Kosten für ein Fernstudium absetzen

vom 12.03.2009, 20:18 Uhr

Hallo,

ich möchte neben meinem Beruf weiter studieren und habe schon einen interessanten Lehrgang gefunden. Ich würde gerne wissen, ob ich die Gebühren für das Fernstudium im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung absetzen kann. Ich arbeite derzeit in der Lagerverwaltung und möchte International Management studieren.

Wird das Finanzamt die Studienkosten anerkennen? Besteht die Gefahr, dass das Finanzamt aufgrund doch sehr unterschiedlicher Ausrichtungen in meinem jetzigen Job und im künftigen Studium den Kostenabzug verweigert? Gibt es hier irgendwelche Richtlinien? Oder kann wirklich jeder alles studieren, unabhängig von seinem derzeitigen Beruf und seinem Alter und die Studienkosten immer absetzen? Geht es, dass man als eigentlich gelernter Bauarbeiter mit 28 Jahren internationales Management studiert und das Finanzamt die Kosten durchgehen lässt? Kann mir da jemand weiter helfen?

» RockerManni » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,16 »



Hallo,

als Arbeitnehmer kannst du das ganz wunderbar und rechtmäßig Weiterbildungskosten als Werbungskosten absetzen, und zwar in voller Höhe. Wichtig ist, dass die Weiterbildung letztendlich dazu dient, (mehr) Geld zu verdienen, auch wenn das am Ende nicht passiert, es zählt die Absicht. Deswegen können auch Erwerbslose Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen. Ich erstelle dir (und anderen Interessierten) mal kurz eine kleine Übersicht:

Weiterbildungen, die du in voller Höhe & unbegrenzt absetzen kannst
- Anerkennungsjahre, Promotion, Praktikum (Arzt)
- Ergänzungsstudium, Zweitstudium, Aufbaustudium, Zusatzstudium, Masterstudium
- 2. Berufsausbildung nach Abschluss der 1.
- Umschulung, berufliche Fortbildung (Bsp. Meisterkurse, Sprachkurse, Rhetorikkurse, Computerkurse etc.)
- Ausbildung als Dienstverhältnis, zum Beispiel für Beamtenanwärter, Zeitsoldaten (abkommandiert), angehende Juristen

Bis 4000 Euro Sonderausgaben absetzen kannst du für:
- 1. Berufsausbildung (kein Arbeitsverhältnis)
- Studiengang BA oder Erststudium
- nachgeholter Bildungsabschluss (Abi, Realschule) und Berufsausbildung

Übrigens sind die Bildungskosten für deine Weiterbildung auch nicht erschöpft durch Fahrtkosten und Kursgebühren, du kannst alles mögliche abrechnen: also neben Fahrten zur jeweiligen Bildungsstätte und den Kursgebühren bzw. Honoraren gibt es ja noch sowas wie Übernachtungskosten, Kosten für das Arbeitszimmer, ggf. Darlehen-Kosten, Fahrtkosten zu Lerngruppen/Lerngemeinschaften, Kosten für Arbeitsmittel, ggf. Kosten für die doppelte Haushaltsführung und Verpflegungskosten.

Steuererklärung - wo die Kosten eintragen?

I. Werbungskosten
Werbungskosten werden in Anlage N eingetragen:
Zeile 52 - Kosten für Honorare, Gebühren
Zeile 37 - 45 - Kosten für Fahrt bzw. Weg zur Bildungsstätte
Zeile 55 - Kosten für Fahrten zur Lerngemeinschaft/Lerngruppe
Zeile 49/50 - Kosten für Arbeitsmittel
Zeile 55 - Kosten für Übernachtungen
Zeile 61 - 65 - Kosten für Verpflegung
Zeile 66 - 82 - Kosten für doppelte Haushaltsführung
Zeile 52 - Darlehenskosten
Zeile 55 - Unfallkosten (Unfall auf der Fahrt zu Bildungs-Veranstaltungen)

II. Sonderausgaben
Sonderausgaben werden im Mantelbogen eingetragen
Zeile 81 - 82 - Gesamtsumme der Kosten
in (formloser) Anlage - Einzel-Aufstellungen

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