Mehrwertsteuer in Österreich

vom 01.05.2011, 22:19 Uhr

Ich habe mich gerade selbstständig gemacht und würde meine Angebote (Hauptsächlich Textilien) auch gerne nach Österreich verkaufen. Jetzt habe ich gelesen, dass die einen abweichenden Mehrwertsteuersatz (20 %) haben. Stelle ich meine Rechnungen dann mit dem abweichenden Steuersatz aus? Was muss ich noch beachten, wenn ich nach Österreich verkaufe? Firmensitz ist in Deutschland. Ich habe schon soviel gelesen, aber so wirklich draus schlau geworden bin ich nicht, ich habe auch erstmal nur ein Kleingewerbe angemeldet und daher leider noch nicht so die Erfahrung damit.

» Parzival » Beiträge: 888 » Talkpoints: 0,70 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo Parzival,

erstmal wünsche ich dir natürlich viel Glück und Erfolg mit deinem Kleinunternehmen und finde es toll, dass du bereits über die deutschen Grenzen hinaus Kunden findest :)

Das europäische Steuerrecht hat so manche Tücken, in deinem Fall dürfte sich das aber glücklicherweise recht einfach gestalten. Natürlich darfst du bei Lieferungen ins europäische Ausland freiwillig die jeweils dort gültige Mehrwertsteuer verrechnen, das ist aber vor allem für ein Kleinunternehmen völliger Blödsinn (mehr dazu später) und auch komplett unnötig.

Damit man als Unternehmer nicht mit dutzenden verschiedenen Mehrwertsteuersätzen konfrontiert wird, gibt es eine sogenannte Lieferschwelle, welche den Versandhandel in EU-Länder erheblich erleichtert. Bleibt dein jährlicher Netto-Wert durch Verkäufe in ein EU-Land unterhalb dieser Grenze, so darfst du für den Verkauf in dieses Land auch die deutsche Mehrwertsteuer berechnen. Die Grenze liegt für Österreich bei 35.000 Euro pro Jahr, was auch der Grund ist, wieso beispielsweise Amazon als großer Versandhändler die österreichische Mehrwertsteuer berechnen muss, während das kleineren Unternehmen aber erspart bleibt! Ausschlaggebend zur Berechnung der Lieferschwelle ist übrigens nur die Lieferadresse, der Wohnsitz oder die Rechnungsadresse haben damit nichts zu tun.

Obwohl dies für dich unwahrscheinlich ist - immerhin liegt die Umsatzgrenze für ein Kleinunternehmen bei unter 20.000 Euro im Jahr wenn ich mich recht erinnere - sollte man trotzdem erwähnen, was passiert, nachdem du diese Lieferschwelle überschritten hast. Dein Unternehmen ist dann nämlich im entsprechenden Land Umsatzsteuerpflichtig, was dann auch bedeutet, dass du beim Finanzamt des jeweiligen europäischen Landes gemeldet sein musst, um dort dann die notwendige Umsatzsteuererkärung machen zu können.

Mein kurzes Fazit: solange du auch wirklich ein Kleinunternehmer bleibst und die Lieferschwelle nicht überschreitest, kannst du den Versand ins EU-Ausland genauso behandeln als wären es deutsche Kunden.

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» Reaper » Beiträge: 576 » Talkpoints: 1,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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