Ummeldungen beim Einwohnermeldeamt und Probleme damit

vom 04.06.2010, 20:00 Uhr

Früher einmal, zumindest laut der Geschichte des Vaters, war es wohl noch so, dass man bei der Ummeldung des Wohnortes beim Einwohnermeldeamt eine Mietbescheinigung mitbringen musste zum Nachweis, dass man da auch wirklich wohnt. Doch heute kann man einfach hingehen und sagen, dass man nun da und da wohnt, selbst wenn man in ein neues Bundesland umgezogen ist. Als wir uns ein paar Monaten auf diese Adresse umgemeldet haben, habe ich mir hierrüber noch keine Gedanken gemacht, doch inzwischen besteht die Möglichkeit, dass sich jemand auf meine Adresse einfach ummelden könnte, ohne dass ich es mitbekommen würde.

Also erstmal wie bekomme ich es raus, wenn sich einfach jemand auf meine Adresse ummeldet? Würde man mir da einfach beim Einwohnermeldeamt Auskunft geben? Weiterhin was tut man dagegen? Wenn so etwas wirklich rauskommt, was kann ich dagegen tun? Das Ganze könnte schließlich auch mein Bafög gefähren und da möchte ich schon vorher gerne wissen, wie ich in einem solchen Fall zu handeln habe. Beziehungsweise, was das Einwohnermeldeamt tut, wenn ich vor deren Türe stehe und einfach sage, dass diese Person nicht bei mir wohnt und ja auch nicht im Mietvertrag steht.

Ein weiteres Problem hierbei ist, dass diese Person denselben Nachnamen wie ich hat, einen ziemlich seltenen. Deswegen würde jeder diese Person auch sofort zu unserer Wohnung zuordnen. Einer vorübergehenden Postumleitung zu folge bekomme ich auch die Post dieser Person. Das ist auch in Ordnung und damit habe ich kein Problem, aber wie steht es denn mit Ummeldung? Ich bin da wirklich überfordert, da ich mir darüber bisher noch keine Vorstellung machen konnte.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



pichimaus hat geschrieben:Früher einmal, zumindest laut der Geschichte des Vaters, war es wohl noch so, dass man bei der Ummeldung des Wohnortes beim Einwohnermeldeamt eine Mietbescheinigung mitbringen musste zum Nachweis, dass man da auch wirklich wohnt.

Jetzt weiß ich natürlich nicht, um welches Jahrzehnt es sich bei den Geschichten Deines Vaters handelt. Auch will ich hier nicht in Frage stellen, ob es in Einzelfällen wirklich so war oder nicht. Aber zu keinem Zeitpunkt der Bundesrepublik war es vorgeschrieben, immer und zu jedem Zeitpunkt einen schriftlichen Mietvertrag vorzuhalten. So kann die Regelung des Einwohnermeldeamtes nicht eben auf den Mietvertrag aufbauen, weil hier auch ein Handschlag genügen kann. Dann hätte man nichts Schriftliches. Und eine formlose Bestätigung könnte jeder, der schreiben kann, auch selbst erstellen.

pichimaus hat geschrieben:Doch heute kann man einfach hingehen und sagen, dass man nun da und da wohnt, selbst wenn man in ein neues Bundesland umgezogen ist.

Das stimmt und liegt schlicht daran, dass jeder jederzeit eigentlich in ein beliebiges Bundesland ziehen kann - sofern wirtschaftlich tragbar. Und weil man sich beim Einwohnermeldeamt melden muss, ist die Prozedur auch angenehm einfach. Ein mehr an Komplikationen würde ich auch niemandem wünschen.

pichimaus hat geschrieben:doch inzwischen besteht die Möglichkeit, dass sich jemand auf meine Adresse einfach ummelden könnte, ohne dass ich es mitbekommen würde.

Das kann aber doch im Grunde nicht Dein Problem sein. Das Einwohnermeldeamt wird vermutlich nicht irgendwo die Anzahl der möglichen, eigenständigen Wohneinheiten vermerkt haben. So ist es doch nicht unüblich, dass viele Bewohner die gleiche Meldeadresse haben. Bei Hochhäusern genau so wie im Falle einer WG. Eine Angabe des Stockwerks oder einer Zimmernummer ist soweit ich weiß nicht verpflichtend notwendig.

pichimaus hat geschrieben:Würde man mir da einfach beim Einwohnermeldeamt Auskunft geben?

Bei berechtigtem Interesse denke ich, gehen die Meldeämter eher großzügig mit Auskünften um. Aber hier ist es ja so, dass Du praktisch eine Inverssuche verlangst. Es ist nicht so, dass Du fragst, wo "Michael Mayer" wohnt, weil Du ein Klassentreffen organisierst (und die Information würdest Du vermutlich sogar bekommen), sondern Du willst wissen, wer in der "Gänseblümchenalle 43" wohnt (bzw. gemeldet ist). Und das könnte schon eher kritisch sein. Oder unüblich und mit dem Standardtool gar nicht zu ermitteln, weil u.U. die Suchkriterien Name und Geburtstag umfassen, nicht aber eine Straße und Hausnummer.

pichimaus hat geschrieben:Das Ganze könnte schließlich auch mein Bafög gefähren

Wie kommst Du nun darauf, dass das einen Einfluss auf Deinen Bafög Antrag hätte? In welcher Konstellation siehst Du hier die Gefahr? Selbst bei Hartz IV Empfängern wird doch nicht über die Daten der Melderegister geprüft, ob hier mehrere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sondern durch Kontrollen vor Ort.

pichimaus hat geschrieben:Einer vorübergehenden Postumleitung zu folge bekomme ich auch die Post dieser Person.

Aber den Fall musst Du letztlich mit der betreffenden Person klären. Wobei eine kostenpflichtige (!) Postumleitung nichts mit einer polizeilichen An- und Abmeldung zu tun hat.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:
pichimaus hat geschrieben:Früher einmal, zumindest laut der Geschichte des Vaters, war es wohl noch so, dass man bei der Ummeldung des Wohnortes beim Einwohnermeldeamt eine Mietbescheinigung mitbringen musste zum Nachweis, dass man da auch wirklich wohnt.

Jetzt weiß ich natürlich nicht, um welches Jahrzehnt es sich bei den Geschichten Deines Vaters handelt. Auch will ich hier nicht in Frage stellen, ob es in Einzelfällen wirklich so war oder nicht.

Ich kenne es durchaus noch aus den 1990er Jahren, dass man einen Mietvertrag mitbringen musste und der Vermieter dann eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt haben wollte. Dass das nicht überall der Fall ist und war ist allerdings richtig.

derpunkt hat geschrieben:Wie kommst Du nun darauf, dass das einen Einfluss auf Deinen Bafög Antrag hätte? In welcher Konstellation siehst Du hier die Gefahr? Selbst bei Hartz IV Empfängern wird doch nicht über die Daten der Melderegister geprüft, ob hier mehrere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sondern durch Kontrollen vor Ort.

Theoretisch ja, aber in der Praxis wird eben auch gern mal auf Daten der Meldeämter zurück gegriffen. Das kann wirklich ein Problem sein, das habe ich vor Jahren zu spüren bekommen, als ich einmal Wohngeld beantragt habe.

@pichmaus: eine einfache Auskunftsanfrage kannst Du auf jeden Falle stellen, dabei würdest Du auch die Anschrift erfahren unter der die betreffende Person gemeldet ist. Wie genau Du anfragen musst, erfährst Du beim Meldeamt vor Ort. Dort kannst Du Dir auch gleich die Kosten nennen lassen, das Ganz kann schon knapp 20 Euro kosten. Dort kann man Dir vielleicht auch in der Frage helfen, wie Du verfahren solltest, wenn sich Dein Verdacht bestätigt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich kenne es aus einigen Gemeinden aus so, dass man den Mietvertrag vorlegen muss. Das ist dann aber eben eine Gemeinde abhänge Reglung. In manchen Orten meldet man sich tatsächlich direkt auf eine bestimmte Wohnung an und nicht nur auf eine Hausnummer. Daher wird auch der Mietvertrag verlangt. Dadurch stellt das Amt natürlich auch eine gewisse Richtigkeit des Melderegisters sicher.

Früher war es auch wirklich so, dass man sich erst in dem einen Ort abmelden und dann im neuen Ort wieder anmelden musste. Das entfiel irgendwann beim Umzug innerhalb eines Bundeslandes und inzwischen muss man sich nur noch beim Meldeamt des neuen Ortes anmelden und die Rückmeldung erfolgt dann automatisch.

Wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass sich jemand auf die eigene Adresse gemeldet hat, der da nicht hingehört, dann würde ich einfach mal beim Amt anrufen und das Problem schildern. Einige sagen einem am Telefon doch einiges. Es würde ja reichen, wenn sie mit "Ja" oder "Nein" antworten, wenn du die entsprechenden Daten nennst.

Anderenfalls könnte man es so machen wie JotJot es beschrieben hat. Du gehst zum Meldeamt und stellst eine sogenannte "Einfache Melderegisterauskunft". Dafür musst du denjenigen über den du etwas wissen willst eindeutig identifizieren können. Im Normalfall braucht man Name, Vorname, Geburtsdatum oder Alter und die ehemalige/letzte Adresse von demjenigen. 20,00€ dürfte das nicht kosten, die Gebühren bewegen sich eigentlich zwischen 5,00€ und 10,00€. Bei den meisten Meldeämter kostet so etwas zur Zeit 8,00€. Kann man auch schnell telefonisch erfragen. Oft findet man die Gebühr auch auf der Internetseite der jeweiligen Stadt.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



ChaosXXX hat geschrieben:Ich kenne es aus einigen Gemeinden aus so, dass man den Mietvertrag vorlegen muss.

Aber wie ich schon geschrieben hatte, glaube ich, dass dieses Vorgehen locker aufzuheben gewesen sein wird. Denn es gibt keine Pflicht dazu, einen Mietvertrag auszustellen! Auch "damals" nicht.

Ich kenne das aus eigener Erfahrung sogar so, dass ich bereits zwei Mal im Leben in Wohnungen zur Untermiete gewohnt hatte (jeweils 6 Monate). Und in beiden Fällen hatte ich keinen schriftlichen Mietvertrag! Und in beiden Fällen war der Hauptmieter (also mein Vermieter) für den Zeitraum der Vermietung im Ausland und eher schwer erreichbar. Es gab nämlich auch eine Zeit vor Email und Handy! ;)

Aber es gibt eine Pflicht zur Meldung! Und wie kann eine Behörde mit lokalen Verordnungen mir die Möglichkeit nehmen, mich beim Einwohnermeldeamt zu melden, nur weil eine interne Anweisung zur Pseudosicherheit (ich bin absolut davon überzeugt, dass keine Prüfung bzgl. der Korrektheit des "Mietvertrags" stattgefunden hat) hier einen Vertrag verlangt, den ich nicht vorlegen kann!

ChaosXXX hat geschrieben:Im Normalfall braucht man Name, Vorname, Geburtsdatum oder Alter und die ehemalige/letzte Adresse von demjenigen.

Und so kenne ich das auch. Aber eine Anfrage, welche Personen alle an einer beliebigen Adresse gemeldet sind, dürfte die normalen Prozesse bzgl. der Abfragen sicher überfordern. Oder aber sie sind schlicht nicht freigegeben.

JotJot hat geschrieben:Theoretisch ja, aber in der Praxis wird eben auch gern mal auf Daten der Meldeämter zurück gegriffen. Das kann wirklich ein Problem sein, das habe ich vor Jahren zu spüren bekommen, als ich einmal Wohngeld beantragt habe.

Grundsätzlich verstehe ich das und kann mir vorstellen, dass es zu solchen Missverständnissen kommen kann. Aber wie reagiert das Amt, wenn man hier einfach zur Antwort gibt, dass der unterstellte Sachverhalt schlicht nicht stimmt? Kein Amt kann von Person A verlangen, Verantwortung von Person B zu übernehmen. Wenn also B angeblich bei A gemeldet ist, kann hier A nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Aber wie reagiert das Amt, wenn man hier einfach zur Antwort gibt, dass der unterstellte Sachverhalt schlicht nicht stimmt? Kein Amt kann von Person A verlangen, Verantwortung von Person B zu übernehmen. Wenn also B angeblich bei A gemeldet ist, kann hier A nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Das Amt fordert einfach von A hieb- und stichfeste Beweise, dass der Sachverhalt eben nicht stimmt. Und wenn diese nicht binnen eines bestimmten Zeitraumes von A vorgelegt werden, dann wird der Antrag eben einfach abgelehnt, gern wegen fehlender Mitwirkung. Ich weiß nicht, wie oft ich damals mit der Sachbearbeiterin telefoniert habe. Letzten Endes habe ich ihr eine Versicherung an Eides statt angeboten, dass der Sachverhalt eben wirklich ein anderer ist und das hat dann geklappt. Damit ist A dann zwar nicht für B verantwortlich, ist aber eben doch gezwungen etwas zu unternehmen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Aber es gibt eine Pflicht zur Meldung! Und wie kann eine Behörde mit lokalen Verordnungen mir die Möglichkeit nehmen, mich beim Einwohnermeldeamt zu melden, nur weil eine interne Anweisung zur Pseudosicherheit (ich bin absolut davon überzeugt, dass keine Prüfung bzgl. der Korrektheit des "Mietvertrags" stattgefunden hat) hier einen Vertrag verlangt, den ich nicht vorlegen kann!

Wie und mit welchem Recht sie das können, weiß ich auch nicht. Aber es ist bei manchen durchaus üblich, dass man irgend eine Bescheinigung (der Mietvertrag dürfte hier ja das einfachste sein) vorlegen muss. Melderecht ist doch Gemeinderecht oder? Wer weiß, was die da alles beschließen (dürfen). Da kenne ich mich zu wenig aus. Ich habe aber oft mit Meldeämtern Kontakt, daher kenne ich die verschiedensten Vorgehen.

Aber eine Anfrage, welche Personen alle an einer beliebigen Adresse gemeldet sind, dürfte die normalen Prozesse bzgl. der Abfragen sicher überfordern. Oder aber sie sind schlicht nicht freigegeben.

Also funktionieren tut es auf alle Fälle. Zumindest bei "meinem" Meldeamt. Ich wollte nämlich mal wissen, ob noch jemand auf ein bereits abgerissenes Wohnhaus gemeldet ist und bekam da auch eine Auskunft. Gleichzeitig meldete die Dame die noch gemeldete Person von Amtswegen "nach unbekannt" ab. Ob man diese Auskunft aber bekommt ist eben die Frage. Wobei ich mir vorstellen kann, dass es bei einem konkreten Verdacht eigentlich kein Problem darstellt. Kommt aber sicher auch immer auf das jeweilige Amt bzw. dessen Mitarbeiter an.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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