Ausschnitte aus Liedern veröffentlichen erlaubt?
Da ich selbst mir nicht ganz sicher bin, will ich euch mal fragen: Kann man, z.B. auf Youtube, legal ein Video mit Ausschnitten verschiedener Lieder, wohlgemerkt aber nicht den gesamten Liedern, veröffentlichen? Soweit ich weiß gibt es da ja allerhand Regeln zu, vonwegen Gebühren beim Vorführen von Medien, außer es sind öffentliche Veranstaltungen oder nur Hörproben, wobei das wohl nicht in den Bereich der Rechtssprechung sondern in den Bereich der GEMA fällt. Aber wird auch bei der Rechtssprechung eine Ausnahme gemacht, wenn man praktisch nur "Hörproben" eines Liedes "verteilt" oder gilt auch hier, dass es sich dabei um illegale Verbreitung handelt?
Danke für eure Antworten
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