Abgaben in der Ausbildung

vom 31.01.2011, 22:45 Uhr

Herr XY hat sein Abitur gemacht und sich entschieden, nun eine Ausbildung zum ABC im Betrieb von Herrn Z. zu machen. Da der Betrieb des Herrn Z. jedoch über 20 Kilometer vom Wohnort des Herrn XY entfernt ist, ist er darauf angewiesen, jeden Morgen mit dem Auto zu seinem Ausbildungsplatz zu fahren. Da der Verdienst des Herrn XY's, in der Ausbildungszeit relativ gering ist, macht dieser sich jetzt Gedanken darüber, ob sein monatlicher Verdienst ausreicht, damit er sich überhaupt die Benzinpreise leisten kann.

Nehmen wir jetz einmal an, dass Herr XY in seiner Ausbildung eine Vergütung von monatlichen 400 Euro (brutto) bekommt. Dann würde mich jetzt einmal interessieren, wieviel Abgaben an Steuern,etc. für den Herrn XY anfallen.

Benutzeravatar

» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn du meinst, wieviel Herr XY von diesen Kosten bei der Steuer absetzten kann, dann muss ich leider sagen: keine. Da er mit 400€ im Monat (also 4.800€ im Jahr) den Grundfreibetrag nicht übersteigt, muss er auch keine Steuern zahlen. Und wer keine Steuern zahlen muss, der hat auch keinen Anspruch auf steuermindernde Abzüge. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 8.004€ Jahresbrutto. Nachschlagen kann man dies im EStG §32a

Alternativ kann Herr XY versuchen bei dem Betrieb von Herr Z einen Fahrkostenzuschuss zu bekommen oder bei der zuständigen Argentur für Arbeit um einen solchen beantragen.

» Waldschrat » Beiträge: 22 » Talkpoints: 9,39 »


Bei einer Ausbildung ist meines Wissens in der Regel noch die Sozialversicherung abzuführen, auch wenn man unter den 400 Euro bleibt. Das bedeutet natürlich, dass netto weniger übrig bleibt.

Allerdings sollte sich XY auch noch einmal über Kindergeld informieren, das bei solchen Beträgen in der Regel auch noch gezahlt wird. Damit kann man zumindest die Spritkosten sicherlich schon bezahlt. Das andere Problem ist der Unterhalt des Autos - das hält sich jedoch auch eher in Grenzen, sofern ein Auto vorhanden ist.

Ansonsten wäre für Herrn XY auch ein Gang zum Arbeitsamt angebracht, um sich über eventuelle Zuschüsse zu informieren.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Zuschüsse wären auch mein Stichwort gewesen. Kindergeld wird doch während einer Ausbildung doch weiter gezahlt, oder? Zumindest war das bei mir der Fall, obwohl ich schon über 18 gewesen bin.

Ausbildungsbeihilfe oder ähnliches gibt es sicherlich auch von der Arbeitsagentur, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Ein Fahrtkostenzuschuß über den Arbeitgeber ist möglich, aber nicht immer realisierbar. Fragen kann man ja mal, aber auch Fahrtkostenzuschüsse werden versteuert. Bei einem öffentlichen Ausbilder ist es möglich, besondere Begünstigungen zu erhalten. Zu meiner Zeit war es so, ein Jobticket zu erhalten, als auch eine Tankkarte für die städtischen Tankstelle. Damit war erhebliches Sparpotential für Wege möglich.

Wie bei einem Fahrtkostenzuschuß vom Arbeitgeber verhält es sich übrigens auch mit dem Ausbildungsgehalt: die Sozialabgaben werden auch bei Beiträgen unter 400 Euro fällig. Allerdings werden die Abgaben davon nicht allzu hoch ausfallen. Eine genaue Berechnung kann Herr XY sicherlich durchführen, wir wissen ja nicht, in welche Steuerklasse Herr XY fällt, in welchem Bundesland die Ausbildung stattfindet usw.

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^