Gesundheitskosten richtig von der Steuer absetzen

vom 07.12.2007, 19:44 Uhr

Bei der Einkommensteuererklärung sollte man darauf achten dass man viele private Ausgaben für die eigene Gesundheit als außergewöhnliche Belastungen absetzen und steuerlich geltend machen kann.

Dies betrifft z. B. die Kosten für Zahnersatz, Brillen, Zuzahlungen zu Rezepten, die Praxisgebühr oder Kuren. Wer also beispielsweise bald plant, sich eine neue Brille zuzulegen kann diesen Kauf vielleicht vorziehen, denn eine Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass die aufgelaufenen Gesundheitskosten innerhalb eines Jahres eine bestimmte Grenze übersteigen. Die Grenze für die zumutbare Eigenbelastung ist nicht genau festgelegt und richtet sich nach der Höhe des Einkommens, der Anzahl der Kinder und nach dem Familienstand.

Wenn man beispielsweise verheiratet ist und 3 Kinder hat und 40.000 Euro im Jahr verdient liegt diese Grenze bei 400 Euro – alle Kosten für die Gesundheit, die diesen Betrag übersteigen können als steuermindernd berücksichtigt werden.

Also fleißig Belege sammeln, denn diese sind für den Nachweis beim Finanzamt nötig. Falls man um beim Beispiel der Brille zu bleiben, diese Grenze in einem Jahr auch so nicht überschreiten sollte, so sollte man den Kauf vielleicht doch erst im nächsten Jahr vornehmen, vielleicht kommt noch das ein oder andere dazu und man übersteigt so die Grenze im nächsten Jahr.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Bei der Berechnung der Grenzen sollte man übrigens auch beachten, dass Kosten, die im Zusammenhang mit Gesundheit anfallen zwar meist der größte Posten sind, aber auch andere Posten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen, beispielsweie Unterhaltszahlungen, Scheidungskosten, Neuanschaffung von Hausrat. Zu den Kosten für die Gesundheit zählen aber auch Fahrten zum Arzt oder zu anderen Behandlungen.

Es gibt also jede Menge Kosten die berücksichtigt werden könnten, um nichts zu vergessen, kann man ja entweder entsprechende Programme zur Steuererklärung nutzen (Thread: Software für Steuererklärung) oder man wendet sich an einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein.

Im übrigen habe ich auch gute Erfahrungen mit dem Tipp gemacht, bei Unklarheiten, die Kosten erst einmal auf der Sterureklärung anzugeben, sollte es ungerechtfertigt sein, streicht das Finanzamt ohnehin. Also erst mal alle Belege zu Kosten sammeln, die außergewöhnlich sind, egal ob Kosten für Gesundheit oder andere tägliche Dinge, und später entscheiden (lassen), ob diese steuerrechtlich relevant sind.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Bei Gesundheitskosten sieht es in Deutschland so aus, dass die gesetzliche Krankenkasse die Zuzahlungen auf maximal 2 Prozent der Bruttoeinkünfte beschränkt hat und alles darüber hinaus erstattet. Bei Chronisch Kranken liegt diese Grenze sogar bei einem Prozent.

Steuerlich gesehen, sind Gesundheitskosten außergewöhnliche Belastungen, wobei hier auch die Fahrtkosten mit 30 Cent je Entfernungskilometer angesetzt werden können. Allerdings werden je nach Familien- und Bruttoeinkommen erst Beträge erfasst, die über 1 bis 7 Prozent vom Brutto liegen. Die Tabelle hierfür findet sich in 33 EStG. Sollten hierbei dann tatsächlich noch irgendwelche Beträge anfallen, mindern diese die Steuerlast ähnlich wie die Werbungskosten, indem sie die Bemessungsgrundlage für das zu versteuernde Einkommen mindern.

Wegen der Erstattung durch die Krankenkassen bleiben die meisten Versicherten weit unterhalb der steuerlich relevanten Grenzen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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