Flohmarktfahrrad gekauft, nun des Diebstahls verdächtigt

vom 04.09.2010, 13:24 Uhr

A hat ein altes Fahrrad für 50 Euro auf dem Flohmarkt gekauft. Es ist nicht sonderlich günstig gewesen, aber immerhin günstiger, als wenn A sich ein gebrauchtes Fahrrad im Fahrradladen gekauft hätte. Nun ist A mit dem Fahrrad angehalten worden und es wurde festgestellt, dass das Fahrrad gestohlen ist. A ist nun des Diebstahls verdächtigt. Er hat natürlich auch auf dem Flohmarkt keine Quittung bekommen, wie es auf dem Flohmarkt nun mal so ist, wird gebrauchte Ware gekauft und mitgenommen.

Wie kommt A aus der Sache wieder raus? Kann A durch einen Zeugen bezeugen lassen, dass er es wirklich am Flohmarkt gekauft hat? Würde das Verfahren dann eingestellt werden? Der Verkäufer wird wohl kaum wieder ausfindig zu machen sein, weil es ein Riesenflohmarkt war und A sich den Menschen auch nicht so genau angesehen hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich denke, dass die rechtliche Lage für A ziemlich schlecht aussehen wird. Ich habe mal eine Reportage zu diesem Thema gesehen, dabei ging es allerdings um Handys, aber das Grundmuster wird dasselbe sein. Wenn A das Fahrrad auf dem Flohmarkt gekauft hat und dies durch Zeugen beweisen kann, dann wird der Verdacht des Diebstahls wohl schnell fallen gelassen. Allerdings kommt dafür ein anderes Problem auf ihn zu. A hat sich der Hehlerei strafbar gemacht und muss das Fahrrad abgeben und dazu noch eine ordentliche Summe hinblättern.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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