Widerrufsrecht bei Mietvertrag

vom 28.03.2009, 23:03 Uhr

A und B sind schon lange auf Wohnungssuche und haben gedacht die Traumwohnung gefunden zu haben. Sie haben den Mietvertrag unterschrieben. Konnten aber erst 14 Tage später die Schlüssel bekommen um die Wohnung zu beziehen. Als sie dann in die Wohnung kamen (Schlüssel hat der Vermieter C ihnen sogar nach Hause gebracht) trauten sie ihren Augen nicht. Das Dach war undicht und es tropfte von der Decke. Bei Wohnungsbesichtigung und genauem hinsehen war das Dach dicht. Der Laminatboden darunter ist aufgequollen und die Tapete löst sich in dem Zimmer (Wohnzimmer) von den Wänden.

Angeblich hat C das nicht gewusst. aber so wie es ausschaut muss es mindestens eine Woche durch die Decke getropft haben. Es war die ganze Woche vorher Regenwetter.

Bei Unterschrift des Mietvertrages haben A und B schon die Kaution und die erste Miete gezahlt. Aber nach dem Chaos wollen die 2 nicht einziehen. Sie konnten die Kündigung in der alten Wohnung rückgängig machen, damit sie nicht auf der Straße stehen. C will aber den Mietvertrag aufrecht erhalten. A und B wollen aber nicht mehr einziehen und sind froh, dass ihr alter Vermieter so viel Verständnis hatte und sie in der alten Wohnung wohnen lassen.

Die Wohnung des Vermieters C ist unbewohnbar. Sie muss grundrenoviert werden. Das Trockenlegen wird wohl einige Zeit dauern und der Boden muss neu verlegt werden. Das Flachdach muss geflickt werden und es muss neu tapeziert werden. Im Mietvertrag steht drin, dass die Wohnung renoviert übernommen wird.

Können A und B den Mietvertrag in so einem Fall widerrufen? Ansonsten müssten sie jetzt Doppelmieten zahlen, damit sie überhaupt ein Dach über dem Kopf haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Sicher, da Baumängel verschwiegen worden sind (oder diese sind erst in sehr kurzer Zeit entstanden aufgrund von einem Materialfehler, rechtlich würde das ganze aber gleich bewertet werden).

Das problem ist nur, das, wenn der Vermieter C sich dagegen sträubt, den Mietvertrag rückgänig zu machen, die Mieter A und B nur mit einem Anwalt für Wohnrecht aus diesem Vertrag wieder rauskommen, anders geht das ganze leider nicht (da können Vermieter hartnäckig sein).

Zwar kann und sollte man das Gespräch mit dem Vermieter nochmal suchen und ihm die Sachen sachlich erklären, sollte er sich aber weigern, ihm auch klarmachen, das man das ganze einem Anwalt übergeben würde (das man generell nicht mehr einziehen möchte, sollte so auch schon klar sein, denn man stelle sich mal vor, was wäre, wenn in dieser Wohnung wirklich was passiert).

Allerdings muss man auch die Lage des Vermieters C verstehen, dieser hat vielleicht schon anderen Interessenten abgesagt, nun ist ein Schaden entstanden, der vielleicht so nicht abzusehen war. Er hat die Möglichkeit der Nachbesserung ja angeboten, daher ist der gute Wille erkennbar, die Frage ist nur, wie sieht die Schuldzuweisung aus und ab wann gilt der Mietvertrag (sprich, ist dieser schon am laufen oder noch nicht)?

Aber ohne Anwalt wird da kaum was laufen (selbst der Mieterschutzbund würde hier nicht greifen, denn ihr seid ja noch nicht eingezogen, sondern habt ein rechtliches Problem, wobei Fragen so nichts kostet, aber das dürfte länger dauern, als euch lieb und recht ist, schneller ist immer per Anwalt). Bilder von der Wohnung hingegen wären aber immer hilfreich für die kommenden Gespräche, gegebenenfalls auch für den Anwalt, damit dieser sich ein Bild machen kann (oder eben der Mieterschutzbund).

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Der Mietvertrag wurde vor ca. 2 1 /2 Wochen unterschrieben und vor ca 1/2 Wochen haben A und B den Schlüssel bekommen. Der Mietvertrag läuft ab dem 1.4. und sie "durften" schon vorher rein, weil sie schon einige Sachen hinbringen wollten. Aber als sie in die Wohnung kamen,, haben sie die Bescherung ja erst gesehen. Und die Ausbesserung der Wohnung kann unmöglich bis zum 1.4. erfolgen.

A und B haben keine Rechtschutzversicherung und wollten es eigentlich ohne Anwalt regeln. Ich werde A und B raten noch mal mit dem Vermieter zu sprechen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Dann wird es schwer. Was noch eine Möglichkeit wäre, denn die Wohnung ist auf jeden Fall nichts bezugsfertig zum 1.4, zumindest nicht bei den Schäden, die du oben beschrieben hast, das der Vermieter auf jeden Fall regressfähig sein müsste.

Sprich, er müsste, da die Wohnung zum oben genannten Datum nicht bezugsfähig sein dürfte, für sämtliche Kosten aufkommen, die da wären, Unterkunft in einem Hotel der Mittelklasse (Oberklasse wird man nicht durchbekommen), zudem die Kosten für die Lagerung der Möbel (das ist nicht ganz ohne, das kann schon kosten). Damit würde ich den lieben Vermieter C mal konfrontieren, wie er sich das so vorstellt. Vielleicht sieht er dann ein, das der die Mieter A und B aus dem Vertrag lässt. Allerdings kann ich mir auch vorstellen, das es hier ohne Vertrag oder zumindest den Mieterschutzbund nicht funktionieren wird, weil der Vermieter sich querstellt.

Alles in allem eine sehr verzwickte Situation, wo es immer besser ist, wenn man eine Rechtsschutzversicherung sein eigen nennen kann, um gerade für solche Fälle gerüstet zu sein (zumal diese ja auch nicht so teuer sind, meistens liegen die guten um die 10 EUR im Monat (das bezahle ich zum Beispiel bei der HUK zusätzlich zur Autoversicherung)).

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