Nebenkosten von der Steuer absetzen

vom 28.01.2010, 18:42 Uhr

Seit letztem Jahr kann man Kosten aus der Nebenkostenabrechnung der Wohnung auch von der Steuer absetzen. Hie geht es um Personalkosten, das heißt, wenn man Kosten für das Schnee kehren oder Rasen mähen in seiner Nebenkostenabrechnung findet, kann man diese dann von der Steuer absetzten.

Nun bekomme ich meine Nebenkostenabrechnung immer erst Ende des Jahres, wir haben wegen Einsprüche von einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung heute noch keine fehlerfreie Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008. Nun ist die Lohnsteuererklärung für das Jahr 2008 schon lange gemacht und die Lohnsteuererklärung für das Jahr 2009 möchte ich bald einreichen, da ich immer Geld zurückbekomme.

Wie ist das jetzt mit dem Absetzten der Lohnkosten in meiner Nebenkostenabrechnung? Den genauen Summen bekomme ich immer viel zu spät. Kann man das noch später nachreichen und wird das dann verrechnet? Oder habe ich dann einfach Pech gehabt? Kann ich den Vermieter haftbar machen, wenn er die Abrechnung viel zu spät abgibt?

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



MIt den in der Betriebskostenabrechnung enthaltenen absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen kann man meines Wissens nach unterschiedlich verfahren:

1. Absetzung im Jahr der Genehmigung der Nebenkostenabrechnung. (Die Eigentümerversammlung muss die Nebenkostenabrechnung genehmigen und auf dieser Basis rechnet dann der Vermieter mit dem Mieter ab. D.h. wenn die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008 im Jahr 2009 genehmigt wurde, kann man die Kosten in der Steuererklärung für das Jahr 2009 ansetzen. Der Vorteil dieser Variante ist die einfache Handhabung und der Nachteil die lange Dauer bis man die Kosten ansetzen kann.

2. Auf Basis der Nebenkostenabrechnung des Vorjahres setzt man die üblichen haushaltsnahen Dienstleistungen näherungsweise in der Steuererklärung für das Jahr an, in dem sie angefallen sind. Im nächsten Jahr werden dann die "Spitzen" abgerechnet. Also die haushaltsnahen Dienstleistungen für das Jahr 2008 werden auf Basis der Nebenkostenabrechnung 2007 geschätzt (Sondereffekte aus dem Jahr 2007 müssen herausgenommen werden) und in der Steuererklärung 2008 angesetzt und in der Steuererklärung für das Jahr 2009 werden dann die Abweichungen mit der nunmehr (im Normalfall) vorliegenden Nebenkostenabrechnung für 2008 angesetzt. Vorteil ist, dass man schneller die Kosten absetzen kann. Der Nachteil liegt natürlich im Aufwand dieses Vorgehens.

3. Man macht seine Steuererklärung ganz normal ohne Ansatz der haushaltsnahen Dienstleistungen in der Betriebskostenabrechnung. Wenn dann der Bescheid vom Finanzamt kommt, legt man Widerspruch mit dem Hinweis auf die ausstehende Nebenkostenabrechnung ein. Diese wird dann nachgereicht. Bei dieser Variante kann man schneller die Nebenkosten abrechnen als bei Variante 1 aber langsamer als bei Variante 2. Sie ist aufwändiger als Variante 1 aber weniger aufwändig als Variante 2. Das gilt zumindest für den Steuerzahler. Das Finanzamt dürfte von dieser Variante wegen des Mehraufwands weniger erfreut sein.

Den Vermieter kann man übrigens nicht haftbar machen. Er muss innerhalb von einem Jahr die Nebenkostenabrechnung vorlegen. Hält er diese Frist nicht ein, darf er nichts mehr nachfordern. Die Steuerprobleme des Mieters gehen den Vermieter aber nichts an.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich werde meine Antwort sehr kurz halten. Ich habe beispielsweise in meiner Steuererklärung 2008 jeweils die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (Hausmeister, Gartenpflege) von den vorherigen Jahr (2007) angesetzt. Bisher sind sie in den letzen zwei Jahren von meinem Finanzamt anerkannt worden.

In der Regel ist es als Mieter kaum möglich bis Ende Mai die Betriebsabrechnung von seinem Vermieter zu bekommen.

» moosmutzelfisch » Beiträge: 58 » Talkpoints: 0,17 »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^