Auto von BMW kaufen? Eure Meinung

vom 02.03.2009, 00:21 Uhr

Als ich neulich beim Autohändler war ist mir ein Auto der Marke BMW ins Auge gefallen. Diese Modelle haben mir immer schon gut gefallen und ich würde mir das Auto auch gern kaufen.

Aber wie ist das mit dem Service, kann ich das Auto dann nur in einer BMW Werkstatt reparieren lassen oder geht das auch bei einer freien Werkstatt? Bei solchen Autos ist es glaub ich doch wichtig dass man es in einer Vertragswerkstatt machen lässt weil man sonst keine Garantie hat, ist das wahr?

» Phony » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,60 »



Meine Eltern stehen vor derselben Entscheidung wie Du - gerade in der jetzigen Zeit mit Zuschuss vom Staat dank Umweltprämie bzw. Abwrackprämie, großen Rabatten der Autohäuser und generell günstigen Angeboten für Neuwagen, Jahreswagen und Tageszulassungen läßt sich das ein oder andere Schnäppchen machen.

BMW ist generell eine sehr gute Premium-Marke und wir haben uns dahingehend auch informiert - natürlich greift egal wo Du Dein Auto zum Service gibts zum Warten oder Reparieren die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Allerdings ist es bei darüberhinausgehenden Serviceleistungen wie Mobilitätsgarantie oder beim Leasing in der Regel davon abhängig, dass Du zumindest die Wartungsintervalle bei einem BMW-Vertragshändler durchführen läßt, oft aber auch - gerade beim Service-Leasing - sämtliche Reparaturen. Hier hilft ein Blick in die Vertragsbedingungen bzw. dies im Vorfeld mit dem Händler abzuklären. Aber schon alleine als Vertrauensbeweis an den Händler und wegen eventuellen Kulanzleistungen später würde ich meine Fahrzeuge immer dort zur Reparatur oder Wartung geben wo ich das Auto auch gekauft habe.

Auch bei einem PKW Gebrauchtwagen musst Du aufpassen - die vom Händler gewährte Gebrauchtwagengarantie ist oftmals auch an entsprechende Bedingungen geknüpft, so dass hier ebenfalls die Vertragsunterlagen geprüft werden sollten. Die sogenannte "Mängelhaftung bei Gebrauchtwagen", die gesetzlich für 2 Jahre besteht (allerdings vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden kann) bleibt davon unberührt, egal ob Du nun ein BMW, Audi oder Mercedes Auto kaufst.

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» iago » Beiträge: 224 » Talkpoints: 4,28 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn du vorhast, einen Neuwagen zu kaufen, dann ist es im Zuge der Garantie vorgeschrieben, das du die Garantie eben nur in den Vertragswerkstätten bekommst (und dort dann auch nichts zu zahlen hast, wenn es Sachen sind, die unter die Garantie fallen). Aber auch Inspektionen sind innerhalb der Garantiejahre ebenfalls in der Vertragswerkstatt abzuwickeln, eine Abwicklung in einer freien Werkstatt führt gegebenenfalls zu einem Ausschluss der Garantie seitens des Herstellers beziehungsweise des Händlers.

Ebenfalls, wenn du ein Auto leasen solltest, dann mußt du alles, aber auch wirklich alles in der entsprechenden Vertragswerkstatt machen lassen, allenfalls ein Ölwechsel, Reifenwechsel und ein Lampenwechsel würde dir vermutlich zustehen (wobei das ja auch die entsprechenden Werkstätten durchführen). Aber auch Inspektionen sind dann zwingend in der entsprechenden Vertragswerkstatt durchzuführen (das wird so im Leasingvertrag festgeschrieben).

Anders schaut es aus, wenn du einen gebrauchten kaufst. Dann kannst du dir deine Werkstatt natürlich aussuchen, solange du eben die Intervalle für alle anfallenden Prüfungen einhälst (aber das sollte ja selbstverständlich sein). Hast du allerdings eine CarGarantie dazu bekommen, ist es Vertragsbestandteil, wieder zu der Werkstatt zu gehen, wo du das Auto gekauft hast (andere Werkstätten kann man zwar auch besuchen, aber die CarGarantie kann dann die Kostenübernahme nach ihren AGB hin ablehnen).

Du siehst also, in vielen Fällen kommst du um die Vertragswerkstätten nicht rum, da müßte man in den entsprechenden Apfel beißen (und ein BMW ist sicher nicht günstig, da werden schon entsprechende Summen auf dich zukommen, alleine auch im Unterhalt,im Spritverbrauch, bei der KFZ-Steuer, bei der Versicherung. Ob sich das dann alles lohnt, kannst du nur dir selber beantworten ;).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallöchen,

Wir hatten eine zeitlang einen BMW. Solange die Garantie läuft kann man sich natürlich getrost (und das sollte man auch) ans Werk wenden. Die reparieren das dann natürlich auch. Ist die Garantie vorbei wird empfohlen, sich ebenfalls ans Werk zu wenden, oder eben ans BMW-Autohaus, wo man das Auto gekauft hat. Das kostet dann in der Regel etwas mehr, kommt aber besser beim Verkauf.

Während der Garantie sollte man nicht zu irgendeiner Werkstatt gehen. Danach ist es eigentlich egal (es ist wie gesagt beim Verkauf nur besser, wenn man direkt bei BMW war).

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» winny2311 » Beiträge: 15008 » Talkpoints: 3,49 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



iago hat geschrieben:natürlich greift egal wo Du Dein Auto zum Service gibts zum Warten oder Reparieren die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Vorsicht, das stimmt so nicht. Die Gewährleistung gibt nur der Händler, wo man das Auto erstanden hat und der beruft sich dann meistens (zu recht) auf die Herstellergarantie. Daher wird umgangssprachlich (wenn auch falsch) die Gewährleistung bei einem Auto mit der Garantie gleichgesetzt. Daher, normal ist eben nur ein Händler zuständig, es sollte kein Problem geben, wenn man Reparaturen auch von einer anderen Fachwerkstatt vornehmen läßt, die als autorisierter Händler gelten und das dementsprechender Zertifikat haben (also ein anderer BMW Händler - und keiner, der mal nebenher einem BMW verkaufen würde). Ausgenommen sind demnach andere Händler und die günstigeren Werkstattketten sowei die freien Werkstätten.

Die sogenannte "Mängelhaftung bei Gebrauchtwagen", die gesetzlich für 2 Jahre besteht (allerdings vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden kann) bleibt davon unberührt, egal ob Du nun ein BMW, Audi oder Mercedes Auto kaufst.

Wird meistens auf ein Jahr verkürzt, mir ist noch kein Gebrauchtwagen unter die Finger gekommen, der die normale Mängelhaftung von zwei Jahren innehatte, da der Aufpreis, der da zu zahlen wäre (oder den die Händler verlangen), jenseits von gut und Böse liegt (auch wenn es offiziell nichts kosten darf, aber das wird dann entweder auf den Kaufpreis oder auf andere Sachen umgerechnet, die Variationen sind sehr vielfältig, wie manche Händler Geld machen wollen und dafür Kunden über den Tisch ziehen).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Entertainment hat geschrieben:Vorsicht, das stimmt so nicht. Die Gewährleistung gibt nur der Händler, wo man das Auto erstanden hat und der beruft sich dann meistens (zu recht) auf die Herstellergarantie.

Die Gewährleistung ist - im Gegensatz zur Herstellergarantie, die an gewisse vertragliche Bedingungen geknüpft ist - gesetzlich verbrieft. Der Händler kann diese nicht "geben", sie ergibt sich automatisch aus der Sachmängelhaftung gemäß § 437 BGB. Der Anspruch besteht grundsätzlich gegenüber dem Händler bei dem man den Wagen gekauft hat. Da diese Haftung nur für Mängel gilt, die vor dem Kauf bestanden haben, ist es in der Tat unerheblich, wie und wo das Auto gewartet wurde, denn für die Inanspruchnahme einer Gewährleistung muss der Mangel - das kann auch Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sein, wie z.B. der angegebene Spritverbrauch - vorher bestanden haben. Als Besonderheit muss noch beachtet werden, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr stattfindet, d.h. bis zu 6 Monaten nach Kauf der Nachweis vom Verkäufer gebracht werden muss, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf bestand. Nach 6 Monaten ist der Käufer in der Nachweispflicht.

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» iago » Beiträge: 224 » Talkpoints: 4,28 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Soweit hast du recht, nur wird die Vertragswerkstatt (autorisierter Händler) in 99 Prozent der Fälle das ganze immer auf Garantie reparieren und nicht auf seine Gewährleistung pochen.

Anders schaut es aus, wenn ich eine fremde Werkstatt aufsuche, die zwar ein autorisierter Händler ist, aber eben nicht die Werkstatt, wo ich zum Beispiel eine neues Auto gekauft habe. Dort wird der Wagen (sofern innerhalb der Garantiezeit) auf Garantie repariert. Somit stimmen deine Aussagen zwar, aber im Regelfall findet die Gewährleistung keine Beachtung beim Autokauf, nur in dem Fall, wenn der Käufer aufgrund unzähliger Nachbesserungsversuche den Kauf wieder rückabwickeln möchte.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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