Erhöhung des Minigehalts
Wie vielleicht auch andere User mitbekommen haben, soll die Grenze des Einkommens bei Minijobs steigen. Anstelle von 400 Euro sollen Minijobber nun 450 Euro erhalten, ohne, dass sie Abzüge haben, bei den Midijobbern, also Jobs mit einem Einkommen bis etwa 800 Euro soll die Grenze auf 850 Euro hoch gesetzt werden. Angeblich soll damit die Inflation etwas gedämmt werden.
Wie sieht es aber aus, wenn man bereits eine Arbeitsstelle auf 400 Euro Basis oder einen sogenannten Midijob hat? Steigt da automatisch das Einkommen oder ist es Ermessenssache des Arbeitgebers? Werden dafür neue Verträge ausgehandelt oder bleiben die bestehenden Verträge bestehen? Jemand, der bereits einen Midijob inne hat, und vielleicht nur 405 oder 410 Euro verdient, wird da doch benachteiligt, oder? Denn rein theoretisch würde er ja dann unter die Grenze von 450 Euro fallen? Was meint Ihr zu diesen Plänen? Lässt sich das problemlos umgestalten?
Steigt da automatisch das Einkommen oder ist es Ermessenssache des Arbeitgebers? Werden dafür neue Verträge ausgehandelt oder bleiben die bestehenden Verträge bestehen?
Das Einkommen steigt damit nicht automatisch, das müsste dann extra mit dem Chef verhandelt werden. Die Regelungen zum Minijob beinhalten ja nur, dass alles bei maximal 400 EUR abgabenfrei bleibt (bzw. später dann bis 450 EUR), aber genauso gibt es Angestellte mit Minijob, die nur 300 EUR oder weniger bekommen; nicht jeder Minijobber schöpft die momentane Höchstgrenze von 400 EUR auch aus.
Wie sieht es aber aus, wenn man bereits eine Arbeitsstelle auf 400 Euro Basis oder einen sogenannten Midijob hat?
Minijobs und Midijobs kann man kombinieren, denn beim Midijob werden ja gewisse Abgaben fällig, wenn auch nicht so viele; ein steuerfreier Minijob zusätzlich ist meines Wissens nach möglich. Was aber nicht geht, ist zwei Minijobs zu kombinieren; sobald der Gesamtlohn über die Grenze (von jetzt noch 400 EUR fällt) müssen in einem der beiden Stellen Abgaben entrichtet werden.
Ich meinte eigentlich, wie es aussieht, wenn man nun eine Arbeitsstelle hat, bei der man mit 820 Euro bereits in eine Steuerpflicht kommt und bei Umsetzung dieser Anpassung dann doch wieder unter diese magische Grenze kommt. Zumindest ist es in der Theorie ja schon möglich. Damit müsste dann doch ein neuer Vertrag fällig werden?
Also beim Midijob – was Du im Beispiel mit den 820 EUR meinst – fallen ja keine Steuern an, sondern es werden nur Sozialabgaben gezahlt (oder?). Und Ich denke nicht, dass dafür ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt werden muss, denn die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer wird in Arbeitsverträgen normalerweise nicht thematisiert. Eine Änderung ergibt sich nur bei der Buchhaltung in dem Sinne, dass eben keine Steuern mehr abgehen.
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