Verjährung von Schulden

vom 05.06.2007, 09:54 Uhr

Hallo.

ich frage eigentlich nur rein interessehalber, nicht weil ich irgendwie verschuldet bin ;)

Mal angenommen man hat bei veschiedenen Institutionen im Laufe der Zeit Schulden z.B. durch nicht bezahlte Rechnungen angesammelt, die man auch nachweislich nicht bezahlen kann, z.B. aufgrund Arbeitslosigkeit. Verjähren die Schulden eigentlich irgendwann, oder bleiben die ein Leben lang bestehen?

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» JamesBond » Beiträge: 196 » Talkpoints: -0,39 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo

ich wüsste nicht das schulden verfallen

liebe grüße von der
laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Kommt auf die Art der Schulden an.

In der Regel wirst Du aber nur "Schulden los" mit einer Privatinsolvenz - dann mußt Du über 7 Jahre deine möglichen Schulden mit deinen vorhandenen Mitteln - u. U. hast Du vielleicht keine - " abbezahlt werden.

Ansonsten - außergerichtliche Einigung, bei hohen Schulden. Viele Gläubiger nehmen lieber ein bißchen als gar nichts, auch wenn Sie natürlich erst ärgerlich sind, daß man Ihnen so ein unverschämtes Angebot macht - irgendwie ist ja jeder für sich verantwortlich.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Stichwort Privatinsolvenz... ich hab neulich was ganz Interessantes im Fernsehen gesehen. Da wollte auch jemand Privatinsolvenz anmelden; dem waren die 7 Jahre aber zu lang. Also ist er kurzerhand nach England ausgewandert; da dauert das ganze Verfahren aufgrund einer anderen Rechtslage nur ein einziges Jahr. Und schwups war er schuldenfrei. Unglaublich :o

» pitti » Beiträge: 641 » Talkpoints: 29,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Geht auch im Elsaß....ist momentan sehr beliebt, vor allem da das Elsaß ja ein klein wenig wie Deutschland (so deutsch-französische Mischkultur) ist, oft genug spricht/versteht man sogar Deutsch und Deutschland ist gleich einen Steinwurf weit entfernt.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Und was sagt uns das jetzt? 5 Weltreisen und das Lebens genießen, dann ein Jahr nichts machen (da hat man dann auch nichts, was man abgeben kann) und dann ist man wieder schuldenfrei?

Komische Sache diese Privatinsolvenz. Auch wenn ich natürlich niemandem irgendwelche bösen Absichten unterstellen möchte.

» pitti » Beiträge: 641 » Talkpoints: 29,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ja ich finde es auch dreist:

Für die Betroffenen ist es oft bestimmt der letzte Ausweg, aber ich sehe das ähnlich. Wenn ich jemand 10.000 € leihen würde und der mit dann nach ner Zeit den Vorschlag macht, "Hey, ich zahl Dir sieben Jahre lang nichts zurück - dann bin ich schuldenfrei, okay?", würde ich das auch nur für einen Witz halten.

Auf der anderen Seite locken genug Unternehmen Menschen wider besseres Wissen in die Schuldenfalle - auch wenn jeder immernoch selber einen Kopf zum Denken hat und Dummheit schützt vor Strafe nicht.

Man sollte meiner Meinung nach nicht jedem in die Privatinsolvenz gehen lassen, sondern nur Personen, die nachweisen können, unverschuldet in diese Situation gekommen zu sein - sonst können viele Gläubiger auch gleich selbst eine Insolvenz hinterherschieben.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ganz so einfach ist das ja nicht: So ein Insolvenzverfahren wird durch einen Richter geführt und wenn der gleich eine Böswilligkeit des Schuldners erkennt, seine Unwilligkeit die Schulden zu begleichen ist das Insolvenzverharen auch schon vorbei und nichts ist mit sieben Jahren aussitzen.

Die 7 Jahre sind aber auch eine sogenannte Wohlverhaltenszeit: Die Privatinsolvenz kann platzen wenn man sich unterwegs wieder verschuldet.
Näheres hier: Klick.

Zur Ausgangsfrage: Gem. § 195 BGB verjähren Schulden nach drei Jahren, früher waren es 30. Es kommt aber auch darauf an, wann die Schulden gemacht wurden, wann die Schulden angemahnt wurden, denn seit dem 1.1.2002 gilt ein neues Schuldrecht.

» masl » Beiträge: 17 » Talkpoints: 0,06 »


Schulden verjähren in der Regel nur, wenn in der Verjährungsfrist der Gläubiger untätig ist. Eine Hemmung der Frist tritt ein, wenn man postalischen Bescheid bekommt. In diesem Bescheid steht meistens eine Frist wann man sich zu melden hat oder ob man gewisse Unterlagen beifügen muss. Hier kann man schon sehen, dass mit einfachen Mitteln eine Frist für lange Zeit gehemmt werden kann. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Gläubiger sich drei jahrelang nicht meldet. Selbst wenn man in der Zeit umgezogen ist, besteht auch bei der neuen Anschrift zu 90% die Möglichkeit Post zu erhalten.

Der nächste Fall ist das private Girokonto. Zu den Daten des Girokontos gibt es eine Anschrift die gültig sein muss, damit die Hausbank ihre Post versenden kann. Die Gläubiger haben auch die Möglichkeit in der so genannten Verjährungsfrist das Konto zu pfänden. Nun muss man als Schuldner reagieren und ist gezwungen in Bezug auf seine Schulden tätig zu werden. Somit nützt einem die Verjährungsfrist nichts, weil niemand als Gläubiger untätig sein wird. Und die Zwangsmaßnahmen treffen einen doch schon hart und behindern doch stark.

Allein in von nichts wird sich auch nichts ändern. Nur allein auf die Zeit offen wird nicht klappen, denn es müsste die Zeit stehen bleiben und gleichzeitig Vergehen. Die beste Variante ist und bleibt eben die Schuldenregulierung, egal in welcher Form man diese betreib

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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