Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht schriftlich?

vom 30.09.2012, 21:42 Uhr

Muss man eigentlich die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht immer schriftlich geben oder reicht es, wenn man dem Arzt sagt, dass wer beispielsweise Person XY gegenüber auch diese Schweigepflicht brechen kann und demjenigen sagen darf, was einem fehlt?

Was passiert, wenn der Arzt ohne schriftliche Einverständnis einfach sagt, dass er mündlich diese Einverständniserklärung bekommen hat? Es ist ja im Prinzip ein mündlicher Vertrag, der ja auch gelten sollte. Aber was ist dann, wenn diese mündliche Einverständniserklärung nie gegeben würde?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Dann sollte der Arzt Zeugen haben, sonst wird es schwierig für ihn. Aber ein Arzt wird das immer schriftlich machen. Dafür gibt es Formulare. Man entbindet ja öfters von der Schweigepflicht, zum Beispiel Versicherungen gegenüber. Man muss bei der Entbindung der Schweigepflicht immer angeben, wem gegenüber der Arzt Auskunft geben darf und in welchen Belangen. Mündlich ist das ein bisschen schwierig, man kann sich den Wortlaut ja nicht so genau merken. Auch wenn du zu einem anderen Arzt gehst, der die Unterlagen von deinem braucht, musst du von der Schweigepflicht entbinden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich kenne da zwei verschiedene Varianten. Einmal kann ich dem behandelnden Arzt gegenüber mitteilen, dass er bestimmten Leuten Auskunft geben darf. Zum Beispiel hat dies vor meinem Umzug beim Hausarzt gereicht, als ich mir vorsorglich eine Überweisung holte, falls ich hier gleich einen Arzt benötigen sollte. Die Sprechstundenhilfe hat dann nur in meiner Akte notiert, dass Ärzte aus dem neuen Wohnort entsprechende Auskünfte bekommen dürfen.

Zum anderen muss man bei einem Arzt dafür unterschreiben, wenn diese die Krankenakten von einem Kollegen anfordern möchte. Denn sonst könnte ja jeder Arzt einfach behaupten, dass man die Anforderung genehmigt hat. Denn der andere Arzt muss ja nicht unbedingt wissen, dass man einen Kollegen aufsuchen will. Besonders dann, wenn man eine zweite Meinung einholen möchte.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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