Artikel auf Weihnachtsmärkten und Co steuerlich absetzbar?

vom 16.01.2011, 23:53 Uhr

So wie in anderen Beitragen gerade erwähnt, mache ich mir Gedanken rund um das Thema Weihnachtsmärkte und Steuern. In der Regel bekommt man auf solchen Weihnachtsmärkten ja keine Rechnung. Kann man aber nicht auch eine Rechnung verlangen? Falls man das macht, wird man denke ich einfach einen Zettel bekommen mit den Preisangaben. Mehrwertsteuer und dergleichen werden da wohl sicher nicht angegeben sein, wobei ich nun vor allem private Anbieter meine, die ja durchaus auch auf solchen Märkten zu finden sind.

Kann man demnach Produkte die man auf dem Weihnachtsmarkt gekauft hat auch steuerlich absetzen? Zumindest rein theoretisch? Würde da eine handschriftliche Rechnung reichen, auch wenn eine Mehrwertsteuer nicht extra angegeben wurde? Aber die kann man ja rein theoretisch sich selber errechnen. Ich habe zwar nicht vor das zu machen, aber mich würde es rein theoretisch interessieren.

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich schreibe jetzt hier nicht noch mal den gesamten Kram über Kleingewerbe und die Regelung zum Umsatzsteuergesetzt. Aber generell kann man Dinge vom Weihnachtsmarkt wohl schon steuerlich absetzen, sofern man auf dem Weihnachtsmarkt etwas findet, was steuerlich geltend gemacht werden kann. Wie oft das der Fall sein wird, möchte ich hier mal offen lassen. Eine Mehrwertsteuer darf man allerdings nicht dazurechnen oder extra ausweisen außer es handelt sich um einen Verkäufer, der dazu berechtigt ist. Und das wird bei 90% der Fälle auf dem Weihnachtsmarkt sicher nicht der Fall sein, da man hierzu generell nach dem Umsatzsteuergesetzt handeln muss, was sich für viele Kleingewerbetreibende einfach nicht rechnen wird.

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» dassi87 » Beiträge: 279 » Talkpoints: -1,74 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Sicher werden die wenigsten Kunden nach einer Rechnung verlangen, aber man muss in der Lage sein, eine ausstellen zu können. Dafür reicht ein einfacher Quittungsblock aus, wo man alle steuerlich relevanten Daten einträgt.

Ob man dabei dann die Mehrwertsteuer ausweisen muss, hängt davon ab, ob man eben sein Gewerbe nach der Kleinstunternehmerregelung betreibt. Wenn du also eine Quittung, und diese ist ja ausreichend, mit Angabe der Mehrwertsteuer bekommst, dann kannst du diese auch geltend machen. Bekommst du eine ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer, dann vermindert der Kaufbetrag nur deinen eigenen Gewinn.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Viele Weihnachtsmarktkäufer brauchen wohl kaum eine Quittung und verzichten denn auch darauf. Trotzdem sollte man nicht unterschätzen, was alles steuerlich absetzbar ist; gerade wenn man selbst als Unternehmer kauft. Unabhängig davon muss ein Verkäufer eine Rechnung oder eben Quittung erstellen können. Dazu gibt es (in Deutschland) klare Regeln, die meines Wissens jeder Selbstständige kennt oder zumindest kennen sollte; denn das hängt nicht nur von der Wahl Kleinstunternehmer oder nicht sondern auch von der Rechnungshöhe ab. @Dassi87, man muss (wie im anderen Thread erwähnt) auch mit geringen Einnahmen nicht die Kleinstunternehmer-Regelung wählen.

Sind die Regeln allerdings eingehalten, dann spielt es keine Rolle, ob die Quittung handschriftlich, mit Schreibmaschine oder Computer erstellt wurde.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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