Befragung eines Zeugen vor Gericht - Fragen

vom 10.08.2010, 23:27 Uhr

Ich wurde vor Gericht als Zeuge in einem Unterschlagungsprozess bei einem ehemaligen Arbeitgeber in Hannover vorgeladen. Leider bin ich zwischenzeitlich nach Berlin umgezogen.

Nun würde ich gern wissen: wenn ich wegen der Befragung eines Zeugen da hin reise, bekomme ich dann den Aufwand an Reisekosten, Verdienstausfall von irgendwem ersetzt? Ich habe mal gelesen, daß es für die Befragung eines Zeugen ein Zeugengeld gibt. Aber wie viel macht das aus?

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Das dazu Auskunft gebende Gesetz nennt sich wohl "Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten" und Du kannst es hier finden.

Die Homepage zu dem "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz" findest Du unter http://www.jveg.de/. Aus dem Gesetzestext kannst Du Dir relativ schnell auch Antworten auf deine Fragen finden. Ich kenne mich persönlich nicht damit aus, daher unterlasse ich es lieber, den Gesetzestext hier in abgewandelter Form wiederzugeben.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich kann nur auch Erfahrung sprechen, wie die gesetzlichen Regelungen genau aussehen weiß ich nicht. Aber ich kenne es so, dass bei der Ladung gleich ein Formular dabei ist, in dass man eintragen kann, welche Aufwendungen man hat bzw. hatte. Dieses kann man dann bei dem Gericht einreichen, bei dem man geladen war.

Ich würde an deiner Stelle einfach mal bei dem betreffenden Gericht anrufen und Fragen, ob es entsprechende Formulare gibt und was genau du tun musst, um deine Aufwendungen / deinen Verdienstausfall wieder bekommst.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mein Mann war Zeuge bei Gericht. Mit der Vorladung hat er ein Formular bekommen, was er vom Arbeitgeber ausfüllen lassen musste. Dort stand drin, wann er bei Gericht sein muss und der Arbeitgeber musste ausfüllen, bis wann es sich noch lohnt wieder zurück in den Betrieb zu gehen. Wenn der Arbeitgeber dann eine Uhrzeit reinschreibt, wo du es schaffst noch zurückzukommen, dann wird auch nur der Ausfall bezahlt. Wenn der Arbeitgeber in das Formular schreibt, dass es sich nicht lohnt, dass du erst später in den Betrieb kommst, weil dann angefangene Arbeit nicht mehr weitergemacht werden kann, dann bekommst du den ganzen Tag Verdienstausfall bezahlt.

Dann hat er hat nach der Verhandlung ein Formular vom Richter bekommen. Damit ist er zur Gerichtskasse gegangen und musste die Strecke angeben, die er gefahren ist. Die Dame in dem Büro hat diese Strecke dann in einen Routenplaner eingegeben und mal 2 gerechnet für die Rückfahrt. Hinzu rechnete sie den Verdienstausfall, den der Arbeitgeber in das erste Formular geschrieben hat. Wenn du mit dem Zug reist, wirst du das Ticket bezahlt bekommen. Dazu musst du aber das Ticket vorlegen.

Solltest du für deinen Arbeitgeber kein Formular bei der Vorladung dabei gehabt haben, wende dich an das zuständige Gericht. Ohne dieses Formular können sie keinen Verdienstausfall berechnen und du bekommst nur die Fahrt bezahlt. Wenn dein Arbeitgeber in das Formular schreibt, dass du auch beispielsweise Spätschicht machen kannst oder Nachtschicht, dann wird auch nur stundenweise oder gar nicht gezahlt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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