Abnehmbare Batterielampen am Fahrrad nicht verkehrstauglich?

vom 26.07.2010, 11:21 Uhr

An meinem Fahrrad ist die Lichtanlage kaputt. Das Kabel ist an mehreren Stellen durchgerissen und morsch und ich überlege nun, ob ich mir batteriebetriebene Lampen für dieses Fahrrad kaufe. Denn ich habe keine Ahnung davon, wie ich das mit dem Kabel hinbekomme und mein Mann hat keine Zeit um das Fahrrad wieder verkehrstauglich zu machen. Nun habe ich in einem Fahrradladen gefragt und dort führen sie zwar solche Lampen, aber der Herr meinte, dass diese nur bei Rennrädern unter 11 kg Gewicht erlaubt sind. Mein Fahrrad ist ein altes Hollandrad und demnach wären solche Lampen nicht erlaubt und im Straßenverkehr nicht tauglich.

Ist es richtig, dass ich an mein Fahrrad solche batteriebetriebene Lampen nicht nutzen darf? Wenn ja, warum dürfen Rennräder unter 11 kg diese benutzen und ein altes Fahrrad nicht? Warum macht man einen derartigen Unterschied. Lampe ist doch gleich Lampe und es ist doch sicherer, wenn ein Fahrrad auch dann Licht hat, wenn es gesehen wird, wenn es an der Ampel steht und nicht dynamobetrieben ist. Sind alle batteriebetriebene Lampen im Straßenverkehr nur bei Rennrädern zugelassen, die leichter als 11 kg wiegen? Oder wo bekomme ich batteriebetriebene Lampen, die auch für mein altes Fahrrad zugelassen sind?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich hätte jetzt gesagt, dass es keinen Unterschied macht, ob du ein Rennrad besitzt oder ein normales Fahrrad. Ich weiß, dass bei normalen Fahrrädern diese Beleuchtung, die abnehmbar ist, verboten ist und im Straßenverkehr nicht genutzt werden darf ohne dass eine festmontierte Beleuchtung vorhanden ist.

Warum bei Rennrädern andere Maßstäbe gelten (sollen), kann ich leider nicht beantworten.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Für diese Rennräder gelten andere Bedingungen, weil sie Sportgeräte sind und keine Fahrzeuge im Sinne der StVO.

Fest installierte Beleuchtungsanlagen samt Dynamo, Kabel und Lampen machen an solchen Sportgeräten keinen Sinn. Sie werden normalerweise zum Training benutzt, auch auf öffentlichen Strassen. Um jedoch zu gewährleisten, dass sie auch im Dunkeln noch Sicht haben und gesehen werden, gibt es halt diese batteriebetriebenen Leuchten.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Selbstverständlich darfst du die Batterielampen auch an einem normalen Fahrrad benutzen, aber du musst auf jeden Fall zusätzlich noch eine funktionierende Beleuchtung mit Dynamo haben.
Batterielampen sind nur als zusätzliche Ergänzung in Form von Standlicht zulässig.

Es gibt seit ein-zwei Jahren noch eine zusätzliche Option, Dynamolampen mit Standlicht. Diese Lampen sind ebenfalls dynamogetrieben, sie haben aber zusätzlich einen eingebauten Akku, der Energie für ein Standlicht speichert, wenn man nicht in die Pedale tritt.

» shadaik » Beiträge: 16 » Talkpoints: 9,11 »



Es ist richtig, dass nur Rennräder unter 11 Kilogramm von der Dynamopflicht befreit sind. Diese benötigen nur eine STVZO konforme Batteriebeleuchtung. Ich erkläre mir das so, weil ein Dynamo an einem Rad fest montiert ist. Und Rennräder werden oft im Wettkampf verwendet und beim Wettkampf zählt jedes Gramm zusätzliches Gewicht. Ein Dynamo bzw. die komplette Beleuchtungsanlage hätte zu viel zusätzliches Gewicht. Deswegen ist es erlaubt, Rennräder nur mit Batteriebeleuchtung auszustatten und keinen zusätzlichen Dynamo montieren zu müssen.

Für dein Rad empfehle ich dir. entweder einen neuen Dynamo mit Lampen, etc. zu kaufen kaufen oder die bestehenden Komponenten zu reparieren. Zusätzlich zu dieser Lichtanlage kannst du noch Batteriebeleuchtung verwenden.

» Max1250 » Beiträge: 827 » Talkpoints: 27,57 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Es ist richtig, dass batteriebetriebene Lampen nur an Rennrädern unter 11 kg verwendet werden dürfen. Grundlage dafür ist der meiner Meinung nach unsinnige § 67 StVZO - Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern. Danach muss das Fahrrad mit einem dynamobetriebenen Licht ausgestattet sein.

Ich kenne jedoch viele Leute, die ein solches Licht nicht besitzen, sondern mit diesen Anstecklichtern unterwegs sind. Da kaum jemand sein Rad umrüsten lassen wird, wäre die Alternative also, kein Licht zu haben. Viele von diesen Leuten wurden bereits von der Polizei kontrolliert, aber nicht einer musste bisher ein Verwarngeld dafür zahlen, da dieser Paragraph auch von vielen Polizisten als absolut unsinnig angesehen wird. Die sind doch froh, wenn ein Fahrrad eine Beleuchtung hat, ob die nun mit einer Batterie oder dem Dynamo betrieben wird, ist denen doch völlig egal.

Ich würde an deiner Stelle also völlig bedenkenlos ein solches Licht verwenden, auch wenn es nicht zugelassen ist. Ein Verstoß kostet übrigens 10 Euro, das würde ich riskieren. Selbst wenn jemand mal so pingelig sein sollte und du das mal bezahlen müsstest, ist es wahrscheinlich immer noh billiger, als ein richtiges Licht anzubauen. Und die Wahrscheinlichkeit, dafür bezahlen zu müssen, ist eben äußerst gering.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wie bereits mehrfach geschrieben wurde, ist die Beleuchtung von Fahrrädern gesetzlich geregelt. Eine fest montierte Lichtanlage, die mit Dynamo betrieben wird, ist vorgeschrieben. Das dieses Gesetz noch nicht geändert wurde liegt vor allem daran, dass Fahrradfahrer nicht immer Ersatzbatterien dabei haben und dass die Batterielampen tagsüber oft nicht mitgeführt werden. Ich habe aber schon gelesen, dass dieses Gesetz in naher Zukunft gekippt werden soll.

Im Normalfall sagt aber kein Polizist etwas, wenn man nur Batterielampen hat. Das liegt zum einen daran, dass die Polizei über jedes beleuchtete Fahrrad froh ist und zum anderen daran, dass viele Fahrräder nur noch mit Batterielampen verkauft werden - obwohl diese Fahrräder dadurch eigentlich Verkehrsuntauglich sind.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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