Welche Gutachter bescheinigen eine Pflegebedürftigkeit?

vom 10.07.2012, 13:55 Uhr

Frau A pflegt schon sehr lange ihre Mutter, die zwar nicht krank ist, aber eben senil und alt und nicht mehr alles alleine machen kann, weil sie eben unbeholfen ist. Sie kann altersbedingt nicht mehr richtig laufen. Sie kann altersbedingt nachts nicht mehr das Wasser halten und sie vergisst auch schon mal Dinge. Darüber habe ich hier schon geschrieben. Welchen Kriterien unterliegt eine Pflegebedürftigkeit?

Nun würde Frau A gerne wissen, welche Gutachter eine Pflegebedürftigkeit bescheinigen und wie das alles von Statten geht, dass der Gutachter dann zu der Erkenntnis kommt ob die Mutter eine Pflegestufe bekommt oder nicht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Bei meiner Mutter lief das alles über die Krankenkasse. Meine Mutter war nachweislich körperlich krank. Sie war weder senil noch konnte sie altersbedingt kaum noch etwas machen. Ich habe für sie gesorgt und sie gepflegt und wenn ich keine Zeit wegen der Arbeit hatte, ist meine Schwester eingesprungen, deren Arbeitszeit das zuließ. Meine Mutter wollte keine Pflegebedürftigkeit beantragen und wir haben sie nicht gedrängt. So kam sie irgendwann von alleine auf den Gedanken und ich habe dann einen Antrag gestellt.

Der Antrag wird an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weitergeleitet und diese schicken dann einen Gutachter vorbei, das können Ärzte oder medizinische Fachkräfte sein. Nach Erstellung des Gutachtens wird die Person eingeteilt in die verschiedenen Pflegestufen, je nach Bedürftigkeit.

Es gibt Gutachter, die grundsätzlich unterhalb der Pflegestufe einteilen. Dagegen sollte man angehen. Zu meiner Mutter kam eine sehr nette junge Frau, die sie gleich in Stufe 2 einteilte und sie fragte, warum sie in der Vergangenheit noch keinen Antrag gestellt hatte. So hatte sie das monatliche Geld verschenkt.

Einige Gutachter gehen sehr raffiniert vor und stellen Fangfragen und lassen die Menschen auch verschiedene Dinge tun. Wenn zum Beispiel jemand sitzt, soll er die Arme hinter und über den Kopf tun. Die Kranken wollen sich nicht blamieren und versuchen es mit letzter Kraft. Wenn sie es einigermaßen – nicht völlig – schaffen, heißt es dann, sie oder er kann sich noch selbst kämmen, obwohl er das in Wirklichkeit nicht mehr schafft. Bevor ein Gutachter kommt, sollte man immer mit den Kranken sprechen, damit sich diese aus falsch verstandenem Stolz nicht selbst um die Pflegestufe bringen. Hierzu gibt es aber auch kleine Broschüren.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Das Verfahren ist z. B. hier ganz gut beschrieben. Momentan droht dieses Thema auch bei meiner Schwiegermutter. Zuständig ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen, die sollten im Fall der Antragstellung relativ schnell jemanden schicken. Liegt der Betroffene im Krankenhaus, gibt es da den Sozialen Dienst, der weiterhelfen sollte. Leider sind die je nach Lust und Laune nicht immer besonders hilfreich. Tritt der Pflegebedarf plötzlich auf, würde ich mich aber auch mal direkt an einen ambulanten Pflegedienst richten. Die schießen ja wie Pilze aus dem Boden und die müssten die Abläufe auch ganz gut kennen.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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