Freistellung für Zinsen und Erträge 2010

vom 29.04.2010, 22:17 Uhr

Bis wann muss die Freistellung für 2010 eingereicht werden? Habe ich noch Zeit die Freistellung für 2010 ein zu reichen? Ich habe es bisher versäumt einen Freistellungsauftrag zu stellen, kann ich das immer noch tun? Mich interessiert auch die Abgeltungssteuer, was ist das und wie hoch ist sie?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mich hier schnell jemand informieren könnte, denn 2010 ist nicht mehr lange. Ich hoffe, dass ich noch nicht zu spät dran bin. Habe zwar nicht das ganz große Vermögen, aber ein paar Euros sind es schon, und wenn ich dafür auch noch Steuern bezahlen muss, fände ich das natürlich nicht so toll.

» UX1976 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Abgeltungssteuer beträgt in Deutschland 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (dieser beträgt 5,5 % der Abgeltungssteuer), solltest du Kirchenmitglied sein, kommt noch die Kirchensteuer (zw. 8 - 9% der Abgeltungssteuer) dazu. Somit kommt es zu einer Gesamtbelastung zwischen 26,375% ohne Kirchensteuer bis 27,995% mit höchstem Kirchensteuersatz.

Alle Kapitalerträge, von denen die Abgeltungssteuer von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wurde, müssen bei der Steuererklärung nicht mehr berücksichtigt werden. Allerdings kann es sich für viele lohnen, die Kapitalerträge bei der Lohnsteuererklärung anzugeben. Ist der persönliche Steuersatz geringer als die pauschal veranlagte Abgeltungssteuer wird die Differenz zurückerstattet.

Allerdings unterliegen erst alle Kapitalerträge der Abgeltungssteuer, die den Jahresfreibetrag von 801 Euro für Singles und 1602 Euro für veranlagte Ehegatten übersteigen. Hast du nun vergessen deiner Bank einen Freistellungsantrag zukommen zu lassen, kannst du dir die zuviel entrichtete Steuer natürlich bei der Steuererklärung zurückholen.

Der Freistellungsauftrag muss bei der Bank nicht zwangsläufig am Jahresanfang eingereicht werden. Wichtig ist, dass der Auftrag der Bank dann vorliegt, wenn die Zinsgutschrift fällig wird. Bekommst du deine Zinsen beispielsweise halbjährlich ausgeschüttet, muss der Bank die Freistellung vor dem 30.6. vorliegen, bei jährlicher Zinsausschüttung vor dem 31.12. Natürlich sollte man die Freistellungsaufträge rechtzeitig einreichen, damit die Bank die Aufträge noch berücksichtigen kann. Bei vielen Banken kann man mittlerweile den Freistellungsauftrag elektronisch hinterlegen lassen und muss kein Formular mehr hinschicken.

Man kann seinen Sparerfreibetrag auch auf mehrere Banken verteilen, nur sollte man darauf achten, dass die Summe der eingereichten Freistellungsaufträge die Summe des Sparerfreibetrages nicht übersteigt. Natürlich sind auch Änderung des Auftrages während eines Jahres bei einer Bank möglich.

» DerRaucher » Beiträge: 161 » Talkpoints: 9,79 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich würde vielleicht noch ergänzen dass es nicht so dramatisch ist den Freistellungsauftrag erst auf den letzten Pfiff zum Ende des Jahres abzugeben. Wenn dir die Abgeltungssteuer von deinen Zinserträgen abgezogen und auch an das Finanzamt abgeführt wurde und du unter der bereits genannten Freigrenze liegst, kannst du dir das zuviel gezahlte Geld bei der Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Die Anlage bei der Steuererklärung heißt KAP.

Allerdings ist es sehr mühselig sich durch die die Zeilen zu hangeln und die erforderlichen Spalten dafür auszufüllen. Zusätzlich musst du alle irgendwo erzielten Zinseinnahmen im Original nachweisen, also auch das Sparbuch hinschicken wenn du auch nur 5 ct an Zinsen darauf bekommen hast. Von mir wurde das jedenfalls schon einmal verlangt. Du bekommst auch zum Jahresende immer Steuerbescheinigungen kostenlos von deinen Banken zur Vorlage beim Finanzamt. Die lesen sich aber unheimlich schwer, besonders wenn man noch ein bischen mit Aktien oder Fonds gehandelt hat.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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