Laptop ist ständig defekt - Was soll ich tun?

vom 15.12.2007, 14:40 Uhr

Hallo!

Seit knapp zwei Jahren habe ich einen Laptop, den ich in einem Discounter für knapp 1300 Euro gekauft habe. Mittlerweile habe ich den Laptop bereits zwei Mal eingeschickt, weil man nicht mehr mit ihm arbeiten konnte. Das letzte Mal habe ich den Laptop vor ein paar Wochen eingeschickt und musste dann eben auch etwas warten bis er repariert zurückgekommen ist. Dieses Mal war das Mainboard defekt, sowie das Netzteil.

Gestern Abend wurde plötzlich angezeigt, dass der Laptop bzw. Akku bald leer sei, obwohl ich den Laptop mit einem Netzteil an die Steckdose geschlossen hatte. Ein paar Minuten später ging der Laptop dann ganz aus, obwohl auf dem Akku noch etwas Energie gewesen ist. Nun lässt sich der Laptop gar nicht mehr anschalten und es ist wieder so ähnlich, wie beim letzten Mal als ich das Gerät eingeschickt habe.

Auf jeden Fall rege ich mich sehr darüber auf, dass schon so oft etwas mit dem Laptop nicht in Ordnung war. Es kostet mich Zeit und Nerven, erstmal die Hotline anzurufen, den Mitarbeitern das Problem zu schildern, das Gerät zu verpacken und zur Post zu bringen und besonders blöd ist es eben auch, wenn ich dann wochenlang darauf warten muss, bis ich das Gerät repariert zurückbekomme.

So wie es nun aussieht, muss ich das Gerät wohl wieder einschicken.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Ich meine, ich kann das Gerät ja nicht alle paar Wochen wieder einschicken und in einem Jahr läuft dann auch die dreijährige Garantie ab.

Es stört mich sehr, dass ich dann wohl wieder wochenlang nicht mit meinem Laptop arbeiten kann und darauf angewiesen bin, dass ich von einem Computer eines meiner Familienmitglieder ins Internet gehen kann.

Wie gesagt, ich würde mich über Tipps von euch freuen! Eines weiß ich mit Sicherheit: Einen Laptop von dieser Firma werde ich sicherlich nie wieder kaufen!

Viele Grüße

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hm ganz ehrlich, ich wäre schon längst vom Kaufvertrag zurückgetreten, mehr als 2 Nachbesserungsversuche muss man sich als Kunde nicht gefallen lassen ( §440 S. 2 BGB).

Oder man verlangt statt einer Nachbesserung eine Nachlieferung - wie die Nacherfüllung erbracht werden soll, bestimmt grundsätzlich der Käufer, nicht der Verkäufer, auch wenn es mittlerweile Usus ist, dass man Geräte einschickt und den Kunden hängen lässt - ist sowieso nicht statthaft. Wenn der Verkäufer die Nachlieferung verweigert, prima, ab zum Anwalt, dann hat man einen Schadenersatzanspruch, Ersatzkauf bei einem anderen Händler folgt, ausgenommen wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erhöhtem Aufwand möglich ist (§ 439 III 1 BGB).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallo!

Das wusste ich gar nicht, dass man sich als Kunde nicht mehr als zwei Nachbesserungsversuche gefallen lassen muss.

Wie würdest du denn an meiner Stelle vorgehen? Ehrlich gesagt habe ich auch nicht mehr so große Lust mit dem Kundenservice über eine Hotline in Verbindung zutreten, zumal es schwierig ist, einen kompetenten Mitarbeiter ans Telefon zu bekommen.

Wie kann ich denn jetzt noch vom Kaufvertrag zurücktreten? Wie gesagt, der Laptop ist fast zwei Jahre alt, also auch nicht mehr neuwertig.

Über weitere Tipps und Ideen würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hm also hier mal meine Rechtsmeinung dazu - für eine konkrete Rechtsberatung, gerade wenn es nicht billig war (1300 Euro), würde ich einen Anwalt aufsuchen.

Bei einem Sachmangel würde ich dem Verkäufer eine Nacherfüllungsfrist setzen - von dieser Frist würde ich jedoch Abstand nehmen, da diese ausnahmsweise entbehrlich sein kann. Heißt: man kann sofort vom Kaufvertrag zurücktreten ohne auf Nacherfüllung warten zu müssen, wenn:
- der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder di Ware nicht zu einem vertraglich vereinbarten Termin lieferte. Dazu muss man den Lieferzeitpunkt allerdings festgemacht haben.
- beide Arten der Nacherfüllung (Nachbesserung / Nachlieferung) verweigert wurden oder fehlgeschlagen sind.

Die Erklärung des Rücktritts bedarf keiner besondern Form, auch wenn der Kaufvertrag formbedürftig war - durch den Rücktritt erlöschen sämtliche Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag, Vertragsleistungen müssen Zug um Zug zurückgewährt werden. Ich würde ein Schreiben mit den wesentlichen Vertragsangaben usw. verfassen und auf den Tisch mitsamt dem Gerät legen - wenn man sich unsicher ist -> Anwalt. So ein Musterschreiben kostet auch nicht die Welt und mindert die Gefahr, dass es dann heißt: Nö machen wir nicht.

Es gibt zwar noch Ausschlusskriterien, wann man nicht zurücktreten darf (unerheblicher Sachmangel / selbstverantworteter Sachmangel) aber das würde ich nicht annehmen.

Was noch m. E. wichtig ist: Man kann zwar eine Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, allerdings kann es auch sein, dass der Käufer dem Verkäufer einen Wertersatz oder eine Nutzungsentschädigung leisten muss. Also im Zweifel zum Anwalt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo!

Selber habe ich noch nie einen Anwalt aufgesucht, aber ich werde wohl mal meine Eltern auf das Thema Anwalt ansprechen.

Das, was du da über den Rücktritt vom Kaufvertrag schreibst, kann ich ja etwas nachvollziehen, gerade wenn man das Gerät noch nicht so lange hat. In meinem Fall ist es aber anders. Der Laptop ist fast zwei Jahre alt und die ersten Probleme traten nach etwas mehr als einem Jahr auf. Kann man denn nach zwei Jahren noch vom Kaufvertrag zurücktreten? Auch wenn der Laptop funktionieren würde, wäre er sicherlich nicht mehr das wert, was er noch vor knapp zwei Jahren gekostet hat.

Den Laptop habe ich bisher zwei Mal eingeschickt, aber kein Mal wurde mir ein genauer Termin genannt, zu dem der Laptop wieder da sein wird.

Etwas habe ich auch das Gefühl, dass ich einfach ein sogenanntes Montagsmodell erwischt habe, denn es ist doch nicht normal, dass ein Gerät innerhalb von zwei Jahren schon drei Mal kaputt war bzw. noch ist.

So viel Ahnung habe ich in Rechtsfragen nicht, daher sollte ich vielleicht wirklich mal einen Anwalt zu Rate ziehen. Allerdings hätte ich auch etwas Bedenken, dass mir ein Anwalt vielleicht auch nicht weiterhelfen kann und außerdem ist die Beratung bei einem Anwalt auch nicht gerade günstig.

Viele Grüße

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das Problem bei Dir ist, dass die Mängelgewährleistung nur für 2 Jahre gilt und Garantie eine freiwillige Selbstverpflichtung darstellt. Solange die 2 Jahre noch nicht rum sind, Rücktritt vom Kaufvertrag, bei Unsicherheiten zur Not 50 - 100 Euro beim Anwalt lassen - denn solange die 2 Jahre seit Kaufdatum nicht vorbei sind kann man zurücktreten und ein anwaltliches Schreiben sollte einen hier zu 100 % absichern. Dazu würde ich nicht lange herumreden, sondern konkret den Fall schildern und sagen was man braucht (spart Kosten).

Sobald die 2 Jahre rum sind, wird es "lustig" - denn der Begriff Garantie ist weit dehnbarer und man hat deutlich weniger Rechte und hier ist wichtig, für WAS eine Garantie vereinbahrt wurde - heißt in der Praxis oft Schwierigkeiten. Wenn man jetzt nur noch kurz Zeit hat, würde ich erst das Schreiben auf den Tisch knallen, zur Not kurz darauf eines vom Anwalt nachreichen oder das Schreiben welches man eingereicht hat, prüfen lassen und nachbessern, falls nötig und dann noch einmal einreichen. Wenn man noch etwas Zeit hat, würde ich den Anwalt der Eltern das ganze prüfen lassen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallo!

Also die zwei Jahre sind bald erreicht. Den Laptop habe ich zwischen Weihnachten uns Silvester 2005 gekauft, meine ich.

Hast du vielleicht so ein Schreiben parat? Ich wüsste gar nicht, was ich der Firma schreiben sollte und worauf ich mich berufen sollte.

Meinst du du denn, dass man auch nach zwei Jahren, in denen man den Laptop genutzt hat, noch vom Kaufvertrag zurücktreten kann?

Viele Grüße

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Solang die 2 Jahre nicht vorbei sind, meine ich ja, denn die Mängelhaftung usw. beträgt 24 Monate ab Kaufdatum (steht auf dem Kaufvertrag / Kassenbon).

Ein Schreiben kann ich Dir nicht stellen, das wäre m. E. eine Rechtsberatung, die ich nicht leisten darf.

Aber sieh mal hier FORMBlitz Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Fehlerhaftigkeit der Ware.

Auf FORMBlitz.com gibt es rechtsverbindliche Musterschreiben - Anmeldung kostet nichts, kein Abo oder keine Folgekosten. Momentan gibt es dort das Musterschreiben kostenlos. Nach dem Download kannst Du deinen Account ja wieder löschen....

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hallo!

Danke für den Tipp mit der Internetseite. Dort werde ich mich gleich mal umsehen.

Aber ich würde mich auch natürlich noch über weitere, vielleicht auch andere Ideen oder Meinungsäußerungen freuen.

Viele Grüße

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo nochmal!

Da ich mich in Rechtsfragen nicht gerade gut auskenne und es mir in erster Linie darauf ankommt, dass ich bald wieder einen Laptop zur Verfügung habe, habe ich heute nochmal die Kundenhotline angerufen und mein Problem mit der Gerät geschildert.

Der Laptop wird jetzt am Mittwoch mal wieder abgeholt, also werde ich ihn dann repariert wohl erst nach den Weihnachtsfeiertagen zu Gesicht bekommen. :? Na ja, ich hoffe nur, dass der Laptop dann wieder funktioniert und dass es dann auch länger so bleibt.

Viele Grüße

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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