Unterstellung vom Chef

vom 03.04.2009, 12:42 Uhr

Hallo,

A unterstellt B das B während der Arbeitszeit am Computer A seine Mails gelöscht hat und gelesen hat. B streitet dies aber ab, weil B es wirklich nicht getan hat. Nun behauptet A das es aber nur B gewesen sein kann, B hat aber zu A gesagt das doch ein Email Account nicht sicher ist, und vielleicht A sie sogar selbst gelöscht hat um B was zu unterstellen. Dem widersprach A jedoch und unterstellte B weiterhin das sie die Mails gelöscht hat.

Grund warum A dies B unterstellt ist dieser das B die ganze Zeit in der Arbeitszeit am Rechner war und ein Arbeitsauftrag erledigt hatte. Aber da A nicht die ganze Zeit im Büro war sondern auch ausserhalb kann es doch obwohl A dies abstreitet möglich sein das A sich zb. dem Internetcafe eingeloggt hat und Mails gelöscht hat um dies B zu unterstellen. B bat dann A darum das er B nicht unterstellen soll denn das ist üble Nachrede und er dies nicht beweisen kann das B diese Mails gelöscht oder gar gelesen hat und der gute Computer ist leider kein Beweis.

Nun möchte B eine Anzeige gegen A machen weil dieser ihr nach wie vor Unterstellt das B die Mails von A gelöscht hat, dies aber B nicht getan hat.

Gruß

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das liest sich etwas verwirrend. Ist wohl auch eine emotionale Sache.

Zunächst einmal: Üble Nachrede kann das sein, wenn A solche Unterstellungen gegenüber Dritten, also C oder D macht. Solange nur B diese Unterstellungen gegenüber A äußert, würde mir das auch an einem bestimmten rückseitigen Körperteil vorbeigehen.

Wenn diese Unterstellungen gegenüber einem Dritten gemacht werden, kann das schon sehr unangenehm sein. Vor einer Unterlassungsklage würde ich aber Alternativen suchen. Gibt es beispielsweise im Unternehmen einen Betriebsrat, der vermitteln könnte. Oder gibt es sonst eine Vertrauensperson oder Vorgesetzten, der diese Aufgabe übernehmen könnte?

Beweisen wird man da, so wie sich das anhört, wohl nichts können. Mails können auf viele Arten verschwinden. Wenn man nicht aufpasst, kann man sie selbst versehentlich löschen, Administratoren können Sie theoretisch löschen, und das die Software einmal "spinnt", lässt sich auch nicht ausschließen. Vielleicht kann das A auch jemand in dem Unternehmen mit unbestrittenem technischem Verständnis näher bringen.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich frage mich, wie es passieren kann, daß B die Emails von A lesen oder gar löschen kann. Sollten es wirklich brisante Emails sein, die auch nur A betreffen, sollten B die Zugangsdaten zum Emailfach doch gar nicht bekannt sein. Auch halte ich es für sehr weit hergeholt, daß A in ein Internet-Café geht, um die eigenen Mails unwiederbringbar zu löschen, um dies dann B zu unterstellen. Dafür bedarf es schon recht viel Phantasie.

B sollte sich an einen Vertrauten oder Vorgesetzten wenden. A müßte beweisen (vielleicht aufgrund des Internetverlaufs?), daß B die Emails wirklich gelesen und gelöscht hat. Solang ist es nur eine Vermutung, die im Raum steht und durch Dritte aus der Welt geschafft werden sollte.

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» merlinda » Beiträge: 530 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo,

danke erstmal für eure Antworten.

A hat sein Passwort wohl auf dem Rechner gespeichert zumindest teilte er dies B heute in einem Gespräch mit. Leider ist A der Chef von B und da es nur ein kleines Unternehmen ist gibt es leider auch keine Vertrauensperson.
Das mit dem Internet-Cafe war nur ein Beispiel, dennoch ist es doch von jeden X beliebigen Rechner möglich in sein Email Postfach zu gehen und Mails zu löschen. A will dies bei B seinem Bildungsträger bekannt geben was B die Berufsvorbereitung kosten kann, denn angeblich ist eine Mail von A ca. 600,00€ Wert, die er ja von B ersetzt haben will. Von den Mails hat er angeblich 70 Mails in seinem Postfach gehabt, die B angeblich gelöscht haben soll.

B hat sich mittlerweile mit der Polizei in Verbindung gesetzt, denn B lässt sich nichts unterstellen was B nicht getan hat. Die Polizei teilte B zwar mit das B sich keine Sorgen machen braucht, denn A hätte seinen Rechner besser schützen müssen. Aber B kann dadurch gekündigt werden obwohl sie die Mails von A wirklich nicht gelöscht hat. Leider kann man das laut A seiner Aussage nicht überprüfen, aber die Polizei hat da vielleicht mehr Möglichkeiten.

Gruß

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ungeachtet dessen, wer jetzt was wann wo und wie gemacht hat, wie ist es um die IT Sicherheit denn bestellt? Normalerweise hat jeder Mitarbeiter seinen eigenen E-Mail Account, der natürlich auch überwacht wird (mit den gesetzlichen Bestimmungen) und zudem mit einem Benutzeraccount (Intranet) gekoppelt ist, der normalerweise nicht von aussen (Internet) zugänglich gemacht wird.Somit kann man eine gewisse Behauptung, das einer dem anderen was löscht, schon entgegentreten, wenn man sich sicher sein kann, das man selbst den Zugang dementsprechend abgesichert hat.

Desweiteren sollten die Mails irgendwo noch vorhanden sein als Backupkopie oder als Image, wenn die Firma was auf sich hält und Datensicherungen durchführen läßt.

Trifft obiges aber nicht zu, dann wird man das ganze nur sehr, sehr schwer nachweisen können und es steht Aussage gegen Aussage, ob man da dann was erreichen kann, vor allem, wenn es auch noch gegen den Chef geht, ist doch mehr als fraglich. Wer jetzt was wann wie und warum gesagt hat, ist da erst mal Nebensache, fraglich ist hier nur, wie das ganze aussieht, denn bei einer groben Verletzung der E-mail Sicherheit kann auch der betreffende Mitarbeiter mit Konsequenzen rechnen, wie auch der andere.

Oder geht es um eine kleine zwei bis drei Mann Firma, dann sieht das ganze natürlich wieder anders aus.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo,

die Firma besteht aus Chef und Sekreäterin (die ich bisher nicht gesehen habe) bin jetzt seit 2 Wochen da. Und 3 Praktikantin die aber nur bis Ende September im Unternehmen sind. Jemand der das Büro sehen würde, würde sich fragen ob dort eine Bombe eingeschlagen ist, denn das Büro ist für mich kein Büro sondern eher eine Rumpelkammer.

A ist nur 4 Wochen für B der Chef, aber A meinte das er das B seinem Bildungsträger meldet, zwecks Erstattung der Mails. B ihre Sorge ist nun da B mit ihrem Bildungsträger wieso schon Probleme hatte, wegen diesem Praktikum, weil B dort nicht hin gehen wollte werden die B wohl kündigen. Denn B kann es ja leider auch nicht widerlegen das sie die Mails nicht gelöscht hat und so wird der Bildungsträger B kündigen.

Gruß

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Äh, bitte was?

zwecks Erstattung der Mails

Soll A mal sich mal lächerlich machen, ich glaube eher, das A ganz einfach die "Machtposition" zu Kopf gestiegen ist und das ganze nach Strich und Faden ausnutzt.

Hier würde ich mir keinen Kopf machen, sondern A zuvorkommen und dem Bildungsträger (oder Kostenträger) vorab die Situtation schildern und erklären, so das diese sich selber ein Bild davon machen können und sollen, auch wenn A Stress mit diesen hat, sind die doch genau dafür da, solche Probleme zu lösen, wenn es welche gibt (und das geschilderte ist da noch recht harmlos, ich kenne deutlich extremere Geschichten).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo,

das hat A so gesagt da ja einer seiner Mails angeblich 600,00€ Wert hat und A die natürlich ersetzt haben will, muss er sich mit B seinen C in Verbindung setzen. Angeblich hätte er davon ca. 70 Mails gehabt und da kommt schon eine Stolze Summe zusammen. Leider ist es so das B und sein C überhaupt nicht sogut miteinander können, C bestand ja auch darauf obwohl B dieses Praktikum nicht antreten wollte das B dieses trotzdem machen muss.

B hat aber nun Sorge da in ihrem Praktikumsvertrag steht das wenn B ein Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, muss er selbst oder seine private Haftpflicht dafür aufkommen. B hat zwar den Schaden nicht verursacht und war noch nicht mal auf A sein Mailaccount aber B kann es ja nicht widerlegen.

Gruß

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Seit wann kann eine E-Mail so viel wert sein? Bitte doch einmal vorher überlegen, das eine E-Mail immer einen Empfänger und einen Versender hat, wenn nun zum Beispiel der Empfänger eine E-Mail aus versehen löscht, dann kann dieser den Versender nochmals bitten, die gleiche E-Mail erneut zu versenden.

Das eine E-Mail bezahlt werden soll, ist einfach nur lächerlich und bestätigt mich in meinem Glauben, das A der Chefposten einfach über den Kopf gewachsen ist, vor allem auch, weil er in dieser Richtung absolut keine Entscheidungsfreiheit geniessen dürfte, er einfach nicht weisungsbefugt wäre.

Selbst wenn in diesem E-Mails Aufträge vorhanden gewesen wären, so wäre der Betrieb (in dem Fall A) dazu angehalten gewesen, das entsprechende Material zu sichern, da eine E-Mail immer wieder verloren gehen kann aus den verschiedensten Gründen. Allerdings würde ich mir da nicht den Kopf machen, denn es ist einfach nur lächerlich, für eine E-Mail, welche gelöscht wurde, Geld zu verlangen. Kann ich einfach nicht glauben.

Dafür müßte A erstmal nachweisen können (und das wird dieser nicht können, denn damit würde er beweisen, das diese E-Mails nach wie vor vorhanden wären), das die Mails so viel Wert gewesen wären. Ob eine private Haftpflicht (nur mal für den Fall, das es tatsächlich eine Forderung geben würde) dafür einspringt, wage ich doch sehr zu bezweifeln, ist in dem Sinne ja nichts zerstört worden, nur gelöscht (und dann kame wieder die Sicherungsfrage, die A verneinen müßte und damit würde sich das alles irgendwo aufheben).

Ich würde mir anstelle von B keinen Kopf machen, da kann nichts kommen, wie auch, wenn man solch lächerliche Forderungen stellt, die man noch nicht mal beweisen kann.

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