Büro: Was kann ich absetzen?

vom 23.03.2010, 23:46 Uhr

Ich habe bei mir im Büro lange Vorhänge, die leider auch oft gereinigt werden müssen, mit der normalen Wäsche kann man die nicht waschen. Da ich selbstständig bin müsste ich die Kosten für die Reinigung doch absetzen können, oder nicht? Wie wird das denn dann bei der Steuer angegeben?

Ich habe mit diesen Dingen noch nicht so viel Erfahrung, aber ich habe auch keine Lust mein Geld zu verschenken, wenn ich die Sachen ebenso gut angeben kann und dann einen Teil wieder bekomme, das ist ja immerhin mein gutes Recht mit der eigenen Firma.

» Trixxi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es handelt sich bei dir ja um Vorhänge, die im Büro sind und die du brauchst um deine Tätigkeit auszüben. Somit fallen diese Reinigungskosten unter die Geschäftsausgaben. Folglich solltest du diese Kosten, wenn du die Belege aufgehoben hast, absetzen können. Bei der Steuererklärung musst du am Ende des Jahres eine Einnahmen Überschüss Rechnung beilegen. Dort sollten dann alle Einnahmen und Geschäftsausgaben gegenüberstehen.
Um aber sicher zu gehen, empfehle ich dir auf jeden Fall einen Steuerberater. Diese haben Erfahrung und kennen sich in diesem Bereich bestens aus.

» Isi03 » Beiträge: 9 » Talkpoints: 3,17 »


Ich bin nicht der Meinung, dass du die Vorhänge in deinem Arbeitszimmer für deinen Beruf brauchst. Somit fallen sie unter Privates, was man steuerlich nicht absetzen kann.

Wenn du dir Sachen für dein Büro anschaffst, die du dort auch benötigst, wie z.B. Büroklammern, Kleber, Schere, Papier usw., also eben Bürobedarfsmaterialien, sieht das anders aus. Diese Dinge kann man steuerlich geltend machen, wie auch den Büroraum selber, aber die Einrichtung, wie z.B. deine Vorhänge, sicherlich nicht.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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