Beim Ausparken angeschrabbt und nicht gemerkt - und nun?

vom 09.11.2010, 13:15 Uhr

A hat neulich abends rückwärts ausgeparkt. Es war dunkel und stürmisch und regnete stark. Am nächsten Morgen kam ein Kollege von A auf ihn zu und wies darauf hin, dass A dabei wohl ein an der Strasse und damit hinter ihm parkendes Fahrzeug gestreift habe. Der Kollege war zu dieser Zeit ebenfalls wegefahren und hatte das beobachtet. Auf As Frage, warum der Kollege ihn nicht direkt auf den Unfall hingewiesen habe, antwortete dieser, er hätte keine Lust gehabt bei dem starken Regen aus seinem Fahrzeug auszusteigen. Er sei auch gar nicht sicher, ob A das Auto wirklich berührt habe, wollte nur vorsichtshalber darauf hinweisen, falls das was käme.

Zuerst einmal ist A nicht sicher, ob ihm da tatsächlich ein Malheur passiert ist. A selbst hat nichts bemerkt, räumt aber ein, dass ihm ein minimaler Kontakt aufgrund der Sicht- und Geräuschverhältnisse entgangen sein könnte und ist nun unsicher, ob die Geschichte des Kollegen stimmt. Allerdings hat A im Anschluss an das Gespräch seine Stoßstange genau in Augenschein genommen und keine Kratzer oder Macken, geschweige denn fremde Lackspuren ausmachen können.

Zum anderen hat A nun aber auch keine Möglichkeit festzustellen, ob und in welchem Ausmaß ein eventueller Schaden am Lack zugefügt worden sein könnte, denn das Fahrzeug war am nächsten Morgen natürlich nicht mehr da und das Kennzeichen wusste der Kollege nicht. Sollte wirklich etwas passiert sein, hätte A ja unbeabsichtigt Unfallflucht begangen, allerdings kann er ohne irgendwelche genaueren Daten ja auch schlecht Selbstanzeige erstatten.

Wie sollte A sich nun verhalten? Hoffen, dass der Kollege sich geirrt hat und A das fremde Auto gar nicht berührt hat? Abwarten was passiert? Oder doch zur Polizei gehen?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Schwierige Situation, vorallem da A selbst garnichts bemerkt hat und an seinem Auto auch keine Spuren zu erkennen waren. Ich selbst würde, an A's Stelle, einfach mal bei der Polizei anrufen und mich dort nach meiner Vorgehensweise erkundigen. Einfach den Sachverhalt schildern, auch das A. selbst darauf hingewiesen wurde, und im Regelfall sollte einem dort dann weitere Auskunft gegeben werden. Möglicherweise kommt da auch nie wieder was, vielleicht ist ja auch garnichts passiert. Allerdings kann man sich da nie so sicher sein und lieber selbst mal bei der Polizei melden als eine Anzeige wegen Unfallflucht zu bekommen.

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» Punklady1989 » Beiträge: 867 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich würde zur polizei gehen und den Sachverhalt genau so schildern, wie er passiert ist.

Ich selber hatte auch mal so einen Fall, dass ich offensichtlich an ein geparktes Auto gefahren bin, ohne es zu merken. Die Polizei hat sich dann die Sache notiert und mir gesagt, dass sie in dem Fall noch zwei Tage warten würden, ob sich jemand meldet. Meldet sich niemand, ist offensichtlich kein Schaden entstanden, wenn sich doch jemand meldet, ist alles festgehalten und man ist die Fahrerflucht schon mal los.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Sorcya hat geschrieben:A ja unbeabsichtigt Unfallflucht begangen

Die Unfallflucht - was ja ein Straftatbestand ist und lange keine Ordnungswidrigkeit oder Bagatelle mehr - wird aus dem (guten) Grund hart bestraft, weil diese eben nicht "unbeabsichtigt" begangen werden kann! Denn wenn A vom Unfall etwas mitbekommen hat und dennoch weggefahren ist, war es schlicht eine Unfallflucht und mit Sicherheit nicht unbeabsichtigt! Hat A hingegen nichts mitbekommen, so hat sich A auch nicht der Unfallflucht schuldig gemacht.

Es ist bei so was immer nur entscheidend, ob der Fahrer (hier A) wirklich nichts mitbekommen haben kann, oder aber ob es sich schlicht um eine Schutzbehauptung handelt. Die Fälle die ich kenne und die zu Gunsten des Beschuldigten ausgegangen sind, waren Fälle, in welchen der Schaden tatsächlich als gewöhnliche Parkrempler gelten konnten und eben kein Schaden festgestellt werden konnte. Abgefahrene Blinker (oder auch nur wenn Scheinwerfergläser einen Sprung davon getragen haben) oder tiefe Beulen lassen aber den Schluss zu, dass der Unfallfahrer erheblichen Schaden verursacht und nach menschlichem Ermessen diesen Vorgang auch bemerkt haben muss.

Der korrekte Weg aus der Situation wäre sicher der zur nächsten Polizeidienststelle und dort das Schildern des Tathergangs (genauer Ort sowie die Uhrzeit) sowie den Grund (Kollege hat einen darauf aufmerksam gemacht) nennen. Wenn nun jemand Anzeige erstattet haben sollte, wäre man in jedem Fall besser gestellt, als wenn der Vorgang ermittelt worden wäre. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass nichts folgt. Jedenfalls dann, wenn bislang keine Anzeige aufgegeben wurde. Denn dann hätte das Opfer einen evtl. Schaden zu spät bemerkt und ich wüsste nicht, wie zu rekonstruieren wäre, wo sich dann was ereignet hätte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich würde auch die Polizei anrufen und den Grund des Anrufs damit angeben, dass ein Kollege meint gesehen zu haben, dass A ein Auto in besagter Nacht gestreift hat. Mir selber ist mal in einer 30iger Zone ein Hund im Dunklen vor das Auto gesprungen, da er dann aber weghuscht ist, konnte ich ihn nicht ansehen.

Ich habe damals auch direkt bei der Polizei angerufen und denen den Hergang geschildert und die haben sich das notiert und meinten, dass sie sich melden würden, falls da noch eine Anzeige kommen würde, was sie aber nicht glauben würden.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wenn der Kollege von A in seinem Fahrzeug gesessen hat, muß er doch gesehen haben, um welchen Fahrzeugtyp es sich gehandelt hat, auch wenn er das Kennzeichen nicht erkennen konnte. Vielleicht wird der Wagen oft dort geparkt, dann könnte A nachsehen. Zur Polizei würde ich aber trotzdem gehen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich würde auch in keinem Fall zur Polizei gehen. Immerhin weiß A doch gar nichts genaues und könnte dort somit auch nichts sagen. Der Kollege kann ja auch etwas falsches gesehen haben. Immerhin war es ja dunkel und hat geregnet. Andererseits ist es natürlich so, dass nicht zwingend etwas an dem Auto von A zu sehen sein muss. Dennoch könnte an dem anderen Fahrzeug ein Schaden entstanden sein. Natürlich könnte es sein, dass der andere Fahrzeughalter diesen bei der Polizei anzeigt und dann könnte A durch eine Selbstanzeige ermittelt werden. Anders würde wohl nie jemand auf A kommen.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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