Rückwirkende Krankschreibung vom Arzt möglich?
A hat Urlaub und soll am Donnerstag wieder arbeiten gehen. Nun liegt er schon seit Freitagabend nach der Arbeit, krank im Bett und hat von seinem Erholungsurlaub nicht viel gehabt. A hat nun von einem Bekannten gehört, dass er sich im Urlaub hätte krank schreiben lassen sollen, damit der Urlaub ihm wieder gut geschrieben wird und er ihn in einem anderen Zeitraum nehmen kann.
Kann A morgen zum Arzt gehen und sich rückwirkend krank schreiben lassen? A war am Freitag direkt nach der Arbeit bereits beim Arzt. Er hat Medikamente bekommen. Aber an eine Krankschreibung hat er nicht gedacht, weil er ja ein paar Tage Urlaub hatte. Ist es möglich, dass er sich morgen krank schreiben lässt und auch für den Montag und den Dienstag diese Krankmeldung erhalten kann oder darf ein Arzt das nicht? Müsste die Krankmeldung dann rückdatiert werden oder kann das Datum von morgen auf der Krankmeldung stehen, er aber dennoch ab Montag krank gemeldet sein?
Ich war auch schon in meinem Urlaub krank. Und zwar so, dass ich von meinem Urlaub wirklich nichts gehabt hätte, was ich natürlich nicht eingesehen habe. Es war über die Weihnachtszeit, als ich meinen Urlaub genommen habe und dann krank wurde.
Bereits an meinem letzten Arbeitstag, merkte ich, dass es mir nicht so gut ging, aber ich dachte, dass es schon wieder weg geht. Am Montag dann, an meinem ersten Urlaubstag, ging es mir immer noch nicht besser, und ich entschied mich dann, zum Arzt zu fahren. Doch daran wurde ich gehindert. Denn an diesem Tag, war die Straße gesperrt, über die ich hätte fahren müssen, um in die andere Stadt zu kommen, wo sich mein Hausarzt befindet. Dies hatte ich von einer Freundin erfahren, die ebenfalls dort entlang wollte. Außerdem war an diesem Tag enorm Glatteis auf den Straßen, sodass es auch sehr gefährlich gewesen wäre, mit dem Auto zu fahren.
Ich hatte schon vorher einen Termin beim Arzt gemacht. Den habe ich dann wieder angerufen, und gesagt, dass ich von zu Hause einfach nicht weg komme, aufgrund des Glatteises. Die Sprechstundenhilfe meinte, es sei kein Problem, und ich solle einfach am nächsten Tag vorbei kommen.
Also ging ich am nächsten Tag zum Arzt. Da fragte mich mein Hausarzt auch, wie lange ich schon krank sei. Als ich dann sagte, dass es mir auch schon am vorherigen Tag schlecht ging, und ich auch eigentlich einen Termin gehabt hätte, meinte mein Hautarzt, dass er mich rückwirkend krank schreibt. Das wurde dann auch so auf der Krankmeldung vermerkt, sodass es da kein Missverständnis geben dürfte.
Die Krankmeldung habe ich dann per Post direkt an meinen Arbeitgeber geschickt. Als ich dann nach einer Woche wieder arbeiten kam, habe ich in der Personalabteilung angerufen, ob die Krankmeldung eingegangen sei. Dies wurde bejaht, und mir wurden auch die Urlaubstage gut geschrieben, jedoch zuerst nicht der erste Krankheitstag, der ja rückwirkend datiert wurde. Das konnte ich zuerst nicht verstehen, und meinte, dass es doch auch rückwirkend gilt. Die Personalabteilung wollte mir aber diesen einen Tag nicht geben, sodass ich einfach den Betriebsrat gefragt habe. Dieser hat sich dann darum gekümmert, und mir wurde der eine Tag Urlaub auch noch gut geschrieben, da es auch gilt, wenn die Krankmeldung rückwirkend ausgestellt wird.
Wenn also, wie in dem Fall von A, er ja schon beim Arzt war, sich aber nur ein Medikament geholt hat, wird ja die Krankheit bereits festgestellt worden sein, was der Arzt ja weiß. Wenn nun A nochmals zum Arzt geht, und dieser sieht, dass es A immer noch nicht besser geht, denke ich schon, dass er die Krankmeldung auch rückwirkend ausstellen wird, Und diese Krankmeldung wird dann auch vom Arbeitgeber so anerkannt, oder muss anerkannt werden, und A bekommt seinen Urlaub gut geschrieben. So kann dann A sich seinen Urlaub in einer anderen Zeit nehmen.
Es stimmt zwar, dass du wirklich ein Recht darauf hast, dir die Urlaubstage die du durch deine Krankheit "versäumt" hast, gutschreiben zu lassen, jedoch könnte das ganze vielleicht ein Problem mit der Krankschreibung geben, da du sie eben beim ersten Arztbesuch vergessen hast. Ich hatte mal etwas ähnliches und habe meinen Arzt auch gebeten, dass dieser mir doch bitte einen Krankenschein ausstellt, nachdem ich schon zwei Tage daheim geblieben war und nicht zum Arzt gegangen bin. Am dritten musste ich dann aber doch zum Arzt um mich auch weiterhin krank schreiben zu lassen und ich benötigte eben auch einen für die bereits vergangenen Tage.
Hier sagte mir mein Arzt dann, dass er dies eigentlich nicht machen könne, da er nicht wisse, ob ich zuvor wirklich schon so ernsthaft erkrankt war, dass ich nicht zur Arbeit hätte gehen können. Er hat mich rückwirkend trotzdem krank geschrieben, aber eigentlich macht er so etwas nicht und ich hatte wohl eine Menge Glück. Bei dir hingegen glaube ich schon, dass du auch rückwirkend noch eine Krankschreibung erhalten wirst, da du ja eigentlich schon beim Arzt warst und dich untersuchen lassen hast. Wenn du hier deine Medikamente schon im Vorfeld erhalten hast und erklärst, dass du die Krankmeldung ganz einfach vergessen hast zu verlangen, dann wirst du auch nachträglich noch eine bekommen.
Ein Arzt kann, soweit mir das bekannt ist, rückwirkend bis zu drei Tagen krankschreiben. Bestes Beispiel wurde uns da immer ein Durchfall genannt. Solche Sachen sind ja oftmals nach ein oder zwei Tagen auch von allein wieder vorbei. Wenn man also Montag einen Durchfall bekommt und dann Mittwoch erst zum Arzt geht, weil es eben nicht besser wird, dann kann dieser auch ab Montag krankschreiben.
Wenn also A morgen, zum Mittwoch, nochmal bei seinem Arzt vorspricht, dann wird Dieser ja merken, dass es nicht besser geworden ist und kann A auch entsprechend krankschreiben. Damit wären die Urlaubstage auch nicht verloren und können von A später genommen werden.
Das Problem wird weniger sein, dass Person A. eine Krankmeldung braucht. Eher wird das Problem sein, dass er am ersten Tag seiner Erkrankung sich hätte krank melden müssen. Da ist es in der Regel relativ egal, ob man im Urlaub ist oder an dem Tag Dienst hätte. Außerdem muss spätestens am dritten Tag der Erkrankung auch eine Krankmeldung beim Arbeitgeber vorliegen.
Person A. kann natürlich morgen zum Arzt gehen und ihn um eine Krankmeldung bitten. Die Erkrankung ist ja diagnostiziert. Die Krankmeldung kann er auch beim Arbeitgeber vorlegen. Ich befürchte aber, Person A. wird da wenig Erfolg mit haben, aus den oben genannten Gründen.
Das A sowieso Urlaub hat und damit in der Firma als nicht einsatzfähig geplant war, entfällt hier doch die Meldung am ersten Tag. Und eine rückwirkende Krankschreibung ist eben möglich. Nur A sollte diese dann eben auch gleich Morgen der Firma vorlegen. Kann vorab per Fax geschehen mit dem Hinweis, das eben das Original per Post unterwegs ist.
Wie schon gesagt wurde, kann ein Arzt rückwirkend krank schreiben. Dazu muss er aber eine gewisse Frist einhalten und das sind eben die bisher genannten 3 Tage. Je nachdem wie gut dein Arzt dich kennt, macht er das auch ohne großes Aufsehen. Immerhin heißt es ja auch oft, dass man nicht direkt am ersten Tag zum Arzt laufen soll.
Punktedieb hat geschrieben:Ein Arzt kann, soweit mir das bekannt ist, rückwirkend bis zu drei Tagen krankschreiben.
Nach meinem Kenntnisstand sind nur zwei Tage möglich. Allerdings ist das nicht unbedingt gewünscht und sollte auch nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn der Arzt nach einer von ihm vorgenommenen Untersuchung sichergehen kann, dass der Arbeitnehmer wirklich arbeitsunfähig erkrankt war. Allerdings wird es wohl mit der Sorgfaltspflicht nicht allzu genau genommen. So sollte es kein Problem sein, die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit zumindest um zwei Tage zurück zu datieren.
Übrigens spielt es keine Rolle, ob man im Urlaub ist oder nicht. Im Zweifelsfall muss die Erkrankung dem Arbeitnehmer unverzüglich gemeldet werden. Es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor.
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