Steuerüberprüfung bei Weihnachts- und Ostermärkten?

vom 16.01.2011, 23:46 Uhr

Wie in einem anderen Beitrag geschrieben findet man auf Weihnachts- oder Ostermärkten ja auch zahlreiche private Verkäufer, die eben ihre privaten Bastelsachen zum Verkauf anbieten. Dabei sind die Einnahmen oft gar nicht so gering. Eine Bekannte von meiner Mama hat dieses Jahr zu Weihnachten an zwei oder drei Tagen nur für ihre privaten Bastelsachen über 1 000 Euro eingenommen. Ob nun alle ihre Einkünfte versteuern, bezweifle ich, aber vielleicht täusche ich mich da auch.

Nun sind Weihnachst- und Ostermärkte ja nicht illegal sondern offiziell angemeldete Märkte. Dort wird denke ich ja auch registriert wer einen Stand hat. Inwiefern die Richtigkeit der Angaben kontrolliert wird, weiß ich jedoch nicht. Aber kann es zumindest rein theoretisch nicht auch sein, dass das Finanzamt auch bei solchen oder solch ähnlichen Märkten eine Steuerüberprüfung macht? Ich denke einmal, dass sie da doch bei einigen schwarzen Schafen fündig werden würden. Und wie sieht es praktisch gesehen aus? Werden solche Märkte praktisch gesehen überprüft oder sind das zu kleine Fische für das Finanzamt?

Dann ist es ja so, dass es da nur schwer zu Beweisen kommen kann. Ich habe eigentlich noch nie eine Rechnung bekommen und da es sich oft um private Bastelarbeiten handelt, kann man ja auch nicht wirklich überprüfen ob und wieviel verkauft wurde und wie hoch dann eben der Gewinn war. Wie will man das überprüfen?

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe dir in deinem anderen Beitrag schon geantwortet, dass für den Verkauf auf einem solchen Markt normalerweise ein Gewerbeschein nötig ist. Wenn man nun also ein Kleingewerbe betreibt, darf man nur einen bestimmten Betrag im Jahr einnehmen ohne ihn versteuern zu müssen. Dieser liegt allerdings deutlich über 1.000€ nämlich bei 50.000€ für das laufende Jahr (wenn im Vorjahr weniger als 17.500€ eingenommen wurden). Damit wird bezweckt, dass eben solche kleinen Fische ausgenommen werden. Wer also nach dieser Regelung auf das Umsatzstsuergesetz verzichtet (was das genau bedeutet kannst du im anderen Beitrag lesen), muss auch keine richtige Buchführung machen. Es reicht eine einfache Übersicht über Kosten, Einnahmen und Umsatz. Geprüft wird bei solchen Märkten eher selten, glaube ich. Aber es kann gut sein, dass vom Organisator ein Gewerbeschein gefordert wird, damit der Stand auf dem Markt überhaupt genehmigt wird.

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» dassi87 » Beiträge: 279 » Talkpoints: -1,74 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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