GEZ ab 1.1.2007 auch für PC Besitzer?!

vom 10.12.2005, 01:56 Uhr

Am 1.4.2005 ist der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft getreten. Hier wurde unter anderem beschloßen das ab dem 1.1.2007 auch GEZ Gebühren für PCs zu entrichten sind.

Grund für GEZ Gebühren für PCs ist die Tatsache das sich mit PCs auch Radiostreams und Videostreams von Radio- und Fernsehsendern über das Internet empfangen werden können. Hierbei reicht es (nach Meinung der GEZ) aus, ein Gerät bereit zu halten das den Empfang solcher Sendungen über das Internet ermöglicht (eben ein PC mit Internetzugang). Auch selbstständige, die bisher im Büro noch keinen Radio oder Fernseher hatten und auf ihren PC (zum Arbeiten) angewiesen sind müssten ab 2007 die neuen Rundfunkgebühren für Ihren PC zahlen.

Ob diese Entscheidungen allerdings rechtmäßig sind bleibt zu klären. Sicher werden sich die Gerichte noch mit dem Fall beschäftigen, denn die neuen Gebühren bleiben umstritten. Der Grund: Ein Radio oder einen Fernseher kauft man um damit tatsächlich Radio oder Fernsehen zu hören bzw. zu gucken. Ein Internetfähiger PC allerdings kann zu unterschiedlichsten Zwecken benutzt werden und nur ein Bruchteil der Menschen die einen PC mit Internetzugang besitzen werden diesen auch tatsächlich dazu verwenden, um im Internet Radio/Fernsehstreams zu empfangen! Verstärkt wird das Ganze natürlich durch die Tatsache, dass Streams über das Internet in sehr viel schlechterer Qualität vorliegen und so derzeit nur wenig Leute Interesse an einem Radio/Fernsehempfang über das Internet haben.

» funnyjanni » Beiträge: 74 » Talkpoints: 0,29 »



Und nicht vergessen, was viele immer wieder gerne vergessen:

Die GEZ ist keine Behörde, sondern mit einem Unternehmen gleichzusetzen.
Das heißt, das ihre Kontrolleure nicht in die Wohnung gelassen werden müssen, und die einzige Pflicht die man gegenüber der GEZ und ihren "Laufburschen" hat, ist genau wie bei der Polizei, die Bekanntgabe der personenbezogenen Daten, also Name, Adresse, Geburtsdatum, die laut Rundfunkstaatsvertrag nicht verweigert werden dürfen. Das war`s :D.

Achso:
Falls ein Kontrolleur direkt Nachzahlungen in bar vor Ort verlangen sollte -> ein Griff zum Hörer und die Polizei gerufen, da Kontrolleure der GEZahlt :D auf keinen Fall selbst kassieren dürfen und es sich hierbei um einen Betrüger handeln könnte.

P.S.:
Der ominöse Peilwagen kommt übrigens nicht vorbei und steht vor der Tür, was ich schon gern gehört habe (so ein Mythos der 70er, als es noch Piratensender gab), da für einen einzelnen Schwarzseher der Kostenaufwand viel zu hoch wäre.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


in Begleitung der Polizei können sich die GEZ-Mitarbeiter jedoch Zutritt zu einer Wohnung verschaffen. Das passiert in der Regel wohl nur in extremen Verdachtsfällen bei denen Gez-Gebühren hinterzogen werden.

Ein GEZ-Mitarbeiter hatte mir jedenfalls mal empfohlen zumindest ein Gerät anzumelden, da ein Haushalt ohne Fernseher, Radio oder Computer sehr ungewöhnlich ist und den Verdacht der Gebührenhinterziehung nahelegt.

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» Gio » M » Beiträge: 514 » Talkpoints: 58,50 »



Ja, aber Verdachtsmomente heissen, wenn laut irgendein Fernsehsender aus dem Fenster tönt, oder die aktuelle Verkehrsmeldung durch die Tür.

Dafür braucht es schon einiges, da eine Hausdurchsuchung schließlich eine bedeutende Grundrechtsverletzung darstellt. Aber Du hast natürlich Recht.

Abgesehen davon, sollte man sowieso NIEMALS die Tür öffnen, falls die Beamten keinen Durchsuchungsbefehl dabeihaben, den sie vorher ja mal durch den Briefschlitz schieben oder vor den Türspion oder unter der Tür durchschieben können. Einfach ein Tipp an alle mit "schlechtem Gewissen"...

Sobald die Tür offen ist, kann nämlich "Gefahr in Verzug" geltend gemacht werden, was nur positiv für jemand ist, der nichts zu verbergen hat. Aber dann kann man auch nicht mehr machen als eine Beschwerde an die Dienststelle schicken, über die sich dann reihum lustig gemacht wird (Erfahrungen aus 2 Wochen Praktikum bei der Polizei :-) ).

Mal noch was anderes:
Laut aktuellen Schätzungen erwartet die GEZ durch die Ausweitung der gebührenpflichtigen Geräte gerade einmal Mehreinnahmen von 3 Millionen €uro, und das vor allem bei noch nicht angemeldeten "Schwarzsehern" in Firmen und Vereinen - Stichwort Internetpc. Im Grunde also wiedermal ein Witz, wenn man das alles mal kaufmännisch durchrechnet.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ich muss an dieser Stelle mal ganz dumm nachfragen: Gilt das jetzt mittlerweile mit der extra Gebühr, auch wenn man nur einen interfähigen PC hat oder nicht? Ich dachte nämlich, die Regelung sei - wie hier auch beschrieben - zum 01.01.2007 bereits in Kraft getreten, habe aber neulich gehört, dass sie noch nicht gültig sei, was mich ann doch ein wenig irritiert hatte...
Also wie sieht das jetzt nun genau aus?

Liebes Grüßchen von der kruemelfrau

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» kruemelfrau » Beiträge: 825 » Talkpoints: 6,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich weiss es zwar nicht genau, aber ich kann jetzt nur mal logisch nachdenken und demnach wäre ja eigentlch jeder PC internetfähig oder? Wie sollte man denn nachprüfen oder ein PC für das Internet genutzt wird, in Zeiten von WLAN? Das kann doch niemand nachprüfen. Deshalb meine ich, gilt es für alle Computer im Haus.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Man kann auch schlecht überprüfen ob der oder der Fernsehen hat solange er sich nicht verrät - jedoch gibt es dafür ja die Nachzahlung die fast einer Strafe gleichkommt, wenn man seine Geräte nicht anmeldet obwohl man diese hat.

Ohne Hausdurchsuchung, die die GEZ nicht so schnell bekommt, kann natürlich so nichts überprüft werden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich denke, dass für Privatleute der Internet-PC kein Problem darstellen wird. Die meisten haben ja doch Radio und/oder TV angemeldet und zahlen ohnehin ihren Obulus an die GEZ. Da kann ich mich Gio nämlich anschließen, wer gar nichts anmeldet ist höchstwahrscheinlich Schwarzseher oder -hörer.
Das Problem betrifft doch wirklich nur die Selbstständigen. Diejenigen, die weder Fernseher noch Radio im Betrieb nutzen (auch so etwas gibt's), aber einen internetfähigen PC vorhalten müssen, da das Finanzamt ab Januar 2005 nur noch elektronische Umsatzsteuer- und Lohnsteuererklärungen annimmt. Das sind die, die nun wirklich gekniffen sind. Klar gibt es auch noch einige Unternehmen, die ihre Erklärungen ausnahmsweise schriftlich abgeben dürfen, aber das sind nur wenige.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ja, aber wenn man einen Fernseher hat, dann schaut man damit Fernsehen. Das ist ja dann keine Frage der Ansicht mehr. Das ist klar. Aber wenn man einen PC hat, dann ist der ja nicht automatisch mit dem Internet verbunden oder dazu da, um damit im Internet zu surfen. Genauso gut könnte damit ja nur ein Textverarbeitungsprogramm genutzt werden. Deshalb frag ich mich eben, wie man das, wenn man letztendlich weiss, dass jemand einen PC hat, überprüfen möchte.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Bei TV und Radio ist es ja auch so, dass man die Gebühren zahlen muss, sobald man ein Gerät besitzt, und ohne großen Aufwand dieses zum Empfang genutzt werden kann. Sehr schwammig, aber so ist es nun mal.
Ähnlich wird es dann auch bei den PC's sein. Wenn Du halt ohne größeren Aufwand den PC nutzen kannst, um ins Netz zu gehen. Der PC muss noch nicht mal angeschlossen sein.
Schau Dir mal diese Seite an GEZ - Internet-PC's. Die Ausführungen dort sind doch in meinen Augen ein Freibrief, alle diejenigen zu belangen, die zwar weder TV noch Radio haben oder hatten, aber einen PC und dazu einen Telefonanschluss.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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