Praxisgebühr wirklich für die Krankenkasse?

vom 23.02.2009, 14:50 Uhr

Hallo!

Viele Ärzte nehmen es ja ganz genau mit der Praxisgebühr. Vorsorgeuntersuchungen sollen ja laut Krankenkasse keine Praxisgebühr kosten. Aber wenn ein Arzt auch nur eine Frage beantwortet, die ausserhalb der Vorsorgeuntersuchung ist, dann zählen die meisten Frauenärzte es nciht mehr als alleiniger Vorsorgetermin und verlangen die Praxisgebühr. Ich frage mich, warum sie das machen. Denn angeblich haben sie ja selber ncihts von der Praxisgebühr und keiner kann ja nachweisen, ob ich nciht was wegen Verhütung gefragt habe und es nicht zur Vorsorge gehört .

Ich habe manchmal den Eindruck, dass die Patienten da doch an der Nase rumgeführt werden und die Praxisgebühr keine Krankenkassengebühr ist. Denn sie heisst ja auch Praxisgebühr und nicht Krankenkassengebühr.

Neulich habe ich ein Rezept am Ende des Quartals bestellt. Es war auch fertig ausgefüllt, als ich es dann am ersten Tag des neuen Quartals abgeholt habe. Die Ärzte brauchten also nichts mehr machen. Denn das hatten sie schon im vergangenen Quartal gemacht, wo ich die Gebühr auch gezahlt habe. Zum Abholen musste ich dann noch einmal 10 Euro bezahlen. Die hätten mir das Rezeot sonst nicht gegeben. Das ausstellungsdatum war aber das vergangene Quartal.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Du hast Recht, die Praxisgebühr heisst Praxisgebühr, weil sie eben genau nicht an die Krankenversicherung geht, sondern direkt in Docs Tasche wandert.

Gerade die Patienten, die chronisch krank sind, aber ausser dem obligatorischen Rezept keinerlei Beratung bedürfen, sind laufende Goldesel für unsere Götter in Weiß. Denn selbst chronisch Kranke ohne jeden Beratungsbedarf kommen um die Praxisgebühr nicht herum, 40 Euro sind also immer fällig.

Wenn man nun überlegt, dass in einem Einzugsgebiet einer Praxis so einige solche Goldeselpatienten herumlaufen, kommt da je nach Praxis ordentlich was zusammen. Und wer würde zu 40 Euro pro Monat und Mann und Maus ohne jede Gegenleistung schon Nein sagen?

Wenn das Ausstellungsdatum das letzte Quartal war, dann musst du eigentlich für die Aushändigung nichts bezahlen, auch wenn die in ein neu beginnendes Quartal fällt. Du bezahlst ja auch nicht nochmal extra Gebühr, wenn dir eine Rechnung für eine Behandlung aus dem letzten Quartal zugeht.

Wende dich doch mal an deine Krankenkasse und frage die. Oder schreibe der Gesundheitsministerin eine Email. Die kann dir genau sagen, ob das rechtlich richtig war oder nicht. Und mit der ausgedruckten Antwortmail (dauert möglicherweise ein bischen, aber die Antworten durchaus) gehst du dann zu deiner Praxis, idealerweise wenn gerade viel los ist. Dann redest du noch ein bischen lauter als üblich und betonst Worte wie "Unrecht", "Abzocke", "Diebstahl", "Betrug" und dergleichen. Das sichert dir die Aufmerksamkeit der anderen Patienten und sorgt für eine schnellere Bearbeitung in deinem Sinne. Den Arzt würde ich ohnehin wechseln, wer schon bei 10€ das Hirn ausschaltet, kann nicht im Interesse des Patienten handeln.

» Rockefeller » Beiträge: 127 » Talkpoints: 19,66 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo Diamante, im Thread Vorsorgeuntersuchungen - Von Praxisgebühren befreit hast Du Dir in meinen Augen diese Frage schon selbst beantwortet:

Diamante hat geschrieben:Als ich gefragt habe, ob die Praxisgebühr denn für den Arzt ist, habe ich eine ausweichende Antwort bekommen, dass sie mir über interne Regelungen keine Auskunft erteilt.

Wenn die Gebühr ausschließlich bei den Ärzten bleiben würde, hättest Du sicher eine andere Antwort bekommen.

Tatsächlich bleibt die Praxisgebühr beim Arzt - nach der Verrechnung mit dessen Honorar. Zumindest im Normalfall und den meisten mir bekannten Fällen.

Die Praxisgebühr wurde ja eingeführt um die Eigenverantwortlichkeit in Sachen Gesundheit der Patienten zu fördern. Mancher Arzt nimmt das mit der Eigenveranwortlichkeit aber wohl ein wenig zu genau, in dem er dem Patienten Kosten aufbürden möchte, die dieser auch nach einigen Reformen im Gesundheitssystems nicht tragen muss. Vielleicht sollte man statt Meckern einfach auf den Tisch des Arztes (oder dessen Rezeption) bzw. der Krankenkasse hauen und die Zahlung verweigern bzw. zu Unrecht geleistete Zahlungen zurück fordern.

Außerdem, auch wenn es den Einheitsbeitrag gibt, so kann man doch noch Kosten durch den Wechsel der Krankenkasse sparen: auch wenn des Hausarztmodell der Barmer gekippt wurde, so bieten noch andere Kassen solche Modelle an, mit denen man schon mal 20 Euro sparen kann. Aber auch hier muss man mal eigenverantwortlich handeln.

Fazit: die Praxisgebühr wandert in den meisten Fällen komplett zur Kasse. Aber da die Regelungen einigen Patienten nicht bekannt sind und viele einfach zu feige sind, sich gegen Unrecht zu wehren, wird diese Gebühr sicher auch in etlichen Fällen zu Unrecht gezahlt und die bleibt dann sicher in den Arztpraxen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^