Firma kündigt Lastschrifteinzug - Was kann Kunde tun

vom 16.01.2011, 20:16 Uhr

Neulich las ich in der Zeitung davon, dass das Unternehmen TelDaFax von seiner Seite das Lastschrifteinzugsverfahren beendet und die Kunden nun selbst für die rechtzeitige Überweisung offener Posten sorgen müssten. Nun wurde von Seiten der Verbraucherzentrale darauf hingewiesen, dass das ein Vertragsbruch sei. Wenn könne nur der Kunde das Lastschrifteinzugsverfahren beenden, nicht aber ein Unternehmen. Daher habe man als Kunde das Recht den Vertrag zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu kündigen. Das Recht hat doch aber der Kunde ohnehin.

Nun haben wohl ziemlich viele Menschen einigen Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt, weil man dann eben nicht für die fristgerechte Bezahlung zuständig ist, sondern das Unternehmen muss dafür sorgen. Zusätzlich kann man bei dem Lastschrifteinzugsverfahren bis zu sechs Wochen nach Rechnungsschluss den Betrag zurückbuchen, Überweisungen können nicht mehr geändert werden. Wenn ein Unternehmen dieses Verfahren beendet, was kann man dann als Kunde tun. Einfach nicht zahlen, wird bestimmt für Mahnungen sorgen. Nach Aussage der Verbraucherzentrale ist das aber auch kein Grund für eine außerordentlich Kündigung. Welche Möglichkeit hat man denn als Kunde sonst?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich habe noch nie gehört, dass eine Firma das Lastschrifteinzugsverfahren von sich aus und scheinbar grundlos beendet hat. Meistens ist so etwas doch eher der Fall, wenn immer wieder Lastschriften seitens der Bank zurückgegeben wurden. Hat TelDaFax diese Entscheidung begründet oder wurde nur gesagt, sie führen dieses Verfahren nicht mehr fort?

Rechtlich weiß ich nicht, was für den Kunden zu tun ist. Aber im Grunde müsste es möglich sein, die Rechnungen per Überweisung zu tätigen. Natürlich ist es umständlich, aber noch möglich. Wer seine Bank nicht vor Ort hat, nutzt Online-Banking. Ansonsten kann ich mir nur noch vorstellen, dass wegen des Vertragsbruchs eine Kündigung möglich wäre. Aber das Unternehmen kann die Kündigung ablehnen und den Vertrag weiter laufen lassen. Richtig wehren kann sich der Kunde also nicht, weil Nichtzahlungen mit Mahngebühren belegt werden, die wiederum der Kunde tragen muss.

Je nach schwankender Höhe von Rechnungen oder einen Festpreis kann der Kunde einen eigenen Dauerauftrag für die Rechnungen der Firma einrichten. Bei Schwankungen müsste der Kunde dann darauf achten, etwaige Über- oder Unterzahlungen jeweils der nächsten Zahlung anzupassen oder eben den Weg des Überweisungsträgers gehen. Ich würde es so handhaben und schnellstmöglich eine fristgerechte Kündigung verfassen, sofern eine vorzeitige Kündigung bereits abgelehnt wurde.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


TelDaFax hat das Verfahren bei vielen Kunden einfach ohne Grund beendet. Das hat also nichts damit zu tun, wie zuverlässig die Konten der Kunden die erforderliche Deckung aufwiesen. Es traf also auch genügend Kunden, bei denen es keine Probleme mit der Einlösung der Lastschriften gab.

Klar kann man bei Abschlägen auch einen Dauerauftrag einrichten. Allerdings hat ein Lastschriftauftrag ja auch den Vorteil, dass man bei Streitigkeiten die umstrittene Forderung bis zu sechs Wochen nach Rechnungsschluss zurück buchen lassen kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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