Private Krankenversicherung und Krankenhaus

vom 18.03.2009, 00:05 Uhr

Hoffe hier finden sich ein paar Profis oder jemand der schon Erfahrungen gemacht hat.

A ist seit drei Jahren privat Krankenversichert und zwar mit einem Basistarif. Nun wurde A mit starken Beschwerden im Bauchraum in ein Krankenhaus eingeliefert. Von der Krankenkasse hatte A eine Karte auf der bestätigt wurde, dass die Krankenversicherung direkt mit den Krankenhäusern abrechnen würde, wenn ein Krankenhausaufenthalt anfällt. Nun weigert sich das Krankenhaus allerdings die Kosten mit der Krankenversicherung abzurechnen und besteht darauf, dass A und Familie das Geld vorstrecken und A sich selbst um die Erstattung kümmern soll.

Gibt es dazu gesetzliche Regelungen? Kann das Krankenhaus einfach die Abrechnung mit der Krankenversicherung verweigern?

» MiraBella » Beiträge: 13 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo Mirabella,

normalerweise findet die Abrechnung immer zwischen Arzt/Krankenhaus und dem Versicherten statt bzw. Versicherungsnehmer. Denn es handelt sich bei privaten Krankenversicherungen immer um Tarife die nach dem Kostenerstattungsprinzip abrechen (also Abrechnung mit dem VN). Handelt es sich jedoch um eine große Rechnung (sagen wir mal 5000 Euro oder mehr) dann kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung bitten, diesen Betrag direkt dem Krankenhaus zu erstatten, allerdings bleibt für das Krankenhaus weiterhin der Patient/der Versicherte der Ansprechpartner.

Geregelt ist sowas immer in den AGB der Versicherer bzw. in den AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen). Der Gesetzgeber hält sich hier weitesgehend zurück und regelt nur die Sachen der gesetzlichen Krankenkassen.

Gruß jasper

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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