Behindertes Kind darf nicht ins Kino!

vom 10.08.2011, 14:49 Uhr

Ich finde dieses Verhalten des Kinobesitzers ist eine Frechheit! In einem Kinderfilm ist es immer etwas lauter und unruhiger als in einem Spielfilm, zumindest ist dies meine Erfahrung. Und der Junge war ja noch nicht einmal in der Vorstellung drin. Ich hätte es verstanden, wenn er die Mutter höflich gebeten hätte, das Kino zu verlassen. Aber nur, wenn der Junge auch tatsächlich bereits die Vorstellung gestört hätte.

Ansonsten könnte ich mir durchaus vorstellen, dass der Betreiber ein generelles Problem mit Beeinträchtigten Menschen hat. Das haben schließlich ziemlich viele Leute. Unterstellen möchte ich ihm hiermit nichts, ich sage nur, dass ich es mir denken könnte. Er hat ja auch das Recht, nach seiner eigenen Einschätzung Menschen den Eintritt in sein Kino zu verweigern. Aber wie gesagt, in der Vorstellung eines Kinderfilms hätte ich auch ein im Vorfeld lautes Kind mit down-Syndrom in die Vorstellung gelassen. Sollte er als einziger den Film stören, so hätte ich ihn vermutlich auch des Saales verwiesen. Aber natrlich höflich und ich hätte der Mutter erklärt, warum ich diese Entscheidung getroffen habe. Sollte er sich gut benehmen oder zumindest nicht wesentlich schlechter als alle anderen Kinder auch. Dann ist das Ganze doch überhaupt kein Problem. Auch ein behindertes Kind hat ein Anrecht auf ganz normales öffentliches Leben.

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» olisykes91 » Beiträge: 5367 » Talkpoints: 24,16 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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