Kein Unterhaltsvorschuss mehr nach Neuheirat?
Ich bin 29, geschieden und habe ein Kind (9 Jahre). Der Vater des Kindes zahlt seit 2 Jahren keinen Unterhalt mehr und ich bekomme daher Unterhaltsvorschuss. Nun habe ich schon vor einem Jahr einen sehr netten Mann kennen gelernt und wir wollen dieses Jahr heiraten. Als ich dieses bei der Unterhaltsvorschusskasse erwähnte, meinte die Sachbearbeiterin, dass ich ab dem Moment der Neuheirat keinen Anspruch mehr auf Leistungen aus der Unterhaltsvorschusskasse mehr hätte, da mein neuer Mann diese Pflichten übernehmen würde.
Wenn der Vater des Kindes nicht zahlt, müssen wir auf den Unterhalt verzichten. Ich bin schockiert, denn natürlich liebt mein Freund den Kleinen und kommt auch mit für ihn auf, aber der leibliche Vater hat doch seine Pflichten und mein Kind hat Rechte. Verliert er die wirklich sobald ich heirate oder gibt es eine andere Stelle die uns in Unterhaltfragen dann weiterhelfen kann? Wer hat denn bitte gleichartige Erfahrungen gemacht und hat sich wo Beratung und Hilfe geholt?
friedchen hat geschrieben:Verliert er die wirklich sobald ich heirate oder gibt es eine andere Stelle die uns in Unterhaltfragen dann weiterhelfen kann? Wer hat denn bitte gleichartige Erfahrungen gemacht und hat sich wo Beratung und Hilfe geholt?
Ja leider ist das so, das du, sobald du neu heiratest den Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen verlierst. Meine Partnerin hatte das mal und selbst ihr Anwalt konnte ihr keinen Grund sagen, warum das so ist. Er hat sogar versucht da Einspruch einzulegen, aber das wurde abgelehnt. Sie hat aber zu dem Zeitpunkt trotzdem noch etwas Zusatzunterstützung vom Amt bekommen und da wurde das dann mit einbezogen.
Also ich finde das total unverschämt, denn das Kind kann ja nichts dafür, das die Mutter nochmal heiratet. Soll es deswegen auf seinen Unterhalt verzichten ? Man kann ja nicht vom neuen Ehemann erwarten, das er für "fremde" Kinder und deren Lebensunterhalt aufkommen muss.
Chrissiger hat geschrieben:Man kann ja nicht vom neuen Ehemann erwarten, das er für "fremde" Kinder und deren Lebensunterhalt aufkommen muss.
Doch, denn in diesem Zusammenhang ist die Ehe eben nicht nur eine Partnerschaft, sondern auch ein Familienzusammenschluss, und der Staat erwartet, dass innerhalb einer Familie gemeinsam gewirtschaftet wird. Zwar gibt es da Abstufung, weil Gütertrennung vereinbart werden kann und ähnliches, aber im Großen und Ganzen ist das die Grundannahme, auf die diese Regelung zurückgeht. Das kann man nun gut oder schlecht finden, aber vollkommen unbegründet ist es nicht.
Ja aber dann wiederspricht sich das ja komplett, denn ein wenn die Mutter Unterhalt von ihrem Expartner fürs Kind erhält, wird das ja auch nicht eingestellt, sobald diese neu heiratet. Es wird ja nur bei Unterhaltsvorschußleistungen so gehandhabt.
Finde diese Regelung mit dem UVG daher etwas widersprüchig und denke da spart man definitiv an der falschen Stelle. Klar, wenn der neue Mann wirklich sehr viel Einkommen hat, kann man es ja mit einbeziehen, aber bei einem Normalverdiener fände ich das unangebracht. Viele heiraten ja dann grad aus diesem Grund gar nicht , bzw. warten, bis die UVG Leistungen eh eingestellt sind.
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