Darf der Zahnarzt den entfernten Goldzahn behalten?

vom 03.07.2012, 15:33 Uhr

Durch diesen Beitrag fiel mir ein Besuch beim Zahnarzt vor ein paar Jahren wieder ein. Ich hatte damals Probleme mit einem Backenzahn, der verkront und mit einer Brücke mit Goldzahn verbunden war. Der Zahn musste gezogen werden und die Brücke auch raus. Als ich fertig war und ging, sah ich noch im Hinausgehen den Goldzahn auf den Schränkchen liegen, habe aber nicht weiter überlegt.

Normalerweise war es mein Zahn und der Zahnarzt hätte ihn mir geben müssen. Als ich wieder im Wartezimmer ankam habe ich noch daran gedacht, ob ich etwas bezüglich des Zahnes sagen sollte, habe es dann aber gelassen und mir vorgenommen, nicht mehr zu ihm zu gehen. Das hielt ich denn auch so. Irgendwie war es mir unangenehm, den Zahn zu fordern. Was hättet ihr gemacht? Immerhin konnte ich den Zahn verkaufen. Wenn der Zahnarzt das mit allen Patienten macht und alle sind so feige wie ich war und sagen nichts, ist das für ihn ein netter Nebenverdienst. Was meint ihr?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Der Zahn gehört dir, denn als er angefertigt und eingesetzt wurde hast du ja auch dafür gezahlt. Und auch der erwähnte Nebenverdienst beim Verkauf des Zahngoldes ist nicht zu verachten. Es mögen bei deinem Zahn vielleicht nur wenige Gramm sein, doch auf die Menge einer ganzen Praxis ist das doch schon einiges.

Ich kenne es eigentlich so, dass der Zahnarzt fragt was damit geschehen soll. Selbst im Bestattungsunternehmen, bei einer Einäscherung oder auch normalen Sargbestattung wird man danach gefragt. An deiner Stelle hätte ich schon etwas gesagt und sei es nur darum, das Gefühl zu haben es wenigstens angesprochen zu haben.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Der Zahn gehört dir und der Zahnarzt muss ihn dir geben. Gold ist ja etwas wert und du könntest ihn als Altgold verkaufen. Es ist unseriös, dass der Zahnarzt ihn einfach behalten will. Er hätte von sich aus etwas sagen müssen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Der Zahnarzt ist auf jeden Fall verpflichtet, dir den Goldzahn auszuhändigen, da er dein Eigentum ist. Ich habe noch keine Goldzähne, aber meinem Vater wurde auch schon mal einer gezogen. Der Zahnarzt hatte dann gefragt, ob mein Vater den Zahn mitnehmen möchte, oder ob er ihn da lassen würde. Die Praxis hat die Goldzähne, die die Patienten nicht mitgenommen haben, verkauft und den Erlös anschließend gespendet.

Diese Idee gefällt mir auch ganz gut. Dann hat man mit seinem Goldzahn wenigstens noch ein gutes Werk getan. Wenn der Zahnarzt den Zahn allerdings einfach einbehält, finde ich das schon sehr merkwürdig. Ich hätte wohl auf jeden Fall nachgefragt. Entweder der Zahnarzt hat es einfach nur in der Hektik vergessen oder er wollte sich wirklich an dem Geld, was er dafür bekommt, bereichern. Das hätte man an der Reaktion ja schnell gemerkt.

» Barbara Ann » Beiträge: 28946 » Talkpoints: 58,66 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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