Prozesskostenbeihilfe - bis wann ist sie zurückzuzahlen?
A hat aufgrund einer Namensänderung eine Prozesskostenbeihilfe beantragt, welche auch genehmigt wurde. Diese Beihilfe wäre bis zu einem bestimmten Betrag eingesprungen, wobei nicht bekannt ist, was dieser Prozess nun letztendlich gekostet hat. Dies war vor ungefähr fünf Jahren der Fall. Seitdem bekommt A einmal jährlich ein Schreiben, in dem A dazu aufgefordert wird, die finanzielle Gegebenheiten aufzudecken und diese auch mit Kontoauszügen und dergleichen nachzuweisen. Hier sind also die Vermögensverhältnisse gefragt.
A möchte in Kürze ein Tagesgeldkonto eröffnen und darauf Geld überweisen, um eine kleine Rücklage zu bilden. Könnte nun A, sobald sich ein entsprechendes Vermögen gebildet hat. dazu verpflichtet sein, diese Prozesskostenbeihilfe zurückzuzahlen? Ab wann, also welchem angespartem Beitrag muss die Prozesskostenbeihilfe zurückgezahlt werden? Oder verfällt die Bewilligung einer Prozesskostenbeihilfe? Wann wäre dies der Fall?
*steph* hat geschrieben:Dies war vor ungefähr fünf Jahren der Fall.
Die Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann bis zu 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens noch stattfinden, darüber hinaus sollte A also nun keine weiteren Aufforderungen mehr erhalten seine Verhältnisse aufzudecken. Falls dennoch ein weiteres Schreiben eintrifft, sollte A dennoch seiner Mitwirkungspflicht nachkommen, denn ansonsten kann es auch zu einer Aufhebung der Prozesskostenbeihilfe führen.
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