, dass auf Grund diverser Darstellungen von Verbrechen in der Vergangenheit bei Arbeiten mit Kindern mehr auf solche Punkte geachtet wird und es hier wohl auch eine Verpflichtung gibt, vor Einstellung von Erziehrinnen und Erziehern das Führungszeugnis anzufordern. Konsequent wäre, dies auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten zu tun, wenn es um die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geht. Handelt es sich aber um so was wie die Tafel, wo eben eher einfache Hilfstätigkeiten ausgeübt werden und die soziale Bindung zum Klientel höchstens nebensächlich ist (anders als z.B. bei einer Hausaufgabenbetreuung bei Kindern), dann ist das eine übertriebene Maßnahme. Sofern eben wirklich verlangt!

Ich stelle mir die Frage, welche Instanz des Trägervereins hier überhaupt diese Forderung gestellt hat und auf welcher Grundlage. Schließlich muss dann irgendwo stehen (z.B. in der Satzung des Vereins), dass so ein Führungszeugnis verlangt wird. Entsprechend entstandene Kosten sollten dann übrigens auch (selbstverständlich) ersetzt (sind wohl 13 Euro) werden und die Verschwiegenheitserklärung muss ebenfalls vorliegen, so dass in dem Fall A sicher weiß, dass nur ein kleiner Kreis dieses Zeugnis zu sehen bekommt. Wobei ich mir auch die Frage stelle, wie dann vorzugehen ist, wenn ein Delikt eben im Führungszeugnis drin steht. Wäre es hier rechtens, jemanden für eine Tat zu bestrafen, für die er schon bestraft wurde? Gibt es in den Trägervereinen Juristen, die wirklich einschätzen können, ob eine eingetragene Verurteilung relevant für die ehrenamtliche Tätigkeit ist?

Diamante hat geschrieben:Denn gerade in den sozialen Bereich arbeiten doch oft auch Leute die Sozialstunden ab, die sie bei Gericht aufgebrummt bekommen haben.

Naja, das hätte ja nichts mit der freiwilligen Tätigkeit zu tun. Denn die werden ja geschickt bzw. müssen für die Nachweisführung sowieso ihre Motivation offen legen. Hier wissen die Vereine, wen sie warum bekommen. Denn die ehrenamtlichen Vereine müssen zum einen (regelmäßig) bestätigen, dass die geschickte Person da war und die Stunden geleistet hat und zum anderen muss diese Person auch in keiner Weise entlohnt werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es ist durchaus so, dass man für einige ehrenamtlichen Tätigkeiten ein Führungszeugnis benötigt, welches keinerlei Einträge aufweist. So ist es bei der Feuerwehr hier unter anderem auch so, dass man nicht in den Verein aufgenommen wird, wenn man einen Eintrag im Führungszeugnis hat. Ich denke durchaus, dass ein Führungszeugnis relevant für die zukünftigen Tätigkeiten in einem Verein sein kann, insbesondere wenn Delikte wie Raub oder sogar Mord darin verzeichnet sind.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12546 » Talkpoints: 0,94 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Im sozialen Bereich benötigt man eigentlich immer ein Führungszeugnis. Ich habe meinen Zivildienst in einer sozialen Einrichtung durchgeführt und musste dort auch das Führungszeugnis vorlegen.

Mit dem Führungszeugnis kann man ja ermitteln, ob sich der Bewerber irgendwelche Strafen eingeholt hat. Ich denke man muss es vorzeigen, da man wirklich Aufgaben übernimmt, die keiner mit Vorstrafen machen sollte. Auch wenn es ein Vorurteil ist, aber Menschen mit Vorstrafen neigen doch gern mal dazu rückfällig zu werden. Deshalb wird es von Vorteil sein, diese Menschen vorher schon "auszusortieren".

» JenZzzzz » Beiträge: 55 » Talkpoints: 21,61 »


JenZzzzz hat geschrieben:Mit dem Führungszeugnis kann man ja ermitteln, ob sich der Bewerber irgendwelche Strafen eingeholt hat.

Nicht mit der Absolutheit, weil Eintragungen auch verjähren und dann gelöscht werden. Es ist also gar nicht sichergestellt, dass eine Verurteilung in jedem Fall gesehen werden kann. Die Sicherheit mit einem "leeren" Führungszeugnis eine Person vor sich zu haben, welche noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, hat man mit dem einfachen Führungszeugnis (um das es hier geht) nicht.

JenZzzzz hat geschrieben:Ich denke man muss es vorzeigen, da man wirklich Aufgaben übernimmt, die keiner mit Vorstrafen machen sollte.

Und wie kommt man darauf, dass das bei der Hilfstätigkeit in Vereinen für wohltätige Zwecke der Fall sein soll? Wer bei der Essensausgabe hilft, der darf niemals wegen Gewaltdelikten oder Drogenmissbrauchs oder Steuerhinterziehung auffällig geworden sein? Der Zusammenhang und vor allem der Sicherheitsgewinn erschließt sich mir so nicht. Zumal ja tatsächlich jugendliche Straftäter explizit zu solchen Tätigkeiten verurteilt werden können (also sogar als Strafe).

JenZzzzz hat geschrieben:Auch wenn es ein Vorurteil ist, aber Menschen mit Vorstrafen neigen doch gern mal dazu rückfällig zu werden.

Nur wird man z.B. in der Suppenküche nicht in die Lage kommen, eine Insolvenz zu verschleppen oder Steuern zu hinterziehen. Was hat also die unterstellte Gefahr der Rückfälligkeit mit der Tätigkeit zu tun? Und wie verhält sich so eine Einstellung mit dem Gedanken der Resozialisierung?

JenZzzzz hat geschrieben:Deshalb wird es von Vorteil sein, diese Menschen vorher schon "auszusortieren".

Wäre es nicht besser, diese Menschen dann entweder nie mehr zu entlassen oder aber einfach über Tätowierungen an der Stirn nachzudenken?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



JenZzzzz hat folgendes geschrieben:
Deshalb wird es von Vorteil sein, diese Menschen vorher schon "auszusortieren".

Wäre es nicht besser, diese Menschen dann entweder nie mehr zu entlassen oder aber einfach über Tätowierungen an der Stirn nachzudenken?


Ich meinte das natürlich nicht von meinem Standpunkt aus gesehen. Ich rede von der Allgemeinheit, die meiner Meinung nach genau solch ein Denken hat. Ich finde auch, dass Menschen mit Vorstrafen natürlich Chancen bekommen sollten, um auch wieder Resozialisiert zu werden.

» JenZzzzz » Beiträge: 55 » Talkpoints: 21,61 »


@JenZzzzz
Aber es ist doch unabhängig vom Mob, dass der Staat der Diskriminierung und dem Ausschluss von Menschen nicht Vorschub leisten darf, indem Führungszeugnisse rechtens in diesem Sinne missbraucht werden dürfen. Zumal wohl die meisten Vereine auch ihre Tätigkeit mit Hilfe von staatlichen Zuschüssen (und sei es nur in der Form durch die Steuerbefreiung bzw. Anerkennung durch das Finanzamt als gemeinnütziger Verein) aufrecht erhalten und anbieten können.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ja das ist natürlich nicht in Ordnung das die Führungszeugnisse missbraucht werden. Ich kann nur soviel sagen, dass wenn ich irgendwelche nachweislichen Tatbestände auf meinem Führungszeugnis gehabt hätte, ich meinen Zivildienst nicht in dieser Einrichtung ausführen dürfte. Da ich aber ein vorbildmäßiger Bürger bin :lol: durfte ich natürlich meinen Zivildienst dort ablegen.

» JenZzzzz » Beiträge: 55 » Talkpoints: 21,61 »


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