Scheidung und Rentenansprüche - was ist zu beachten?

vom 22.01.2012, 03:53 Uhr

Ich habe bereits mitbekommen, dass einige von Euch bereits verheiratet waren und es auch einige User gibt, die bereits geschieden sind. Aus diesem Grund würde ich gerne wissen, ob mir irgendjemand, der sich mit der Thematik einer Scheidung vielleicht aus eigener oder aus beruflicher Erfahrung näher auskennt, erläutern kann, was es mit den gesetzlichen Rentenansprüchen genau auf sich hat, wenn man sich dann scheiden lässt.

Bisher habe ich lediglich mitbekommen, dass eine Scheidung sich auf die gesetzlichen Rentenansprüche auswirken kann, soweit ich weiß, betrifft dies wohl die Rente desjenigen Ehepartners, der die Steuerklasse III gewählt hatte. Wenn es nun zum Vollzug einer Scheidung kommt, so wurde es mir von einer Person erzählt, muss dieser Ehegatte mit Steuerklasse III hinnehmen, dass er weniger hohe Rentenansprüche bei seiner gesetzlichen Rentenversicherung hat, wohingegen die gesetzlichen Rentenansprüche des Ehegatten mit Steuerklasse V angeblich steigen sollen. Der Zusammenhang oder die Hintergründe wurden mir hierzu aber nicht erläutert.

Von einer anderen geschiedenen Person aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, dass diese bereits vor vielen Jahren geschieden wurde und auch irgendwelche wohl recht hohen Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat. Es war von irgendwelchen Rentenversicherungspunkten die Rede, aber ich wollte nicht so direkt nachfragen, was es damit auf sich hat, um dieser Person nicht zu nahe zu treten und irgendwelche Grenzen zu überschreiten. Zusammengereimt habe ich mir nun, dass mit diesen Zahlungen die Rentenversicherungspunkte wieder auf das Niveau zurückgebracht werden können, das dieser Ehepartner mit Steuerklasse III gehabt hätte, wenn er die gesamte Ehe über Steuerklasse IV gewählt hätte.

Stimmt das aber so oder verhält sich das alles doch komplett anders? Inwiefern wirkt sich denn die Steuerklassenwahl bei einer Scheidung einer Ehe auf beide Ehegatten aus, wenn einer Steuerklasse III und der andere demnach die Steuerklasse V hatte?

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wieso sollte das etwas mit den Steuerklassen zu tun haben? Soweit ich das bei meiner Scheidung verstanden habe, werden da nur die Rentenpunkte gegeneinander aufgerechnet. Allerdings auch nur die Punkte, welche während der Ehe angesammelt wurden. Alles was davor war, interessiert dabei nicht. Daher gehen also rein von den Rentenpunkten her die Frauen eben oftmals mit einem Vorteil aus der Ehe, weil sie durch die Pausen durch Kinder eben weniger Rentenpunkte angesammelt haben.

Aber im Endeffekt läuft es so, das beide ihre Rentenunterlagen zugeschickt bekommen, kontrollieren müssen, ob alle Angaben richtig sind und fehlende Zeiten nachgereicht werden. Dann geht alles an die Rentenkasse zurück und kommt dann zum Gericht. Dort rechnet man die gegenseitigen Ansprüche aus. Man bekommt es selbst auch nur als Information und die Rentenkassen erledigen die Punktegutschriften für jeden Beteiligten.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Danke für Deine Erläuterung, Punktedieb! Ist es also so, dass die Rentenpunkte nur dann entsprechend anders verteilt werden, wenn einer der beiden Partner während der Ehe arbeitslos war oder aus sonst irgendwelchen Gründen weniger oder gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat? Wenn also beide Ehegatten während der gesamten Dauer der Ehe voll berufstätig waren, wäre es demnach so, dass sich an der Verteilung der Rentenpunkte nichts geändert hätte, habe ich das richtig verstanden?

Weißt Du denn auch, weshalb mein Bekannter Rückzahlungen an die Rentenversicherung leistet? Hängt das irgendwie mit den Rentenpunkten zusammen und sorgt er damit dafür, dass seine gesetzlichen Rentenansprüche wieder steigen? Oder müssen diese Zahlungen irgendwelche anderen Hintergründe haben?

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Auch bei voller Berufstätigkeit kann ein Ausgleich möglich sein. Denn es kann ja durchaus sein, das die Verdienste recht unterschiedlich sind. Aber auch selbst bei nur kleinen Differenzen können einen Ausgleich nach sich ziehen. Allerdings dann im 0,xx Bereich. Es ist halt ein Vorgang, welcher zu einer Scheidung dazu gehört.

Warum allerdings von deinem Bekannten Rückzahlungen geleistet werden müssen, kann ich so pauschal nicht sagen. Das kann viele Gründe haben, wo du vielleicht ein paar Fakten kennen musst, um da etwas dazu recherchieren zu können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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