Selbstauskunft für Vermieter

vom 10.03.2009, 18:05 Uhr

Wir ziehen demnächst in unsere neue Wohnung, der Mietvertrag ist schon unterschrieben. Allerdings hat unser neuer Vermieter uns nun noch ein Mieterfragebogen (Selbstauskunft) zugeschickt. Dort müssen wir angeben, ob wir irgendwo schon mal Mietschulden gemacht haben. Das Problem an der Sache ist, dass wir tatsächlich schon einmal welche gemacht haben - das hatte aber gute Gründe und bezog sich auch eher auf eine Mietminderung unsererseits.

Müssen man das angeben? Falls man das nicht tut - und es wird evtl. nachgeprüft und kommt raus - könnte der Vermieter einen trotz dem schon unterschriebenen (fristlosen) Mietvertrag die Wohnung wieder kündigen? Danke euch schon mal für Antworten!

» Wayfinder » Beiträge: 15 » Talkpoints: 0,16 »



Es kommt darauf an. Wie lange ist das her? Sind sie beglichen; gab oder gibt es einen Titel oder sind sie verjährt? Sind sie noch in Verhandlung oder Diskussion? Wie ist die Frage gestellt? "Bestehen" oder "Bestehen ODER bestanden" Schulden?

Man muss wahrheitsgemäss antworten. Bei Falschangaben machts du dich gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.

Im günstigsten Fall: mit dem neuen Vermieter reden - wenn es ein privater Vermieter ist sind die Chancen gut, wenn ihr euch versteht und die Schulden noch bestehen. Bei Wohnungsgesellschaften mache ich nicht viel Hoffnung. Diese nehmen das meisten sehr sehr genau. Mieter mit Schulden? Keine Wohnung.

» MarciaBaila » Beiträge: 325 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


moin Wayfinder,

ihr müsst in der Selbstauskunft nicht alles angeben, wenn es sich wirklich um eine Mietminderung handelt und nicht um 'echte' Mietschulden, könnte ihr diese getrost verschweigen.

Es ist aber damit zu rechnen, dass euer Vermieter eine Schufaauskunft einholen wird. Das ist Gang und Gebe, wie bei jedem Handyvertrag. Sollte es also bei eurer Mietminderung zu Unklarheiten gekommen sein und ist eventuell ein Eintrag bei der Schufa erfolgt, gebt es einfach mit an.

Wenn du dir wegen der Schufa nicht sicher bist, kannst du dir auch eine Selbstauskunft zuschicken lassen, telefonisch oder bei einem persönlichem Besuch sind diese sogar gänzlich kostenfrei.

Am einfachsten ist natürlich der kostenlose Anruf unter:
01805 - SCHUFA (01805 - 72 48 32)
bekommst du schnell und einfach Auskunft
(Ausweis bereithalten)

Benutzeravatar

» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Eine Mieminderung, welche auch durch einen Anwalt bestätigt wurde (oder gegebenenfalls durch ein Gericht oder den Mieterschutzbund), sind keine Mietschulden in dem Sinne, sondern drücken lediglich nur aus, das es Umstände in einer alten Wohnung gab, die nicht der Norm entsprachen und wogegen ihr vorgangen seid, weil der Vermieter sich darum nicht kümmern wollte.

Wurde allerdings eine Mietminderung auf eigene Faust vorgenommen, welche mit keinem abgestimmt wurde und wurde das auch vom Vermieter so angefochten, wären das Umgangssprachlich Mietschulden, denn ihr hättet ohne "Rückendeckung" eigenmächtig die Miete gekürzt, was ihr so nicht dürft (wird aber sehr gerne aufgrund von fehlendem Wissen gemacht).

Habt ihr einfach keine Miete bezahlt (oder Nebenkostenabrechnungen platzen lassen), dann wären dieses reine Mietschulden. Hier muss man also erstmal unterscheiden.

Schulden jegdlicher Art wären gegenüber dem neuen Vermieter anzuzeigen, wenn auf dem Formular ersichtlich ist, das es auch um ältere Mietschulden geht, die schon beglichen sind (gibt hier immer zwei Ausdrucksweisen, einmal die Frage nach noch offnen Rückständen und einmal nach allem, was mal gewesen ist). Ihr seid in eurem eigenen Interesse verpflichtet, gegenüber dem Vermieter offen zu sein und wahrheitsgemäß zu antworten.

Macht ihr dieses nicht und der Vermieter überprüft eure Angaben (wird nicht nur an der Schufa geprüft, dort aber hauptsächlich), so kann es sein, das er den Vertrag einseitig mit sofortiger Wirkung kündigen kann, ohne weiteren Anspruch eurerseits, wohl aber gegebenenfalls mit Schadensersatz seinerseits, die er von euch einklagen könnte (entgangene Miete zum Beispiel oder erneute Anzeigenkosten).

Idealerweise setzt man sich vorher zusammen und diskutiert das ganze und sagt in bestimmten Fällen einem die Wahrheit, mehr als kündigen kann er euch nicht (vielleicht eine höhere Kaution fordern oder veranlassen, das im Mietvertrag eine Zusatzklausel eingebracht wird, das die Kaution auch zur Miete verwendet werden kann - es gibt unendlich viele Möglichkeiten, die schlechteste ist aber, die Wahrheit zu verschweigen, wenn etwas bestanden hat).

Und einen Anruf kannst du dir sparen, am Telefon wirst du keine Auskunft bekommen (rechtlich gesehen geht das nicht, eine Ausweisnummer kann jeder durchgeben), allerdings kann man dort eine Selbstauskunft anfordern, welche per Post kostenpflichtig zugeschickt wird.

Benutzeravatar

» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^