Regelungen zu Kindergeldanspruch bei Arbeitslosigkeit
Frau A und Herr B haben 2 Kinder. Frau A arbeitet als 400 Euro Kraft und Herr B arbeitet in einer Fabrik. Nun wurden in dieser Fabrik einige Stellen gestrichen und Herr B wird am 1. August arbeitslos werden. Nun haben Frau A und Herr B gehört, dass sich am Kindergeldanspruch etwas ändert, sobald er arbeitslos ist und noch keine neue Arbeitsstelle hat.
Was ändert sich am Kindergeldanspruch, wenn man Arbeitslosengeld bezieht? Was muss Familie AB machen, dass sie weiterhin Kindergeld bekommen? Müssen erneute Anträge gestellt werden oder ändert sich da gar nichts?
Kindergeld werden Frau A und Herr B immer bekommen. Dieses wird so lange bezahlt, bis die Kinder das 18. Lebensjahr erreicht haben. Der Kindergeldanspruch ändert sich dabei nicht, sodass die Summe jeden Monat überwiesen wird. Kinder die über 18 Jahre alt sind, bekommen Kindergeld nur dann, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das Kindergeld wird bei Arbeitslosigkeit angerechnet als Einkommen, daher ändert sich dann der Betrag vom dem Arbeitsamt, nicht aber von dem Kindergeld. Ob das Kindergeld ganz oder nur zur Hälfte angerechnet wird, kann ich nicht sagen.
Am Kindergeldanspruch ändert sich gar nichts. Außer es ändert sich etwas an dem Arbeitsverhältnis des Kindes. Ansonsten kenne ich es so, dass man das Kindergeld beim Arbeitsamt mit angeben muss. Es wird voll angerechnet, zumindest beim Arbeitslosengeld 2, da es sich ja um Einkommen handelt. Das Arbeitslosengeld 2 wird dann um diesen Betrag gekürzt.
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