Wann kann man die Aufhebung einer Ehe beantragen?

vom 29.06.2009, 23:35 Uhr

Ts Frau K und T haben im letzten Juli geheiratet. Das war nur eine kleine standesamtliche Hochzeit. Damals hat T sich gewundert, warum keine Verwandten oder Freunde seiner Frau K anwesend waren. Heute versteht T das. Sie haben sich alle von K abgewandt.

In den paar Monaten, in denen sie verheiratet sind, hat Ts Frau K ihn mit mindestens 20 mal mit anderen Männern betrogen. K hintergeht T in jeder Beziehung, auch finanziell. K räumt ohne Absprache ihr gemeinsames Konto leer, und T weiß nicht, was K mit dem Geld macht. Kann T unter diesen Umständen die Aufhebung der Ehe beantragen?

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Zuletzt geändert von Midgaardslang am 01.07.2009, 22:46, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Selbst, wenn Frau K den Herrn T andauernd und mit 100 oder mehr Männern betrügen würde, so bliebe Herrn T wohl dennoch nur die Scheidung. Ich weiß nicht einmal, ob da eine Härtefall-Scheidung möglich wäre. Aber eine Aufhebung der Eheschließung ist auf jeden Fall nur im Fall einer unsachgemäßen Eheschließung möglich.

Das heißt, eine Ehe kann aufgehoben werden, falls die Ehe eingegangen worden ist, obwohl ein Partner nicht heiraten durfte, beispielsweise aufgrund seines Alters oder aufgrund einer bereits bestehenden Ehe. Auch, wenn während der Trauung nicht beide Ehepartner selbst anwesend waren und ihr Ja-Wort gaben, gilt die Ehe als ungültig. Dasselbe gilt auch, wenn ein Ehepartner für das Eheversprechen eine Frist setzte. Auch bei Betrunkenen ist die Ehe nichtig, wie allgemein für jeden, der während des Eheversprechens nicht zurechnungsfähig war. Das gilt auch für geistig behinderte Menschen, die einen Vormund haben.

Ebenso gilt eine Ehe als ungültig und kann aufgelöst werden, falls ein Ehepartner nicht wusste, dass er sich verheiraten ließ (möglicherweise der Fall, falls einer der deutschen Sprache nicht mächtig ist oder war), oder, wenn ein Partner zur Ehe genötigt wurde, beziehungsweise bedroht wurde, sodass er die Ehe einging. Und auch Scheinehen gelten als ungültig, wenn heraus kommt, dass es eben eine solche Scheinehe ist.

Außerdem kann man die Ehe für nichtig erklären lassen, wenn ein Partner arglistig getäuscht wurde. Allerdings dürfte darunter nicht die Treue oder Untreue eines Partners fallen. Also bleibt den Beteiligten für so einen Fall sicherlich wirklich nur die Scheidung.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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