Die richtige Therapiemethode wie finden?

vom 25.05.2012, 12:15 Uhr

Derzeit ist dank einer Studie zwecks Suchtverhaltens immer wieder davon die Rede, dass man die Sucht therapieren muss. Ob es sich nun um eine Alkohol-, um eine Drogen- oder auch um eine Computersucht handelt, oftmals wird dann eine Therapie fällig. So, wie eine Sucht unterschiedliche Ursachen und Gründe haben kann, kann auch die Therapie aussehen. Ob es sich dabei um eine Verhaltenstherapie handelt, eine Gestaltungstherapie, eine Gesprächstherapie und so weiter, muss man dann vermutlich gemeinsam mit dem Therapeuten herausfinden. Auch ist die Frage, wann eher eine stationäre Behandlung Sinn macht und wann es die ambulante Therapie eher die ist, zu der geraten wird.

Mich interessiert in erster Linie, nach welchen Kriterien nun eine Therapie bei Suchtverhalten ausgesucht wird. Kann da der Süchtige genauso ein Mitspracherecht haben oder muss er es sogar, wie der Therapeut? Mit welchen Mitteln wird entschieden, welche Therapie ein Süchtiger am besten machen sollte? Kann auch eine andere Therapie trotz Empfehlung eingeschlagen werden?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Es kann niemand zu einer Therapie gezwungen werden, also hat ein Süchtiger nicht nur ein Mitspracherecht, sondern das alleinige Entscheidungsrecht, außer bei Straftätern im Maßregelvollzugseinrichtungen.

Bei uns gibt es in der Nähe ein neurologisches Zentrum, bei dem auch Beratungen zu Therapien stattfinden. Wenn es so schlimm ist, dass eine stationäre Unterbringung nötig ist, wird man dort fachmännisch beraten. Aber die Entscheidung, welche Therapie man macht, trifft man selber. Wichtig ist es auch, dass man mit den Therapeuten zurechtkommt. Es ist nicht einfach, einen geeigneten Therapeuten zu finden. Manchmal muss man viele Irrwege gehen, um eine passende Therapie und einen Therapeuten zu finden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich denke, das entscheidende sind nicht die Kriterien, sondern auch das was vor Ort möglich ist. Und es kommt klar auch auf die Substanz an. Ein Raucher wird kaum einen stationären Entzug machen können. Und die gesetzlichen Möglichkeiten spielen da auch eine Rolle. Ganz klar macht es auch einen Unterschied, ob man quasi schon trocken ist oder die Substanzen noch in irgendeiner Form zu sich nimmt.

Bei einem Alkoholiker wird man zum Entzug eher zu einem stationären Aufenthalt raten. Wobei ich mittlerweile fest gestellt habe, dass es hier wohl unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern gibt. Was aber wohl auch damit zusammen hängt, dass ein Entzug in der Regel in einer Psychiatrie gemacht wird und die eben nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Also die Gesetzte für die Psychiatrien und Unterbringungen in diesen, sind sehr unterschiedlich geregelt.

Ich beziehe mich nun mal rein auf Alkoholiker, weil ich da das Vorgehen vor Ort kenne. Ich weise hier ausdrücklich darauf hin, dass ich nur schreiben kann, was ich vor Ort mit Alkoholentzug erlebt habe. Das mag in anderen Städten und anderen Bundesländern anders aussehen. Und es geht hier auch nur um den reinen Entzug erst mal.

Ein Entzug von Alkohol, in dem man einfach nur den Alkohol weg lässt, kann unter anderem zu schweren Krampfanfällen führen. Deshalb ist es an sich nicht wirklich ratsam, den Alkohol einfach abzusetzen. Klar kommt es auf die Menge an und so weiter. Hier kommt man halt in die Psychiatrie und sagt man möchte einen Entzug machen. Wobei durchaus auch die Möglichkeit besteht, dass man durch einen Notarzt oder auch die Polizei gebracht wird. Im letzteren Fall zum Beispiel wenn man unter Alkoholeinfluss randaliert hat und andere Menschen gefährdet.

In der Psychiatrie werden dann der Blutalkohol gemessen. Ähnlich wie bei der Polizei durch Pusten. Außerdem auch der Blutdruck. In der Regel werden auch einfache neurologische Tests gemacht. Die Ergebnisse werden in eine Kurve eingetragen, beziehungsweise eine Tabelle und dann wird fest gelegt, wie viel und welche Medikamente der Patient gegen den Entzug bekommt. Im weiteren Verlauf wird dann alle zwei Stunden weiter der Blutdruck gemessen und die Medikamente dann entsprechend gegeben. Wobei der Blutalkoholgehalt unter einem bestimmten Wert sein muss, damit die Medikamente die hier eingesetzt werden, überhaupt gegeben werden dürfen. Genauso gibt es Richtlinien, wie viel der Patient in welchem Zeitraum maximal bekommen darf.

Mit der Zeit wird das Blutdruck messen dann auf vier Stunden und dann seltener runter gefahren. Dementsprechend seltener gibt es dann auch Medikamente. Wobei man durchaus auch zur Pflege gehen kann und sich zusätzlich den Blutdruck messen lassen kann, wenn man selbst das Gefühl hat, irgendwas stimmt nicht.

Hier wird ein sogenannten qualifizierter Entzug gemacht. Zusätzlich zur medikamentösen Therapie kann man eben an einem Programm teilnehmen, welches speziell auf Suchterkrankungen zugeschnitten ist. Das geht hier fünf Werktage und man kann flexibel einsteigen. Wenn ein Patient zum Beispiel an einem Montag aufgenommen wird und ab Dienstag in der Lage ist sich zu orientieren, kann er ab Dienstag teilnehmen. Wären dann Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Montag. Am Dienstag wird man dann in der Regel schon entlassen, wenn die Werte ok sind und sonst nichts auffällig war.

Wobei es sich hier dann an sich auch um einen reinen Entzug handelt. Klar wird einem in den fünf Therapieeinheiten dann auch ein paar wesentliche Sachen vermittelt. Zum Beispiel das man versuchen soll zu erlernen, wann man den meisten Suchtdruck hat und wie man damit umgehen kann. Oder auch wo man sich hinwenden kann. Ebenfalls werden regelmäßig diverse Alkoholiker Verbände, wie die Anonymen Alkoholiker vorgestellt und die Veranstaltungen sind verpflichtend. Diesen qualifizierten Entzug darf man hier allerdings nur maximal zweimal im Jahr machen.

Die Klinik hilft dann aber auch, je nach Situation, weiter, eine passende Weiterbehandlungsmöglichkeit zu finden. Gezwungen wird dazu sehr selten jemand. Und selbst wenn, kann man in der Regel dagegen vorgehen.

Manche werden nun sagen, besagtes Medikament kann man ja auch daheim nehmen. Wenn ich mich nicht ganz irre, zumindest wurde mir das mehrfach so gesagt, darf das Medikament hier nur unter stationärer Kontrolle gegeben werden. In anderen Bundesländern scheint das anders zu sein. Da das Medikament aber mit Alkohol zusammen durchaus tödlich wirken kann, ist mir der Sinn der hiesigen Gesetzgebung an sich klar.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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