Ab welchen Mengen wird eine Branntweinsteuer fällig?

vom 15.08.2012, 00:17 Uhr

Neben dem Thread zur Berechnung der Branntweinsteuer würde mich ja mal interessieren ab welchen Mengen denn die Branntweinsteuer überhaupt erhoben und somit fällig wird. Es gibt ja sicherlich eine Menge Menschen
die sich im stillen Kämmerlein und am Fiskus vorbei mittels kleinen Destillationsanlagen ihr Stöffchen brennen.
Sind das jetzt gleich ganz schlimme Steuerhinterzieher? Oder gelten hierbei auch irgendwelche Freimengen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Steuer wird dann fällig, wenn die Ware, also der trinkbare Alkohol, in Umlauf gebracht wird. Wer also für den Eigenverbrauch Alkohol herstellt und diesen eben nicht in den geschäftsmäßig Umlauf bringt, der ist nicht steuerpflichtig. Außerdem sind alle Unternehmer von der Branntweinsteuer befreit, welche den Alkohol für die Herstellung vom Medizin benötigen oder aber für andere Lebensmittel, welche dann wieder keinen Alkohol mehr beinhalten. Ein Beispiel dafür ist Essig.

Allerdings müssen diese Unternehmer auch gewährleisten, das die alkoholischen Produkte vorher vergällt werden. Vergällen bedeutet, dass der Alkohol für den Genuss ungenießbar gemacht wird. Bevor dieser Prozess beginnt muss auch gewährleistet sein, dass kein Produkt doch missbräuchlich für den Genuss verwendet wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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