Apotheke tauscht defektes Medikament nicht aus
Da meine Tochter leider immer wieder zur spastischen Bronchitis neigt und wir schon mal das Problem hatten das innerhalb von zwei Tagen nach Husten die Lunge kollabiert ist habe ich für den Notfall immer ein Medikament zum Inhalieren zu Hause welches ich mit Kochsalzlösung mische und mittels dem Pari Junior Boy inhaliere. Ich hoffe immer dass ich es nicht brauche, doch dieses Wochenende war es wieder so weit. Am Freitagabend hat sie zu husten begonnen und ich merkte am Samstag in der Früh schon dass es mit der Luft knapper wurde. Also muss wieder mal unser Notfallmedikament her.
Also nahm ich eine neue, verschlossene Packung aus der Haushaltsapotheke und öffnete es. Da sah ich dass diese Flasche beim Plastikverschluss kaputt war. Es war noch die Folie herum, mit der der Deckel zugeschweißt war aber der Deckel selber war definitiv kaputt. Da diese ein Medikament ist, das man nach Anbruch nur maximal einen Monat verwenden darf, traute ich mich nicht dieses Medikament zu verwenden. Ich packte es ein und fuhr auf die Apotheke in der Hoffnung dass es mir einfach umgetauscht wird. Man sah ja dass diese Flasche noch nie geöffnet wurde. Leider ging das Ganze nicht so einfach wie ich gehofft hatte.
Austauschen dürfen sie das Medikament nicht so einfach. Na super. Auch dürfen sie mir kein neues Medikament ohne Rezept geben, auch wenn ich das Rezept am Montag nachbringe. Mir blieb also nichts anderes übrig als mich in der Gegend auf die Suche nach einem Arzt zu machen der am Samstagvormittag Dienst hatte. Ist auch nicht so einfach. Schließlich wollte ich mich schon zum 50 Kilometer entfernten Krankenhaus aufmachen als ich doch noch einen Arzt gefunden hatte der mir das Rezept ausstellt. Dann bekam ich das Medikament ohne Probleme und ich bin jetzt froh das es meiner Tochter schon wieder besser geht.
Was mich aber ärgert ist das ein defektes Fläschchen, das noch nie geöffnet wurde nicht einfach ausgetauscht wurde. Ging es euch schon mal ähnlich. Ich meine ich muss ja für jedes Medikament Rezeptgebühr bezahlen und so auch für diese beiden Flaschen, wobei ich eine eben nicht nutzen konnte weil sie eben defekt war. Das hat mich schon geärgert. Sicher habe ich es bezahlt weil ich es einfach dringend benötigt habe, aber geärgert hat es mich trotzdem. Und obwohl die Apothekerin mich gut kennt und weiß das ich dieses Medikament dringend brauche schickt sie mich um die halbe Welt statt das Fläschchen einfach auszutauschen. Was haltet ihr da davon? Wie hättet ihr da reagiert. Ich war ja wirklich kurz davor ins Krankenhaus zu fahren nur damit ich so ein Rezept bekomme.
Natürlich verstehst du in deiner Situation nicht, warum die Apothekerin da nichts ausgetauscht hat. Ich bin mir aber sicher, dass sie richtig gehandelt hat, wobei es in der Situation natürlich sehr unschön war. Ich denke sie wird das auch nicht gerne gemacht haben, aber sie darf es eben nicht anders.
Man muss ja auch mal bedenken, dass dann jeder kommen könnte und ein Medikament möchte, weil er vielleicht süchtig danach ist. Klar war es in deinem Fall ein Notfall, aber es gibt nun mal die Regelung, dass man ein Medikament gegen Rezept bekommt und das finde ich auch richtig, weil man eben nie einschätzen kann, wann es echt ist und wann ein Missbrauch. Deiner Tochter wünsche ich natürlich auch das Beste, aber in der Situation kann ich die Reaktion auch verstehen. Immerhin hätte man dir im Krankenhaus auch sofort helfen können und ein Bereitschaftsarzt muss auch immer Dienst haben.
Das ist mal wieder so ein Fall, den du hier beschreibst, der wirklich nicht ganz so einfach zu bearbeiten ist in einer Apotheke. Wenn ich mich nicht irre, kommst du aus Österreich. Wie dort solche Probleme gehandhabt werden, kann ich leider nicht beanworten. Aber da ich in Deutschland in einer Apotheke arbeite, kann ich dir berichten, wie es denn vermutlich hier ablaufen würde.
Also als erstes einmal ist es natürlich super ungeschickt gewesen, dass deine Tochter das Notfallmedikament ausgerechnet an einem Samstag gebraucht hat (wofür du natürlich nichts kannst). Aber da wäre es tatsächlich in Deutschland so, dass man in jeder Apotheke nachfragen kann, welcher Arzt gerade Notdienst hat bzw.man beim ärtzlichen Bereitschaftsdienst anrufen kann und sich sagen lassen kann, welcher Arzt im unmittelbaren Umkreis Notdienst hat, denn es ist nicht ganz so einfach, ein Medbikament einfach so auszutauschen.
Du hättest bei uns vermutlich auch nur die Möglichkeit gehabt, durch ein neues Rezept eine nicht defekte Packung zu erhalten, außer die Abgabe der defekten Packung lag unmittelbar vor diesem Samstag, was ich aber laut deiner Schilderung nicht glaube, da du ja von einem Notfallmedikament sprichst, was man ja nicht jeden Tag benötigt.
Ein Medikament einfach auszutauschen würde im schlechtesten Fall für die Apotheke einen Verlust bedeuten, denn das Medikament wird von keiner Krankenkasse ohne Rezept erstattet, außer du wärst privat versichert, wo du dann das Medikament selber gezahlt hättest. Aber auch dazu brauchst du bei rezeptpflichtigen Medikamenten ein Rezept. Somit wärst du um einen Arztbesuch nicht herum gekommen.
Eine Möglichkeit für die Apotheke wäre dann noch gewesen, wenn es sich um einen Wochentag gehandelt hätte und du das Medikament nicht dringend benötigt hättest, dass die Apotheke bei der Herstellerfirma des Medikamentes anruft und dort um eine Klärung bittet. Da wäre es dann sicherlich möglich gewesen die defekte Packung an die Firma zu schicken und einen Ersatz dafür zu bekommen. Aber leider ist am Wochenende nie eine Firma zu erreichen, so dass diese Option bei dir nicht funktioniert hat. Ansonsten hätte man dir tatsächlich nach einer solchen Klärung sofort das Medikament aushändigen können, was für dich natürlich die beste und einfachste Lösung gewesen wäre.
Sei bitte jetzt nicht mehr sauer, die Apotheke hatte es bestimmt nicht böse gemeint, hatte aber bestimmt auch keine andere Wahl, denn ansonsten wäre es echt nicht in Ordnung gewesen. Aber wie gesagt, es war Wochenende und eben für solche Notfälle gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst, wohin man sich dann wenden kann bzw. muss oder eben das Krankenhaus, was am Wochenende ebenfalls Anlaufstelle für Notfälle ist.
Dass es mit dem so einfach austauschen, wie ich es mir vorgestellt habe nicht so funktioniert habe ich eh gleich kapiert. Hilft eh nichts. Was mich eher geärgert hat war das, das es normalerweise kein Problem ist das ich dann das Rezept nachbringe. Habe ich schon öfters gemacht wenn ein Medikament ausgeht und wir noch kein neues Rezept hatten. War bisher noch nie ein Problem. Dann musste ich das Medikament bezahlen und habe das Geld wieder bekommen wenn ich das Rezept nachgebracht habe. Also auch von rezeptpflichtigen Medikamenten.
Aber gerade bei diesem Medikament, das ich so dringend gebraucht habe, ging es auf einmal nicht. War halt wirklich blöd und ich habe mich ziemlich geärgert. Ins Krankenhaus gibt’s eh eine Notfallambulanz, aber der vertraue ich leider nicht mehr. Die haben meine Tochter trotz der kollabierten Lunge wieder nach Hause geschickt! Dieses ist schon 50 Kilometer entfernt und ein anderes mit Kinderabteilung gibt es leider nicht. Hilft eh nichts. Zum Glück geht’s meiner Tochter wieder besser, aber geärgert hat es mich doch.
Okay, in diesem Fall hätte deine Apotheke ja wirklich eine Ausnahme machen können, auch wenn es sich bei dem Notfallmedikament um keine Dauermedikation gehandelt hat, wo man eher vorhersagen kann, dass ein Arzt nachträglich ein Rezept ausstellen wird.
Zwar wäre die vorherige Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikamentes hier bei uns gesetzlich nicht zulässig, aber wenn es dort, wo du in der Apotheke gehst schon öfters so gemacht wurde, verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht, warum man dann keine Ausnahme gemacht hat. Das hätte mich dann auch ziemlich geärgert und ich kann deinen Frust darüber durchaus nachvollziehen.
Da ich ja in einer Apotheke arbeite, kann ich hier beide Seiten sehr gut verstehen. Natürlich sollte eine Apotheke immer bemüht sein, den Patienten zu helfen, das ist ja klar. Allerdings ist das eben, gerade bei Arzneimitteln, die verschreibungspflichtig sind, gar nicht so einfach. Da ich bei der Situation jetzt nicht dabei war, weiß ich nicht, wie ich reagiert hätte. Ich kann gut verstehen, dass es dir zu unsicher war, das Arzneimittel noch zu verwenden. Allerdings ist es für die Mitarbeiter in der Apotheke auch nicht möglich, festzustellen, ob die Flasche oder der Verschluss schon vorher kaputt war.
Ich schätze mal, dass ich versucht hätte, bei der Firma anzurufen und zu klären, ob es möglich ist, die Flasche einzuschicken und einen Ersatz dafür zu bekommen. Vielleicht sind der Firma solche Fälle ja schon bekannt und es ist kein Problem, das Medikament ersetzt zu bekommen. Es kann aber eben auch sein, dass die Firma die Reklamation nicht zulässt, weil eben nicht geklärt werden kann, seit wann die Flasche kaputt ist. Es gibt ja leider viele Wege, die ein Arzneimittel macht, ehe es beim Patienten landet.
Da ich eine PTA bin, habe ich den Vorteil, dass ich immer den Chef fragen kann, aber ich denke, in dem Fall hätte er, wenn die Firma das Einschicken zugelassen hätte, gesagt, dass ich die defekte Flasche da behalten und der Kundin eine neue Flasche mitgeben soll. Wenn ja ersichtlich war, dass die Flasche nie geöffnet war, ist ja auch kein Missbrauch zu befürchten.
Deswegen kann ich es gut verstehen, dass du die Situation nicht so toll fandest, weil du nun auch noch die Fahrerei hattest, um ein Rezept zu besorgen. Das Problem für die Apotheke ist eben einfach die Verschreibungspflicht. Allerdings ist dein Fall wohl eher eine Grauzone und ich hätte es als nicht so schlimm empfunden, das Arzneimittel abzugeben, weil es ja ein Notfall war und eben das alte Arzneimittel beschädigt war. Die alte Packung kann man ja einbehalten, dann ist auf das Rezept ja nach wie vor eine Packung beliefert worden.
Wenn die Apotheke sich immer streng an die Verschreibungspflicht und damit an das Gesetz halten würde, könnte ich es ja noch verstehen, wenn ihnen diese Abgabe, die ja quasi ohne Rezept erfolgt, zu heikel ist. Aber, wenn sie dir sowieso schon mal Medikamente ohne ein Rezept herausgeben, dann kann ich nicht verstehen, dass sie in diesem Fall nicht auch so reagiert haben, dass sie dir das Medikament in Rechnung gestellt und praktisch verkauft haben und du das Rezept nachgereicht hättest.
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