Gebühr zahlen für einen verpassten Arzttermin?

vom 07.12.2010, 00:01 Uhr

Hier könnt ihr nachlesen, was ich heute erlebt habe Patient kommt zu spät zu einem Termin - einmischen? . In dieser Praxis ist es auch so, dass man eine Gebühr bezahlen muss, wenn man einen Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagt. Die Gebühr beträgt 30 Euro und wird dann wohl auch angemahnt.

A hat einen Termin wirklich vergessen und 2 Wochen später kam die Rechnung. A hat dann erstmal nicht bezahlt, weil sie dachte, dass es ein Witz ist und ein paar Wochen später kam die Mahnung mit 5 Euro Mahngebühr. A zahlte dann sofort. Ist es eigentlichtlich rechtens? Musste A wirklich die Gebühr zahlen, die der zahnarzt ihr in Rechnung gestellt hat? Wer bekommt diese Gebühr und wie wird so eine Gebühr bei den Ärzten verbucht? Als Behandlungskosten kann sowas ja kaum verbucht werden. Hätte A auch nicht bezahlen müssen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Scheinbar informiert der Zahnarzt ja vorher das eine Gebühr fällig wird, wenn man Termine nicht frühzeitig absagt. In dem Fall ist das durchaus rechtens, dass bei Person A die Gebühren erhöben werden.

Zur einfachen Erklärung. Ein Arzt vergibt Termine. Sagen wir von einer Länge von 15 Minuten. Wenn der Patient nun nicht kommt, hat der Arzt in der Zeit dann Leerlauf, in der Zeit hätte er aber an sich Geld verdient. Wenn er sagen wir nun mal zehn Patienten hat, die an einem Tag nicht erscheinen, sind das schon 150 Minuten. Das sind dann 2,5 Stunden unbezahlte Zeit. Aber die Kosten laufen in der Zeit weiter.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Dieses Thema wurde in ähnlicher Form schon hier angeschnitten. Es ist also kein unübliches Vorgehen.

Abgesehen davon finde ich es absolut richtig, dass der Arzt diese Gebühr erhebt und kann mir auch nicht vorstellen, dass man gegen dieses Vorgehen angehen kann. Es spielt ja auch keine Rolle, ob A nun absichtlich nicht zu dem Termin erschienen ist, oder ihn einfach vergessen hat. Wenn A so schusselig ist, muss er/sie sich beim nächsten Mal die Termine eben irgendwo aufschreiben, wo sie dann nicht mehr vergessen werden. Falls A nun wirklich und nachweisbar krank gewesen wäre und den Termin nicht hätte absagen können, kann man gegen dieses Vorgehen vielleicht noch angehen. Dazu müsste A dann aber schon mit einer schweren Krankheit im Krankenhaus liegen und nicht mit ein bisschen Husten im Bett. Denn dann könnte man immer noch den Telefonhörer in die Hand nehmen und wenigstens absagen.

Der Arzt vergibt nicht umsonst Termine und nimmt sich Zeit für seinen Patienten. Wenn dann niemand zur vereinbarten Zeit auftaucht, entgeht dem Arzt ja auch sein Honorar, so dass er das dann eben auf diese Weise wieder reinholen will, was ich auch verständlich finde. Solche Forderungen sind daher nicht unüblich. Wie ich in dem verlinkten Thread bereits geschrieben habe, habe ich dieses Vorgehen vor allem bei dem Psychiater und ärztlichen Psychotherapeuten eines ehemaligen Bekannten mitbekommen. Dieser plant zwar in der Regel mehr Zeit für seinen Patienten ein als ein Zahnarzt, der nur eine Routinekontrolle oder eine kleine Füllung beim Patienten machen muss, und hat dementsprechend einen größeren Ausfall, wenn der Patient nicht erscheint, allerdings kann auch beim Zahnarzt einiges zusammenkommen, wenn mehrere Patienten ihre Termine absagen.

Der Arzt hat doch sicher zuvor irgendwo darauf hingewiesen, dass diese Gebühren anfallen, wenn man spontan beschließt, dass man doch keine Lust auf den Termin hat oder ihn einfach "vergisst", oder?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Dass dem Arzt die Gebühr zu Recht zusteht, das wurde schcn beantwortet von mehreren. Wie diese Gebühr verbucht wird, ist wohl Sache des Arztes. Aber frage ihn doch einmal, wie er seine Buchhaltung macht, wenn das so wichtig für Dich sein sollte.

Sollte es sich um einen Arzttermin handeln, der nachweislich unverschuldet nicht wahrgenommen werden kann, wird er auch nicht in Rechnung gestellt. Somit kann es sich nur um Vergesslichkeit handeln. Dem kann man vorbeugen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Eine Viertelstunde Verdienstausfall geht doch noch, wenn aber ein Zahnarzt sich drei Stunden freihält um ein Implantat einzusetzen und für diese Zeit keine anderen Patienten bestellt hat dann kann ich den Ärger voll verstehen und ich finde es auch richtig dass dieser Kunde dann den Verdienstausfall auch bezahlen muss. Dabei ist es eigentlich egal wie so etwas später verbucht wird. Ich denke aber so etwas wird auch mit Augenmaß betrachtet.

Jeder Arzt kennt seine Pappenheimer die ständig um Stunden zu spät kommen und muss sich vor ihnen schützen. Meine Mutter ist auch so eine Kandidatin, als Rentner hat sie eigentlich genug Zeit um dort pünktlich zu sein, sie schafft es aber absolut nie zu dem vereinbarten Termin. Nach einer ernsthaften Ermahnung die prompt ein paar Tage später nicht beachtet wurde gab es beim nächsten verpassten Termin auch eine Rechnung über 30 Euro. Seitdem funktioniert das und meine Mutter ist pünktlich, allerdings nur bei diesem Arzt.
Ich denke aber im Streitfall hat der Arzt A in der Regel schlechte Karten seine Forderungen durchzusetzen wenn ansonsten sein Sprechzimmer immer rappelvoll ist und er in der fraglichen Zeit mit Sicherheit nicht tatenlos auf seinem Stuhl saß. Es könnte aber schon eher gelingen wenn extra für diesen Patienten spezielle Heilmittel vorgehalten oder angefertigt wurden die dann auf Grund der Haltbarkeit nicht mehr verwendet werden können.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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