U-Bahn Ticket nach der Fahrt verkaufen - illegal ?

vom 26.04.2008, 18:06 Uhr

Hallo. Ich wohne in der grossen Stadt Berlin, und hier gibt es viele Arbeitslose die in der U-Bahn stehen und gebrauchte Fahrkarten kaufen (oder sich schenken lassen) und dann wieder (zu einem guenstigeren Preis als ein neues Ticket kosten wuerde) weiter-verkaufen.

Mich wuerde mal interressieren ob dieser "Ankauf & Verkauf" legal ist, und wenn nicht, welche rechtlichen Konsequenzen das ganze fuer den Kaeufer / Verkaeufer haben kann.

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» soetex » Beiträge: 903 » Talkpoints: -23,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich kann jetzt nicht direkt zur Berliner UBahn was sagen, aber im allgemeinen, ganz besonders bei der Deutschen Bahn (Wochenend- und Ländertickets) ist der Weiterverkauf ausdrücklich verboten.

Ich denke, dass wird auch bei allen anderen Anbietern öffentlicher Verkehrsmittel so sein. Welche rechtlichen Konsequenzen es genau nach sich zieht wüßte ich aber leider auch nicht.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo,

also weiss auch nur, was auf der Bahn-Karte steht: "Das Ticket ist nicht übertragbar."

Damit ist ein Weiterverkauf eigentlich ausgeschlossen. Den Verkauf von benutzten Bahn-Karten in Berlin habe ich auch schonmal miterlebt und in Anspruch genommen. Ich fand es gar nicht schlecht für den halben Preis mit der Bahn zu fahren.

Aber erlaubt ist es auf keinen Fall! Rechtlich kann ich dir keine genaue Auskunft geben. Nur so viel, dass wenn die Bahn die Verkäufer in flagranti erwischt gegen sie Anzeige erstatten kann. Somit würde sicherlich eine finanzielle Strafe auf die Händler zukommen, die weitaus höher als der Gewinn aus den Verkäufen ist. Anscheinend unternimmt die Bahn aber nichts dagegen, denn als ich den Fahrschein verkauft habe, stand nur wenige Meter entfernt eine Bahnangestellte und zeigte keinerlei Reaktion.

Gruß

» Geegle » Beiträge: 208 » Talkpoints: 0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also rein rechtlich ist es Betrug bzw. Beförderungserschleichung, ganz einfach.

Wird einem die Fahrkarte von jemandem angeboten begeht dieser eine Anstiftung zum Betrug, man selbst begeht mit der Benutzung einer gebrauchten Fahrkarte einen Betrug (bei Kontrolle) - das ganze kann man unter Beförderungserschleichung verbuchen und nachschlagen. Im Grunde wird das wie Schwarzfahren gewertet - es ist Schwarzfahren.

Beides, also Betrug / Beförderungserschleichung und Anstiftung dazu ist übrigens strafbar.

Achso, bevor die Frage kommt warum, hier mal simpel zusammengefasst:
Benutzt A die von B angebotenen Beförderungsmöglichkeiten wird beim betreten dieser (und vorher) ein Beförderungsvertrag abgeschlossen. Ein Beförderungsvertrag kann jedoch auch durch konkludentes Verhalten - also nur das Einsteigen ohne Fahrkarte - zustandekommen wo hierbei eine Fahrkarte usw. erworben werden muss. Der Beförderungsvertrag zwischen A und B verpflichtet A dazu ein Befördungsentgelt (Fahrkarte / Ticket / Billet) zu leisten, also entweder vorher (Ticket kaufen außerhalb) oder nachher (Ticket nach Einsteigen kaufen). B stellt im Ausgleich die Befördungsleistung. Das Ticket ist für A der Nachweis, dieses Entgelt geleistet zu haben.

Leistet A kein Entgelt und benutzt die Leistung trotzdem so macht sich A der Beförderungserschleichung, Erschleichung der Beförderungsleistung strafbar.

Was mir dabei einfällt: Rein theoretisch braucht man auch kein Ticket, solange man Zeugen vorbringen kann, die bestätigen können, dass man das Entgelt geleistet hat - diese müssen das allerdings glaubhaft versichern können, ist aber im Grunde nur Theorie.

Achso weil ich Betrug und Beförderungserschleichung unterscheide. Beförderungserschleichung ist es, wenn A die Leistung von B in Anspruch nimmt ohne ein Entgelt geleistet zu haben (auf gut deutsch: Schwarzfahren) - Betrug ist es dann, wenn A einen Bediensteten von B (beispielsweise den Schaffner / Kontrolleur) mittels des bereits von einer anderen Person verwendeten Tickets täuscht / täuschen kann. Gelingt dies nicht = versuchter Betrug.

Noch Fragen :wink:?

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo,

also wenn man es ganz genau wissen will, handelt es sich dabei wohl um "Erschleichen von Leistungen"

§ 265a Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die ... die Beförderung durch ein Verkehrsmittel ... in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar...

Und nun sag mir bitte keiner, er hätt eine Entgelt gezahlt, da er das ja nicht an die Berliner Verkehrsgesellschaft abführt, sondern an einen Dritten. Ich frage mich nur, warum Leute in Bezug auf die Befrderung solch einen Betrug für ein Kavaliersdelikt halten im Gegenzug aber nie auf die Idee kämen, einen Scheck zu fälscne ?!?!

Gruß

» didaz » Beiträge: 134 » Talkpoints: -4,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich habe einfach mal gegoogled, was man so über den Weiterverkauf von Tickets der BVG oder des VBB finden kann, und da ist mir, unter anderem, diese Website untergekommen: Klick.

Laut dieser handelt es sich also auch bei Tickets der BVG um eine illegale Handlung. Genau genommen handelt es sich um Betrug, was gewöhnlich auch angezeigt wird. Außerdem ist natürlich der illegal erworbene Fahrschein ungültig und man muss zusätzlich eine Strafe von vierzig Euro an die BVG zahlen.

Eine sichere Quelle wäre nun wohl die Website der BVG selbst. Dort habe ich allerdings nur bei einzelnen Sondertickets, gewöhnlich Zeitkarten, den direkten Hinweis gefunden, dass ein Weiterverkauf strafbar sei. Bei anderen Tickets stand es nicht. Es gab sogar eine Seite unter www.bvg.de, wo Tipps gegeben wurden, worauf man beim Kauf von BVG-Fahrkarten von Privatpersonen achten solle. Es wurde auf die Gefahr, einen gefälschten Fahrschein zu erwerben, hingewiesen. Allerdings stand da nicht wörtlich, dass so ein Kauf von Privatmenschen verboten sei. Wer weiß also schon genau, was nun wirklich erlaubt ist und was nicht?

Zur Sicherheit würde ich jedenfalls keine Fahrkarten von Privatpersonen kaufen. Schon gar nicht, wenn es bereits entwertete Zeitkarten sind.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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