Gekippte Fenster - Versicherung verweigert Zahlung?

vom 21.10.2008, 04:59 Uhr

Ich lasse – gerade im Sommer – so gut wie immer die Fenster in meiner Wohnung gekippt, auch wenn ich zum Einkaufen oder zum Arbeiten gehe. Meine Nachbarin erzählte mir neulich, dass – im Falle eines Einbruches – die Versicherung den Schaden nicht übernehmen würde, weil man schließlich grob fahrlässig handelt, wenn man die Fenster bei Abwesenheit gekippt lässt. Ich war richtig baff, denn das war mir nicht bekannt.

Bei komplett geöffneten Fenstern oder Balkon-/Terassentüren würde ich das ja noch einsehen, aber bei einem gekippten Fenster? Muss man tatsächlich alles „dicht“ machen, wenn man seine Wohnung verlässt? Wie macht ihr das, verriegelt ihr auch alles, wenn ihr außer Haus seid?

» 23 » Beiträge: 8 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster und jeder, der einsteigen will, der schafft ein gekipptes Fenster schnell und ohne Spuren zu hinterlassen zu öffnen. Es ist also richtig, dass die Versicherung da bestimmt auch einen Sachverständigen rausschicken würde und wenn der feststellt, dass keine Einbruchsspuren da sind, hast du schlechte Karten und die Versicherung wird dann wohl auch kaum zahlen.

Es empfielt sich immer, die Fenster auch im Sommer, wenn man weg geht zu schliessen. Denn ein gekipptes Fenster ist eine Einladung für jeden Dieb.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wir verriegeln unsere Fenster, die zur Straße raus gehen, auch im Sommer komplett, allerdings nur die im Erdgeschoss. Die Fenster im ersten Stock lassen wir gekippt, denn ich glaube kaum, dass die Versicherung bei gekippten Fenstern in dieser Höhe die Zahlung verweigern kann. Schließlich kann man nicht davon ausgehen, dass ein Einbrecher mitten auf der Hauptstraße mit Leiter anrückt und durch ein gekipptes Fenster einsteigt.

Unsere Fenster, die in den Hof/Garten führen lassen wir alle tagsüber gekippt, allerdings sollte man dazu sagen, dass unsere zwei Hunde dort draußen leben und niemanden an sich vorbei lassen, wenn wir nicht dabei sind :wink:

Aber am besten wäre es, Du fragst mal einen Versicherungsmakler oder noch besser direkt bei Deiner Versicherung, wie das gehandhabt wird. Auf solche Halbwahrheiten, die irgend jemand mal in einer Illustrierten aufgeschnappt hat, würde ich mich bei einer so wichtigen Frage lieber nicht verlassen.

» Nicky14 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,09 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ein angekipptes Fenster ist nun mal eine Einladung zum Einbrechen. Im Normalfall wird dir deine Versicherung da sicher nicht allzuviel überweisen, wenn dir was geklaut wird. Gerade wenn du im Erdgeschoss wohnst oder dein Fenster leicht zu erreichen ist, würde ich es nur aufmachen, wenn du auch zu Hause bist, egal ob du es nun ankippst oder richtig aufmachst.

Allerdings empfiehlt sich bevor es hier zum Schadensfall kommt ein Blick in deine Versicherungspolice. Es gibt nämlich auch durchaus Versicherung die grobe Fahrlässigkeit mit absichern. Falls du drauf bestehst dein Fenster weiterhin offen zu lassen, solltest du dich da informieren ob du sowas schon drin hast oder deine Versicherungs-Police dementsprechend ändern zu lassen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Gekippte Fenster können durchaus den Versicherungsschutz kosten. Das hängt allerdings immer vom speziellen Fall ab, unter anderem dem Vertrag. Aber eine Rolle spielt beispielsweise auch, ob die Fenster leicht einzusehen und auch zu erreichen waren sowie wie lange man außer Haus war. Natürlich gibt es auch andere Kriterien.

Wenn Du Dir unsicher bist, dann schließe lieber die Fenster, denn neben dem eventuell kippenden Versicherungsschutz ist ein Einbruch nie angenehm.

Ich selbst schließe die Fenster zur Straße im Sommer immer, selbst die zum Hof hin schließe ich, wenn mein Bruder wieder viel Besuch hat, weil dann schon häufiger mal das Hoftor sperrangelweit offen steht.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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