Arbeitsamt, Harz IV und Verkaufen auf eBay

vom 13.08.2008, 00:14 Uhr

Folgendes Problem, ich bekomme als Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern eine Aufstockung von Harz IV. Ich arbeite Vollzeit und meine Kinder gehen beide zur Schule und haben kein Einkommen und so sind wir auf die paar Euros vom Amt angewiesen. Insgesamt bekommen wir im Monat 200 Euro vom Amt. Jetzt haben meine Töchter einige ihrer alten Spielsachen aussortiert und haben sie bei Ebay verkauft, mit dem Gewinn sollten die anstehenden Klassenfahrten mit finanziert werden. Doch nun kommt der Schock, nach Durchsicht der Kontoauszüge will das Amt mir die 250 Euro von den Verkäufen meiner Töchter abziehen.

Kann ich mich dagegen wehren und ist das überhaupt so in Ordnung wie sich das Amt das vorstellt?

» MamaAnna » Beiträge: 13 » Talkpoints: -0,01 »



Hallo MamaAnna!

Genau das gleiche ist einer Bekannten von mir auch passiert. Sie ist sogar zu einem Anwalt der ihr keine Aussicht gestellt hat, dass sie sich dagegen wehren kann. Es ist ein Einkommen, was du hattest und du kannst froh sein, dass du nur das Geld einbehalten bekommst und nicht noch eine Anzeige, weil du es nicht gesagt hast.

Ich finde das persönlich auch nicht gut, weil ja auch wieder neue Sachen davon gekauft werden müssen oder wie bei dir die Klassenfahrt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich hatte vor Jahren mal was dazu gefunden. Verkäufe bei Ebay gelten als Vermögensumverlagerung. Denn die Sachen sind ja vorhanden.

Mehr Infos dazu sind hier zu finden: Klick.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Normalerweise ist das vom Amt nicht rechtens, das die dir das Geld wieder abziehen wollen.

Ich hatte mich damals, als wir Harzt 4 bekommen haben, auch mal damit auseinander gesetzt, und auch bei unserem Amt nachgefragt deswegen. Denn ich habe in manchen Monaten auch einige Hundert Euro bei Ebay eingenommen. Wenn es Sachen aus deinem privaten Besitz sind, dann ist es wirklich eine Vermögensumschichtung, und da kann das Amt dir gar nichts. Etwas anderes wäre es, wenn du gezielt Sachen billig einkaufst, um die dann wieder mit Gewinn weiter zu verkaufen. Dann wäre hinter der ganzen Sache eine Gewinnabsicht, und es wird als Einkommen gezählt.

Allerdings ist sowas wohl nur schwer nach zu prüfen, ob du die sachen absichtlich gekauft hast. Ich meine damit, wenn du zum Beispiel billige klamotten für dich kaufst, und sie passen oder gefallen dir nicht, kannst du sie ja wieder verkaufen, und wenn du dabei noch mehr einnimmst, wie du selber bezahlt hast, ist ja nicht dein Problem.

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» pepsi77 » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Nein, das ist falsch. Ich kann dir meine eigene Geschichte berichten:

Vor 3 Jahren wollten wir Nordlichter nach Süddeutschland umziehen. Um nicht vom Amt noch weiter abhängig zu sein, haben wir unseren halben Hausrat verkauft, um einen LKW selbst zu finanzieren und eh kaputte Möbel anschließend durch neuere zu ersetzen. In einem Monat flossen 1000€ auf unser Konto.

Dieses Geld habe ich pflichtbewußt beim Amt angegeben, es wurde uns aber nicht abgezogen. Wie schon erwähnt, galt hier die Vermögensumverlagung. Auch wenn wir nun Geld hatten, fehlten uns nun doch wesentliche Dinge im Haushalt.

Auch heute mache ich es noch so, daß ich Geldeingang von Ebay und Co. mit Bleistift auf dem Kontoauszug markiere und stichpunktartig dazuschreibe, was verkauft wurde.

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» merlinda » Beiträge: 530 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Mit dem Unterschied aber, das du es vorher angegeben hast, so das das Amt wuste, woher das Geld stammte und für was das gedacht ist. Somit kann eine Aufrechnung oder Anrechnung nach anderen Kriterien erfolgen, ohne das etwas auf den Satz angerechnet werden muss. Verschweigt man allerdings eine Einnahme wissentlich oder unwissentlich, sieht das wieder anders aus und das Amt geht davon aus, das es sich um Einkünfte handelt, die dazu dienen, einen Gewinn zu erwirtschaften, ähnlich dem, wenn man arbeiten geht und sei es nur ein 400 EUR Job.

Ob das sinnvoll und vor allem gerecht ist, sei mal dahin gestellt, es sind aber Regeln, die man ausgehändigt bekommt und wofür man meines Wissens auch unterschreibt. Wer sich dann nicht danach hält, bekommt eben diese Probleme.

Klar ist das dumm, wenn das Geld nun für die Klassenfahrt gedacht war, aber kann man in solchen Fällen nicht einen Antrag beim Amt stellen, worin es darum geht, das man eine Kostenunterstützung bekommen kann (falls es so etwas gibt?).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Dieses Thema hatte ich bei der Arge auch. Aber ich habe angegeben, dass von den Beträgen die aufs Konto gehen auch wieder Versand und Verpackungskosten abgezogen werden müssen, die ja der Käufer bezahlt hat.

Also verringerten sich die Einnahmen.

Normalerweise darfst du bis zu 100€ dazu verdienen und alles was darüber ist wird prozentual abgezogen.

So ist das jedenfalls bei mir. Ich weiss ja nicht ob sich das von Bundesland zu Bundesland unterscheidet.

Ich verkaufe die Kleidung meines Sohnes nur noch auf dem Flohmarkt. Da habe ich eventuell das Glück mehr zu bekommen und mit der Arge kein Ärger. Denn da gibt es keine Versandkosten die dann als Einnahmen angerechnet werden.

» Julchen1978 » Beiträge: 59 » Talkpoints: 32,01 »



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