Muss man sich beim Rückwärtsfahren nicht anschnallen?

vom 22.12.2011, 15:05 Uhr

Ich schnalle mich grundsätzlich an, weil ich es in der Fahrschule so gelernt habe. Wenn mein Mann rückwärts fährt, dann schnallt er sich nicht an, sondern erst dann, wenn er wieder vorwärts fährt. Also wenn er aus einer Parklücke fährt, aus die man eben vorwärts nicht rauskommt, dann schnallt er sich erst an, wenn er dann wieder vorwärts fährt. Er meint, dass er es nicht anders gelernt hat. Er hat seinen Führerschein auch schon sehr viel länger als ich und damals in der DDR gemacht.

Nun frage ich mich, was richtig ist. Muss man sich nicht anschnallen, sobald man das Auto bewegt? Der Slogan "Erst gurten, dann spurten" ist doch immer noch richtig und auch, wenn viele meinen, dass sie beim Rückwärtsfahren keinen Gurt brauchen, ist es doch falsch, oder? Mein Fahrlehrer hat damals gesagt, dass man den Gurt anders einstellen muss, wenn er beim Rückwärtsfahren stört. Denn wenn der Motor an ist, muss man auch den Gurt angelegt haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich bin der Meinung, dass man beim Rückwärtsfahren nicht angeschnallt sein muss. So habe ich es damals (1994) mal gelernt. Mein Fahrlehrer begründete dass damit, dass man eben schlechter nach hinten schauen kann, wenn man richtig angeschnallt ist. Ob sich in der Zwischenzeit in der Hinsicht allerdings etwas geändert hat, kann ich nicht sagen. Vor ein paar Jahren habe ich zwar noch einmal Fahrschule gemacht, allerdings für Motorrad, da spielte das Anschnallen natürlich keine Rolle.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das Thema hatten wir gestern in der Fahrschule und der Fahrlehrer hat gesagt, dass man sich immer anschnallen muss. Es wäre ein Märchen, wenn man glaubt, dass man bei Schrittgeschwindigkeit und beim Rückwärtsfahren keinen Gurt benötigt. Denn wenn man den Motor startet, soll man sich anschnallen und wenn man das Auto bewegt, egal in welche Richtung, muss man angeschnallt sein.

Es waren einige Fahrschüler, die meinten, dass man doch nicht beim Rangieren angeschnallt sein kann. Doch der Fahrlehrer meinte, dass man einen Fahrer anhalten kann, sobald die Räder sich bewegen und das wird dann teuer.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich habe auch erst gedacht, dass man sich immer anschnallen muss, egal ob man vorwärts oder rückwärts fährt. Aber es stimmt tatsächlich: es ist erlaubt, sich bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit oder beim reinen Rückwärtsfahren nicht anzuschnallen (sie auch § 21a Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsornung). Denn man ist ja mit dem Gurt durchaus in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt und wenn ich nun rückwärts fahre, dann muss ich mich umdrehen, was mit Gurt viel schwerer fällt.

Das gilt aber nur dann, wenn man mit Schrittgeschwindigkeit rückwärts fährt (es gilt generell bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit z.B. auf Parklätzen), wer also rückwärts schnell unterwegs ist, z.B. weil man falsch abgebogen ist und fix aus einer Straße rückwärts raus will, der wäre zu schnell und müsste ich trotzdem anschnallen. Wobei zu schnelles Rückwärtsfahren vielleicht auch nicht ideal ist.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich habe vor sechs Jahren meinen Führerschein gemacht. Das ist also nicht Ewigkeiten her und ich musste mich immer anschnallen. Auch beim rückwärts fahren. Man kann genauso gut mit Gurt nach hinten schauen als ohne, das ist reine Bequemlichkeit. Mein Fahrlehrer sagte mir damals, dass man sich immer anschnallen muss.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich hätte eigentlich gesagt, dass es unnötig wäre, sich beim Ausparken anzuschnallen, machen würde ich es aber trotzdem und so tue ich das auch, da man auch schon schlechte Erfahrung gemacht habe. Eigentlich lege ich generell dem Anschnallgurt an, wenn ich Auto fahre, da es mich jedenfalls nicht behindert und mich auch in keiner Weise einschränkt und wenn dann durch mal etwas passiert, dann ärgert man sich, dass man dann einen Pfost küsst und mit der Stirn gegen das Lenkrad knallt.

Zum Beispiel ist ein Freund von mir mit seinem Auto in unsere Einfahrt gefahren. Wir wollten zusammen Fußball schauen und haben auch ein bisschen geredet und etwas zusammen mit meiner Freundin gegessen. Dann war es dunkel und er wollte aus unserer relativ engen Ausfahrt fahren, die durch zwei Pfosten eingeschränkt ist. Mein Freund fuhr mit dem Wagen rückwärts und küsste mit seinem Auto einem Pfosten, der nicht so massiv war (bestand aus einem relativ unstabilen Gestein) und auch noch einstürzte, zum Glück handelte es sich um einen alten Pfosten aus Stein, der nicht so hoch war und relativ schnell nachgab. Von der Wohnungstür aus beobachtete ich, dass er noch mit dem Kopf auf das Armaturenbrett knallte, da er ruckartig bremste und, so erzählte er mir dann, nicht angeschnallt war. Seit dieser Aktion schnalle ich mich immer an, er allerdings auch. Ich möchte mir lieber keine kleine Platzwunde holen und passe lieber auf, wie ich fahre und dass ich angschnallt bin, sodass so etwas nicht passieren kann.

» JoeGER » Beiträge: 118 » Talkpoints: 1,99 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich selbst habe meinen Führerschein jetzt auch schon gut zwei Jahre aber ich kann mich noch recht gut an den Unterricht in der Fahrschule erinnern. Ich glaube, dass das, was "Zitronengras" geschrieben hat, das richtige ist. Zwar wurde auch mir in der Fahrschule beigebracht, dass ich mich immer anschnallen soll, wenn ich mein Auto weiter als einen Millimeter bewegen möchte - Zumindest mit Motorkraft. Auch wenn dies eben keine Pflicht sei, sei dies einer der größten Fehler die man in der praktischen Prüfung machen könnte, da man dann schon die "bösen Blicke" auf sich gezogen hat.

Tatsächlich ist es aber echt so, dass man sich vom Gesetz her nicht anschnallen muss, wenn man nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt - Und damit ist wirklich Schrittgeschwindigkeit gemeint. Man darf also höchstens die Kupplung kommen lassen und langsam rollen, was man ja eigentlich beim parken auch macht. Ob es eine spezielle Regelung beim rückwärts fahren gibt, weiß ich jedoch auch nicht - Ich kann es mir aber nicht vorstellen, dass es dort andere Regeln gibt, zumal man ja gerade beim Einparken doch durch den Anschnallgurt oft eher in der Bewegung eingeschränkt ist. Ich glaube also nicht, dass dein Mann hier etwas verbotenes tut.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Beim Rangieren ist ein angelegter Anschnallgurt nicht vorgeschrieben. Eben wegen der eingeschränkten Beweglichkeit hat man hier bewusst auf die Anschnallpflicht verzichtet.

Bei Fahrzeugen mit einem Warnton bei nicht angelegtem Gurt merkt man das z,B. auch daran, dass der Warnton nicht mehr zu hören ist, wenn der Rückwärtsgang eingelegt ist. Denn dann muss niemand gewarnt werden.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Beim Rückwärtsfahren muss man nicht angeschnallt sein, aber ich finde es immer wieder toll, wie hier Dinge behauptet werden, als wenn es gar keine andere Möglichkeit geben würde. Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung würde mal helfen. Denn dort steht eindeutig, dass man bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeiten wie beim rückwärts fahren und auf Parkplätzen nicht angeschnallt sein muss. Da können Fahrlehrer und sonstige Leute auch was anderes behaupten, das Gesetz gilt nun mal letztendlich.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


ChaosXXX hat geschrieben:Ich bin der Meinung, dass man beim Rückwärtsfahren nicht angeschnallt sein muss. So habe ich es damals (1994) mal gelernt. Mein Fahrlehrer begründete dass damit, dass man eben schlechter nach hinten schauen kann, wenn man richtig angeschnallt ist.

Ich habe meinen Führerschein ebenfalls 1994 gemacht und da mir mein Fahrlehrer beigebracht, dass man sich immer anzuschnallen hat, wenn man im Auto sitzt und dann den Motor startet. Dabei ist es egal in welche Richtung man fährt.

An einer gut befahrenen Straße, wo man z.B. seitwärts am Straßenrand rückwärts einparken möchte, schnallt man sich doch in der Regel auch nicht ab, nur um besser sehen zu können. Schließlich möchte man vermutlich schnellstmöglich auf so einer Straße dann in der Parklücke stehen und nicht unnötig die Einparkzeit verlängern, indem man noch andere Sachen macht als einzuparken.

Egal wie nun auch die Rechtslage ausschaut. Lieber würde ich einmal mehr angeschnallt sein bzw. bleiben, als dann einen Unfall zu haben und dabei nicht angeschnallt zu sein, denn auch bei Schrittgeschwindigkeit kann ein unangeschnallter Aufprall recht heftig sein.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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