Retouren ohne Retourenaufkleber – welcher Paketdienst?

vom 17.01.2011, 23:04 Uhr

Wenn man sich einen Artikel online bestellt und wieder zurückschicken will, nutzt man oftmals den Retourenaufkleber, der dem Paket beigelegt wurde. Aber in manchen Paketen liegen keine Retourenaufkleber bei. Natürlich kann man jetzt erst mal umständlich per Mail oder Telefon versuchen, mit dem Shop Kontakt aufzunehmen und den Aufkleber anzufordern, aber ich verschicke das Paket in solchen Fällen lieber erst mal auf meine Kosten, da man ja die 2-Wochen-Frist wahren muss und nicht klar ist, dass der Aufkleber da rechtzeitig ankommt.

Welchen Paketdienst sollte man bei solchen Rücksendungen ohne Retourenaufkleber denn wählen? Kann man sich das selber aussuchen und wenn man den teuersten Versand wählt bekommt man es trotzdem erstattet? Ich verschicke Retouren immer per Hermes für 4 €, was aber hauptsächlich meiner Faulheit zu verdanken ist, da der Hermes-Shop nicht so weit weg ist. Oder muss man hier erst mal den Versender kontaktieren und der darf entscheiden, welcher Paketdienst verwendet werden soll?

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wenn der Versender nicht grundsätzlich einen bestimmten Paketdienst mit all seinen Retouren beauftragt (einige tun das, weil sie da einen entsprechendn Preisvorteil haben, das steht aber dann in deren AGB a la "Rücksendungen werden grundsätzlich von Firma xy geholt"), solltest du die freie Wahl haben. Allerdings kann es sein daß dir ein Versender dann nur den minimal nötigen Preis (also vom günstigsten Anbieter) zurückerstattet, sollte der von dir gezahlte dann höher sein, ist das dann dein Problem.

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» fushicho » Beiträge: 371 » Talkpoints: 17,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Du kannst dir den Versender selbstverständlich aussuchen. Auch wenn der Händler einen Retourenschein beilegt, musst du den nicht zwingend benutzen. Oft versuchen Händler dahingehend zu insistieren, dir die Nutzung eines bestimmten Versenders vorzuschreiben. Das ist im Zweifel rechtlich kontraproduktiv für den Händler, du musst dich jedenfalls nicht daran halten. Bitten darf er dich, aber das auch nicht an jeder Stelle des Vertrages.

Wenn dir ein Händler anbietet, dir einen Retourenschein zuzusenden, ist das eine riskante Sache. Sollte der dein Ansinnen nämlich ignorieren könnte deine Widerrufsfrist ablaufen. So etwas würde ich nie machen, bzw. ich würde es machen, aber wenn der letzte Tag der Widerrufsfrist ansteht, würde das Paket rausgehen, ob der Schein da ist, oder nicht.

Als Versandfirma steht dir die weite Welt offen, aber du wirst wohl nur einen mittelprächtigen, marktüblichen Preis zurückerstattet bekommen (hier bin ich mir nicht sicher, aber das sagt mir mein gesunder Menschenverstand). DHL wäre vollkommen akzeptabel, wenn dich der Versand also 7 Euro kostet, solltest du die auch zurück bekommen. Du bist nicht verpflichtet, den billigsten Versender zu benutzen.

Grundsätzlich sollte man die Vorschläge des Versenders ruhig annehmen, denn die Versandkosten kürzen in vielen Fällen den Gewinn gegen 0.

Machst du ein Geschäft komplett rückgängig, muss dir der Händler sogar Hin- und Rücksendekosten erstatten (zumindest in Deutschland). Ich schätze aber mal, dieser Zustand wird sich nicht lange halten.

» Meerbuscher » Beiträge: 398 » Talkpoints: -14,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Sicherlich kannst Du Dir den Anbieter, um ein Paket zurückzusenden, selbst aussuchen. Ich würde grundsätzlich danach entscheiden, mit welchem Dienst das Paket geliefert wurde und wie gut ich den entsprechenden Paketdienstleister erreiche.

In erster Linie würde ich aber schon versuchen, mit dem Händler Kontakt aufzunehmen. Wenn es sich um einen richtigen Online-Shop handelt, steht auch oft in den AGBs, wie man bei einer Rücksendung zu verfahren hat. Auch ist dort verzeichnet, mit welchem Paketdienstleister zusammengearbeitet wird und ab wann der Händler die Kosten für die Rücksendung erstattet bzw. übernimmt.

Ist nichts verzeichnet und Du hast Angst, dass Du innerhalb der 14 Tage keine Antwort vom Händler bekommst, würde ich auf den günstigsten Paketdienstleister zurückgreifen. So würde ich mich auch nicht ärgern, wenn ich auf den Kosten selbst sitzen bleibe.

Zu der 2-Wochen-Fristwahrung zählt übrigens oft auch die telefonische Ankündigung, die Ankündigung via Fax, eMail oder Brief, dass die Ware zurückgeschickt wird. Wichtig ist, dass Du dann die Ankündigung nachweisen kannst und das Paket dann schnellstmöglichst abschickst. Aber auch das lässt sich meist schnell und einfach in den AGBs nachlesen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



*steph* hat geschrieben:[...]Wenn es sich um einen richtigen Online-Shop handelt, steht auch oft in den AGBs, wie man bei einer Rücksendung zu verfahren hat. Auch ist dort verzeichnet, mit welchem Paketdienstleister zusammengearbeitet wird und ab wann der Händler die Kosten für die Rücksendung erstattet bzw. übernimmt.


Hallo Steph - was du da schreibst, könnte den unbedarften Leser auf die falsche Fährte locken. Zumal vermischst du AGB und Belehrung. Hört sich trivial an, aber genau das verwirrt den Anfänger, denn in den AGB steht häufig etwas anderes, als in der Belehrung. Nur zum Verständnis sei also nochmal gesagt: Es ist für dein Widerrufsrecht (und Rückgaberecht) völlig egal, was in den AGB steht (ein Shop muss ja nicht mal AGB haben). Allerdings muss der Shop dich auf dein Widerrufs- oder Rückgaberecht aufmerksam machen - das ist diese Belehrung. Und dort steht die Adresse für Widerruf und Rücksendung. Das ist im Prinzip alles, was man wissen muss. Geschichten über notwendige Anmeldungen von Rücksendungen oder die Nutzung bestimmter Versender (z. B. in den AGB oder an anderer Stelle) sind als reine Information oder als ein Vorschlag zu verstehen. Auch wenn Händler das immer wieder so formulieren, als seien das Forderungen.

Entsrpechend könnte man dich verstehen, wenn du schreibst: "[...]wie man bei einer Rücksendung zu verfahren hat.[...]" Das ist vermutlich nicht so von dir gemeint, könnte aber verstanden werden als: "So musst du das machen, so hast du das zu tun." Musst du aber nicht, denn da steht oft, dass man mit Versender XYZ versenden solle, dort wird z. T. Druck aufgebaut, mit der Rücksendung in einer Art und Weise zu verfahren, wie man es a) nicht möchte und b) nicht muss.

Auch darf der Händler überhaupt keine Bedingungen festlegen, ab wann er etwas zurückzahlt. Auch das hast du vermutlich richtig gemeint, aber es ist zweideutig. Vor allem, weil Händler das in der Vergangenheit oft getan haben und auch heute noch teilweise so formulieren, dass man den Eindruck haben könnte, der Händler zahle nur unter seinen seltsamen Bedingungen zurück. Was du meinst, ist vermutlich der gängige Passus im Abschnitt "Widerrufsrecht": "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei." Jede andere Forderung (die vorkommt) kann als nichtig erachtet werden.

Sollte ein Händler ein über die 14 Tage hinausgehendes Rückgaberecht einräumen, dann kann er selbstverständlich daran andere Bedingungen knüpfen. Ich kenne einen Händler, bei dem kann der Kunde immer und aus jedem Grund Ware zurückgeben (die wohl umfassendste und fairste "Garantie", die man geben kann) - wohlgemerkt: Auch, wenn die Sachen schon getragen wurden. Dafür verlangt der Händler dann aber die Nutzung eines bestimmten Versenders. Das ist völlig legal.

» Meerbuscher » Beiträge: 398 » Talkpoints: -14,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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