Wahlrecht bei zwei Staatsbürgerschaften

vom 13.09.2011, 15:13 Uhr

Bald ist mal wieder Wahl Sonntag in Berlin. Da hier viele türkisch stämmige Menschen leben, habe ich mir vor kurzem mal eine Frage bezüglich des Wahlrechtes gestellt: Wenn ein Bürger zwei Staatsangehörigkeiten hat (zum Beispiel Deutschland und Türkei), wo darf er dann wählen? Darf dieser Bürger sowohl in der Türkei wählen und in Deutschland oder darf er nur in dem Land wählen in dem er zur Zeit der Wahl einen festen Wohnsitz hat? Ich meine jetzt allerdings nicht Wahlen auf Länderebene, sondern landesweite Wahlen. Also darf ein in Deutschland lebender mit zwei Staatsbürgerschaften auch bei türkischen Wahlen auf Landesebene teilnehmen?

» animus128 » Beiträge: 522 » Talkpoints: 0,54 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Doppelte Staatsbürgerschaft müsste eigentlich auch doppeltes Wahlrecht bedeuten, aber ohne es nach geprüft zu haben. Ich frage mich nur, wer fährt denn schon extra für eine Wahl in beide Länder? Ein Briefwahlsystem gibt es so oft nun auch nicht und in der diplomatischen Vertretung kann man auch nicht einfach wählen gehen. Die weitaus meisten werden wohl da wählen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die Frage nach einer Differenzierung beim Wahlrecht bei mehrfachen Staatsbürgerschaften finde ich persönlich schon ein wenig witzig, weil es impliziert oder die Möglichkeit unterstellt, dass es bei der Staatsbürgerschaft verschiedene Klassen geben könnte. Ganz nach dem Motto, dass es hier deutschere Deutsche gäben könnte, die nur deshalb bessere deutsche sind, weil sie nur einer Staatsangehörigkeit unterliegen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass es gerade Deutschland ist, welches sich z.B. in andere Staaten einmischt und mit seiner Bevölkerung im Ausland (denen Deutschland sehr wohl mehrere Staatsangehörigkeiten zubilligt - nämlich die eigentliche des Staates in dem die Menschen leben und dann noch die Deutsche!) die Vorzüge der deutschen Staatsbürgerschaft nicht vorenthalten will. Das die Menschen dann aber u.U. einfach nach Deutschland kommen und man so die politische Manövriermasse im Ausland verliert (sei es bei den sog. Donauschwaben, in Polen oder auch in Russland (insbesondere bei Kaliningrad)) ist sicher von der Politik zu bedauern. Aber das geht dann zu weit.

Natürlich dürfen auch Deutsche, welche im Ausland leben, bei Bundestagswahlen mitwählen! Das mag nur auf Antrag in den Auslandsvertretungen gehen, aber kein Deutscher kann und darf von den Wahlen ausgeschlossen sein! Und weil dem so ist, dürfen doch selbstverständlich auch alle Deutschen Staatsbürger in Deutschland ihre Stimme (die immer für alle gleich zählt) mitwählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in anderen Staaten auch Wahlberechtigt sind oder eben nicht. Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt (nicht auf Antrag!), dem kann von staatlicher Seite dadurch kein Nachteil entstehen! Hier hat sich die Bundesrepublik schlicht nicht einzumischen!

Und ob dann Bürger mit mehrfachen Staatsbürgerschaften im Ausland (also in den Ländern, deren Staatsbürger sie auch noch sind) auch zur Wahl gehen dürfen, kann pauschal nicht gesagt werden. Schließlich regelt das jeweilige Wahlrecht solche Fragen und eben die, ob dauerhaft im Ausland lebende Personen wählen dürfen oder nicht. Für die Türkei (um bei deinem gewählten Beispiel zu bleiben) gilt wohl schon, dass auch in Berlin lebende Türken (egal ob sie parallel dazu die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder nicht) in der Türkei ihre Stimme abgeben können. Jedenfalls ist davon zu lesen, dass die Stimmen der Auslandstürken auch eine bestimmte Bedeutung haben - insbesondere wenn die Entscheidungen knapp sind.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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